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Termine zur kostenlosen Baum- und Strauchschnittabfuhr im Landkreis Leer
Baum- und Strauchschnittabfuhr 2026 im Landkreis Leer: Termine und wichtige Regeln
Im Landkreis Leer startet am 2. März die jährliche kostenlose Abfuhr von Baum- und Strauchschnitt. Private Haushalte können ihren Grünschnitt zu den festgelegten Terminen bequem am Straßenrand abholen lassen. Hier finden Sie alle Termine, Vorgaben und gesetzlichen Hinweise im Überblick.
Ablauf und Voraussetzungen für die Abholung
Damit die Abfuhr reibungslos funktioniert, bittet die Abfallwirtschaft des Landkreises Leer (ALL) um die Beachtung folgender Regeln:
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Bereitstellung: Das Material muss am Abfuhrtag bis spätestens 6:00 Uhr morgens am Straßenrand liegen. Der öffentliche Verkehr darf dabei nicht behindert werden.
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Bündelung: Die Äste und Sträucher müssen gebündelt sein. Wichtig: Verwenden Sie ausschließlich Stroh- oder Bastband. Kunststoffbänder sind nicht zulässig.
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Maße und Gewicht: Ein Bündel darf maximal 2 Meter lang sein und höchstens 50 Kilogramm wiegen. Der Durchmesser einzelner Äste darf 15 cm nicht überschreiten.
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Ausschlüsse: Baumstubben, in Säcke verpackte Gartenabfälle sowie Grünschnitt aus gewerblicher Nutzung (z. B. Gartenbaubetriebe) werden nicht mitgenommen.
Alle Abfuhrtermine 2026 im Überblick
Die Einsammlung erfolgt nach einem festen Zeitplan in den jeweiligen Gemeinden:
| Datum | Gemeinde / Stadtgebiet |
| 02. März | Gemeinde Rhauderfehn |
| 03. März | Gemeinde Ostrhauderfehn |
| 04. März | Westoverledingen (nördlicher Teil) |
| 05. März | Westoverledingen (südlicher Teil) |
| 06. März | Samtgemeinde Jümme |
| 09. März | Gemeinde Jemgum sowie Teile von Bunde (Dollart, Bunderhee teilweise) |
| 10. März | Gemeinde Bunde (Bunde, Bunderhee, Boen, Wymeer) |
| 11. März | Stadt Weener (Holthusen, Stapelmoor, Diele, Vellage, Halte, Tichelwarf) |
| 12. März | Stadt Weener (Stadtgebiet) |
| 13. März | Stadt Weener (Möhlenwarf, Weenermoor, Beschotenweg, Kirchborgum u.a.) |
| 16. März | Samtgemeinde Hesel |
| 17. März | Gemeinde Uplengen |
| 18. März | Moormerland (Warsingsfehn, Neermoor Kolonie) |
| 19. März | Moormerland (Oldersum, Neermoor, Veenhusen, Rorichum u.a.) |
| 20. März | Moormerland (Hatshausen, Boekzetelerfehn, Jheringsfehn) |
Sonderregelung für Leer und Borkum
In der Stadt Leer und auf der Insel Borkum findet die Abfuhr in der Woche vom 16. bis 20. März 2026 statt. Die Abholung erfolgt dort jeweils am regulären Tag der Hausmüllabfuhr.
Gesetzliche Schnittverbote ab dem 1. März beachten
Der Landkreis Leer erinnert in diesem Zusammenhang an das Bundesnaturschutzgesetz. Vom 1. März bis zum 30. September ist ein radikaler Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Gebüschen zum Schutz brütender Vögel und wildlebender Tiere grundsätzlich verboten.
Was ist weiterhin erlaubt?
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Schonende Form- und Pflegeschnitte.
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Das Auslichten von Obstbäumen.
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Das Entfernen des jährlichen Zuwachses bei Hecken.
Kontakt und weitere Informationen
Detaillierte Infos zu den einzelnen Straßenzügen sind online unter www.all-leer.de/abfuhrtermine abrufbar. Für persönliche Rückfragen steht die Abfallberatung unter der kostenlosen Servicenummer 0800 — 9 25 24 23 zur Verfügung.