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Strauchschnitt: Schutzzeit beginnt am 1. März – Was jetzt zu beachten ist
Landkreis Leer informiert: Strauchschnitt nur noch bis Ende Februar erlaubt
Aus diesem Grund ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der Rückschnitt von Sträuchern nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. bzw. 29. Februar eines jeden Jahres erlaubt ist. Ab dem 1. März bis zum 30. September ist das Beschneiden oder Entfernen von Gehölzen grundsätzlich untersagt.
Diese Regelung betrifft Bäume, die außerhalb von Wäldern, Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Flächen stehen, ebenso wie Hecken, lebende Zäune, Büsche und andere Gehölze . Sie dürfen in diesem Zeitraum weder gekürzt, gerodet noch auf den Bestand gesetzt werden.
Erlaubt bleibt jedoch ein schöner Form- und Pflegeschnitt , etwa der Rückschnitt des ursprünglichen Zuwachses an Hecken oder das Ausdünnen von Obstbäumen , um deren gesundes Wachstum zu fördern.
Der Landkreis Leer bittet alle Bürgerinnen und Bürger, sich an diese Regelungen zu halten, um den Schutz der heimischen Tierwelt zu gewährleisten.
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