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Thiele: Ministerpräsident ignoriert Besitzer privater Öl- oder Pellet-Heizungen
Die Entscheidung private Besitzer einer Öl- oder Pellet-Heizung nicht zu unterstützen, stößt beim hiesigen CDU-Landtagsabgeordneten Ulf Thiele und haushaltspolitischen Sprecher der CDU-Fraktion im niedersächsischen Landtag auf großes Unverständnis. Der niedersächsische Regierungschef Weil habe als Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz dabei vor allem einkommensschwache Haushalte vergessen und breche ein Wahlversprechen.
Ministerpräsident Weil lasse nach Thieles Worten Haushalte mit Öl- oder Pellet-Heizungen endgültig im Regen stehen. Nachdem die rot-grüne Koalition in Niedersachsen den Haushaltsantrag der CDU-Landtagsfraktion am 30. November bereits abgelehnt habe, mit dem Privathaushalte mit Öl- oder Pellet-Heizungen durch das Land von hohen Energiekosten entlastet werden sollten, sei nach der Ministerpräsidentenkonferenz klar, dass auch die Bundesregierung diesen Haushalten nicht zu helfen bereit ist. „Ministerpräsident Weil, der der Konferenz vorsitzt, bricht damit sein am 2. Oktober im NDR-Wahlspezial gegebenes Versprechen, dass auch diese Haushalte entlastet werden. Leider trifft dies vor allem einkommensschwache Haushalte, die sich keine neue Heizung leisten können, und junge Familien, die beim Bau ihres Eigenheims auf die ökologisch sinnvolle Pellet-Technik gesetzt haben“, so Thiele. Die Forderung der CDU-Fraktion an die Landesregierung: Im Rahmen des gerade beschlossenen Sofortprogramms des Landes muss unverzüglich eine Förderrichtlinie für diese Haushalte auf den Weg gebracht werden. Zur Finanzierung könnten die vorhandenen 100 Millionen Euro Reservemittel im Programm und die neu in den Wirtschaftsförderfonds eingestellten Haushaltsmittel in Höhe von 200 Millionen Euro herangezogen werden. „Es geht hier um die Glaubwürdigkeit des Ministerpräsidenten. Vor allem geht es aber darum, ob die betroffenen Familien in diesem Winter ihre Heizkosten bezahlen und ihre Wohnungen heizen können“, so Thiele.
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2023: Verbesserung des Photovoltaik-Ausbaus im privaten Bereich.
Beschlüsse des Kabinetts zur Verbesserung des Photovoltaik-Ausbaus im privaten Bereich:
Das Kabinett hat weitere wichtige Verbesserungen für den Photovoltaik-Ausbau im privaten Bereich beschlossen. Damit werden Bürokratiehemmnisse abgebaut. Konkret hat das Kabinett den Entwurf des Jahressteuergesetzes auf Vorlage des Bundesfinanzministeriums beschlossen. Mit dem Jahressteuergesetz werden zum 1. Januar 2023 alle PV-Anlagen mit einer Leistung bis 30 kW für Einfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien sowie für Mehrfamilienhäuser bis 15 kW je Wohnung oder Geschäftseinheit, insgesamt jedoch nur bis max. 100 kW Leistung pro Steuerpflichtigen, von der Einkommensteuer befreit. Bisher waren auf Antrag nur Anlagen bis zu einer Leistungsgrenze von 10 kW befreit.
Durch die Einkommensteuerbefreiung entfällt die Verpflichtung, den Gewinn zu ermitteln und damit auch die komplizierte und oftmals nur mit Hilfe eines Steuerberaters auszufüllende „Einnahme-Überschuss-Rechnung“. Diese Vereinfachung stellt einen wichtigen Anreiz dar, zukünftig vorhandene Dachflächenpotenziale optimal auszuschöpfen.
Ergänzend dazu wird die Mehrwertsteuer für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen auf Wohngebäuden auf 0% gesenkt. Damit werden die Anschaffungskosten erheblich reduziert. Zudem können Betreiber aufgrund des Nullsteuersatzes ohne Nachteile von der bürokratiearmen umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.