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Strauch­schnitt: Schutz­zeit beginnt am 1. März – Was jetzt zu beach­ten ist

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Land­kreis Leer infor­miert: Strauch­schnitt nur noch bis Ende Febru­ar erlaubt

Gehöl­ze und Sträu­cher bie­ten ins­be­son­de­re im Früh­jahr einen wich­ti­gen Lebens­raum für wild­le­ben­de Tie­re. Sie die­nen als Rück­zugs­ort und Brut­stät­te, in denen vie­le Tier­ar­ten Schutz suchen und ihre Jun­gen aufziehen.

Aus die­sem Grund ist es gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, dass der Rück­schnitt von Sträu­chern nur in der Zeit vom 1. Okto­ber bis zum 28. bzw. 29. Febru­ar eines jeden Jah­res erlaubt ist. Ab dem 1. März bis zum 30. Sep­tem­ber ist das Beschnei­den oder Ent­fer­nen von Gehöl­zen grund­sätz­lich untersagt.

Die­se Rege­lung betrifft Bäu­me, die außer­halb von Wäl­dern, Kur­zum­triebs­plan­ta­gen oder gärt­ne­risch genutz­ten Flä­chen ste­hen, eben­so wie Hecken, leben­de Zäu­ne, Büsche und ande­re Gehöl­ze . Sie dür­fen in die­sem Zeit­raum weder gekürzt, gero­det noch auf den Bestand gesetzt werden.

Erlaubt bleibt jedoch ein schö­ner Form- und Pfle­ge­schnitt , etwa der Rück­schnitt des ursprüng­li­chen Zuwach­ses an Hecken oder das Aus­dün­nen von Obst­bäu­men , um deren gesun­des Wachs­tum zu fördern.

Der Land­kreis Leer bit­tet alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, sich an die­se Rege­lun­gen zu hal­ten, um den Schutz der hei­mi­schen Tier­welt zu gewährleisten.


 

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