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Thie­le: Minis­ter­prä­si­dent igno­riert Besit­zer pri­va­ter Öl- oder Pellet-Heizungen

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Die Ent­schei­dung pri­va­te Besit­zer einer Öl- oder Pel­let-Hei­zung nicht zu unter­stüt­zen, stößt beim hie­si­gen CDU-Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Ulf Thie­le und haus­halts­po­li­ti­schen Spre­cher der CDU-Frak­ti­on im nie­der­säch­si­schen Land­tag auf gro­ßes Unver­ständ­nis. Der nie­der­säch­si­sche Regie­rungs­chef Weil habe als Vor­sit­zen­der der Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­fe­renz dabei vor allem ein­kom­mens­schwa­che Haus­hal­te ver­ges­sen und bre­che ein Wahlversprechen. 

Minis­ter­prä­si­dent Weil las­se nach Thie­les Wor­ten Haus­hal­te mit Öl- oder Pel­let-Hei­zun­gen end­gül­tig im Regen ste­hen. Nach­dem die rot-grü­ne Koali­ti­on in Nie­der­sach­sen den Haus­halts­an­trag der CDU-Land­tags­frak­ti­on am 30. Novem­ber bereits abge­lehnt habe, mit dem Pri­vat­haus­hal­te mit Öl- oder Pel­let-Hei­zun­gen durch das Land von hohen Ener­gie­kos­ten ent­las­tet wer­den soll­ten, sei nach der Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­fe­renz klar, dass auch die Bun­des­re­gie­rung die­sen Haus­hal­ten nicht zu hel­fen bereit ist. „Minis­ter­prä­si­dent Weil, der der Kon­fe­renz vor­sitzt, bricht damit sein am 2. Okto­ber im NDR-Wahl­spe­zi­al gege­be­nes Ver­spre­chen, dass auch die­se Haus­hal­te ent­las­tet wer­den. Lei­der trifft dies vor allem ein­kom­mens­schwa­che Haus­hal­te, die sich kei­ne neue Hei­zung leis­ten kön­nen, und jun­ge Fami­li­en, die beim Bau ihres Eigen­heims auf die öko­lo­gisch sinn­vol­le Pel­let-Tech­nik gesetzt haben“, so Thie­le. Die For­de­rung der CDU-Frak­ti­on an die Lan­des­re­gie­rung: Im Rah­men des gera­de beschlos­se­nen Sofort­pro­gramms des Lan­des muss unver­züg­lich eine För­der­richt­li­nie für die­se Haus­hal­te auf den Weg gebracht wer­den. Zur Finan­zie­rung könn­ten die vor­han­de­nen 100 Mil­lio­nen Euro Reser­ve­mit­tel im Pro­gramm und die neu in den Wirt­schafts­för­der­fonds ein­ge­stell­ten Haus­halts­mit­tel in Höhe von 200 Mil­lio­nen Euro her­an­ge­zo­gen wer­den. „Es geht hier um die Glaub­wür­dig­keit des Minis­ter­prä­si­den­ten. Vor allem geht es aber dar­um, ob die betrof­fe­nen Fami­li­en in die­sem Win­ter ihre Heiz­kos­ten bezah­len und ihre Woh­nun­gen hei­zen kön­nen“, so Thiele. 


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2023: Ver­bes­se­rung des Pho­to­vol­ta­ik-Aus­baus im pri­va­ten Bereich.

Beschlüs­se des Kabi­netts zur Ver­bes­se­rung des Pho­to­vol­ta­ik-Aus­baus im pri­va­ten Bereich:

Das Kabi­nett hat wei­te­re wich­ti­ge Ver­bes­se­run­gen für den Pho­to­vol­ta­ik-Aus­bau im pri­va­ten Bereich beschlos­sen. Damit wer­den Büro­kra­tie­hemm­nis­se abge­baut. Kon­kret hat das Kabi­nett den Ent­wurf des Jah­res­steu­er­ge­set­zes auf Vor­la­ge des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums beschlos­sen. Mit dem Jah­res­steu­er­ge­setz wer­den zum 1. Janu­ar 2023 alle PV-Anla­gen mit einer Leis­tung bis 30 kW für Ein­fa­mi­li­en­häu­ser und Gewer­be­im­mo­bi­li­en sowie für Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser bis 15 kW je Woh­nung oder Geschäfts­ein­heit, ins­ge­samt jedoch nur bis max. 100 kW Leis­tung pro Steu­er­pflich­ti­gen, von der Ein­kom­men­steu­er befreit. Bis­her waren auf Antrag nur Anla­gen bis zu einer Leis­tungs­gren­ze von 10 kW befreit.

Durch die Ein­kom­men­steu­er­be­frei­ung ent­fällt die Ver­pflich­tung, den Gewinn zu ermit­teln und damit auch die kom­pli­zier­te und oft­mals nur mit Hil­fe eines Steu­er­be­ra­ters aus­zu­fül­len­de „Ein­nah­me-Über­schuss-Rech­nung“. Die­se Ver­ein­fa­chung stellt einen wich­ti­gen Anreiz dar, zukünf­tig vor­han­de­ne Dach­flä­chen­po­ten­zia­le opti­mal auszuschöpfen.

Ergän­zend dazu wird die Mehr­wert­steu­er für die Lie­fe­rung und Instal­la­ti­on von PV-Anla­gen auf Wohn­ge­bäu­den auf 0% gesenkt. Damit wer­den die Anschaf­fungs­kos­ten erheb­lich redu­ziert. Zudem kön­nen Betrei­ber auf­grund des Null­steu­er­sat­zes ohne Nach­tei­le von der büro­kra­tie­ar­men umsatz­steu­er­li­chen Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung Gebrauch machen.

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