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Teil- und Voll­sper­rung Stadt­ring zw. Jann-Berg­haus-Brü­cke und Deichstraße

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Ver­kehrs­be­hörd­li­che Mitteilung
 
Im wei­te­ren Ver­lauf der Stadt­ring­sa­nie­rung (B436) ist vor­ge­se­hen, nun­mehr den Abschnitt
zwi­schen der Jann-Berg­haus-Brü­cke und der Deich­stra­ße zu sanie­ren. Da hier zunächst der
Geh- und Rad­weg erneu­ert wird, ist es mög­lich, dies unter halb­sei­ti­ger Sper­rung der Straße
durch­zu­füh­ren.
 
Die Fahrt­rich­tung stadt­ein­wärts (Rich­tung Spier Kreu­zung) ist somit wei­ter­hin mög­lich. Die
Fahrt­rich­tung stadt­aus­wärts (Rich­tung Wee­ner) wird ab der Deich­stra­ße für jeg­li­chen Kraft­fahr­zeug­ver­kehr gesperrt. Die Umlei­tung erfolgt über die Deich­stra­ße und Auto­bahn A31.
 
Die halb­sei­ti­ge Sper­rung erfolgt ab dem 16.03.2022 und dau­ert vor­aus­sicht­lich bis zum
01.04.2022. Der Fuß­gän­ger und Fahr­rad­ver­kehr ist in die­ser Zeit eben­falls nicht möglich.
Die­ser wird über die Blin­ke und Gro­nin­ger Stra­ße umgeleitet.
 
Die wei­te­ren Pla­nun­gen sehen im Anschluss die Asphalt­sa­nie­rung die­ses Teil­stü­ckes vor.
Die­se Arbei­ten sind nur unter Voll­sper­rung mög­lich. Vom 02.04.2022, mit Beginn der Oster­fe­ri­en, wird der Stadt­ring somit zwi­schen der Jann-Berg­haus-Brü­cke und der Deich­stra­ße voll gesperrt. Die Sper­rung dau­ert vor­aus­sicht­lich bis zum 19.4.2022. Die Kreu­zung B436/An der See­schleu­se wird bereits ab dem 04.04.2022 wie­der frei­ge­ge­ben wer­den. Der ört­li­che Ver­kehr kann dann den gesperr­ten Bereich somit über die Gro­nin­ger Straße/Blinke umfahren.
 
Der Durch­gangs­ver­kehr aus west­li­cher Rich­tung wird ab Wee­ner über die Auto­bahn A31
umge­lei­tet. Die Gegen­rich­tung wird bereits an der Auf- und Abfahrt Augus­ten­stra­ße, über
den Stroh­hut, Heis­fel­der Stra­ße, Nüt­ter­moorer Stra­ße, Deich­stra­ße zur A31 umge­lei­tet. Hin­ter­grund ist hier, dass die Auf-und Abfahrt an der Deich­stra­ße im Zuge die­ser Sper­rung mit saniert wird.
 
Die Umlei­tung für die Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer bleibt über den gesam­ten Bau­zeit­raum be-
ste­hen. Die ver­kehrs­be­hörd­li­chen Maß­nah­men tre­ten mit Anbringung/Aufstellung in Kraft.
Die Umlei­tun­gen sind ausgeschildert.
 

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