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Thiele fordert nach Besuch der Großtagespflege Fehntjer Wichtel mehr Anerkennung für Kindertagespflege
Foto: Der Landtagsabgeordnete Ulf Thiele (CDU) besuchte die Großtagespflege „Fehntjer Wichtel“ und fordert eine stärkere Anerkennung der Kindertagespflege. Das Foto entstand während eines Gespräches mit der der Inhaberin Heidi Schmidt. Foto: Jürgen Eden/Wahlkreisbüro Ulf Thiele
Flexibilität und individuelle Betreuung: Wertvolle Kindertagespflege im Landkreis Leer
Leer „Die Kindertagespflege-Einrichtungen im Landkreis Leer, zu denen auch die Großtagespflege Fehntjer Wichtel gehört, leisten einen wertvollen Beitrag, um den Anspruch auf Betreuungsleistungen vor allem der Kleinkinder unter drei Jahren zu erfüllen. Besonders beeindruckt mich die hohe Flexibilität der Einrichtungen“, sagt der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele (Stallbrüggerfeld). Er hatte die Fehntjer Wichtel am Tag der Kinderbetreuung besucht. Der Tag der Kinderbetreuung findet immer am Montag nach Muttertag statt.
Heidi Schmidt hatte die Großtagespflege Fehntjer Wichtel im Jahr 2020 während des Corona-Lockdowns unter besonders herausfordernden Rahmenbedingungen in einem eigens dafür erworbenen und umgebauten Haus in der Schulstraße 18 in Holterfehn eröffnet. Unterstützt wird sie von ihrer Mitarbeiterin Julia Kroner. Für ihre Betreuungsangebote baute sie das Einfamilienhaus und den großen Garten kindgerecht um und stattete die Einrichtung entsprechend aus. Aktuell verfügt die Großtagespflege über zehn Betreuungsplätze. Da nicht alle Kinder alle fünf Wochentage in Anspruch nehmen, kann sie 13 Kinder im Alter von neun Monaten bis drei Jahren betreuen. „Die Nachfrage ist sehr hoch. Aktuell sind wir voll belegt und ab dem Sommer 2024 sind nur noch wenige Plätze frei“, so die Leiterin während des Gespräches mit Thiele. „Besonders beeindruckend finde ich die sehr flexiblen Betreuungszeiten von 7.30 bis 16.30 Uhr, die häufig über die Randbetreuungszeiten der Regelkindertagesstätten hinaus gehen“, sagt Thiele. Dadurch seien gerade berufstätige Eltern in der Lage, recht flexibel auf die Erfordernisse in ihrem Arbeitsumfeld reagieren zu können. Der Landtagsabgeordnete, der auch stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag sowie der CDU-Fraktion im Kreistag Leer ist, forderte vor diesem Hintergrund, dass der individuelle Betreuungswunsch von Eltern für ein- bis dreijährige Kinder in einer Tagespflegeeinrichtung auch im Landkreis Leer ohne Bedarfsprüfung erfolgen müsse. „Darauf gibt es für alle Eltern nicht nur einen Rechtsanspruch, sondern oftmals für berufstätige Eltern auch eine besonders dringende Notwendigkeit, wenn sie Familie und Beruf in Einklang bringen möchten“, machte Thiele deutlich. Dieser individuelle Betreuungsanspruch gelte im Übrigen auch für Eltern, die nicht berufstätig sind, mit dem Unterschied, dass der Landkreis die Kosten dann nicht nach dem individuellen Bedarf, sondern maximal für 30 Stunden anteilig übernimmt.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte diesen Rechtsanspruch bereits im Jahr 2018 untermauert. Demnach müsse sich der Betreuungsumfang ausschließlich am Wunsch der Eltern orientieren. „Die Erfahrungen vieler Kindertagespflegen sehen leider anders aus, denn es wurde per Satzungsänderung der nachweisfreie Anspruch von 20 auf 30 Wochenstunden erhöht. Das bildet immer noch nicht vollumfänglich die aktuelle Rechtsprechung ab“, so Thieles Fazit. Daher richtete er den Appell an die Kreisverwaltung Leer, die Rechte der Eltern und Kinder endlich so zu stärken, dass sich der Betreuungsumfang nach den individuellen Bedürfnissen der Eltern bemessen werde. „Diese sehr individuellen Lebenswirklichkeiten kann man nicht mit starren Verwaltungsvorgaben abbilden“, so Thiele. Derzeit sieht eine Satzung des Kreises für die Abrechnung der Betreuungszeit den Nachweis der konkreten Arbeitszeiten vor, wenn die Betreuungszeit über 30 Stunden beträgt und auch außerhalb der Regelzeit (8 bis 18 Uhr) liegt. Besonders betroffen sein können davon beispielsweise Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einzelhandel oder im Schichtdienst. Der Betreuungsbedarf könne sich auch aus anderen Bedarfen wie beispielsweise aus gesundheitlichen Einschränkungen, aus der Pflege von Angehörigen oder der Einbindung im Familienbetrieb oder einfach nur aus einer ganz individuellen Lebensplanung ergeben. Daher müsse man die Eltern in ihrer freien Entscheidung bei der Abdeckung des Betreuungsbedarfes ihrer Kinder bestärken. Letztlich tragen sie über die Zahlung von Elternbeiträgen an den Landkreis einen Teil der Kosten für die gebuchten Stunden, so Thiele zu seiner Forderung.
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