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Thie­le: Neue Geset­zes­in­itia­ti­ve zur Attrak­ti­vi­tät der Pflegeausbildung!

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Thie­le: Mit unse­rem Geset­zes­ent­wurf wol­len wir Pfle­ge­aus­bil­dung attrak­ti­ver gestalten

Han­no­ver. „Eine attrak­ti­ve Pfle­ge­aus­bil­dung hat vor dem Hin­ter­grund des wach­sen­den Arbeits- und Fach­kräf­te­man­gels zen­tra­le Bedeu­tung für eine gute Pfle­ge“, sagt der Land­tags­ab­ge­ord­ne­te und stell­ver­tre­ten­de CDU-Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de Ulf Thie­le (Stall­brüg­ger­feld). Um den Bedarf an Pfle­ge­kräf­ten decken zu kön­nen, müs­se die gene­ra­li­sier­te Aus­bil­dung an den Pfle­ge­fach­schu­len drin­gend ange­passt und attrak­ti­ver gemacht wer­den. Die CDU-Land­tags­frak­ti­on habe daher jetzt einen Gesetz­ent­wurf für eine ver­bes­ser­te Pfle­ge­aus­bil­dung in den Nie­der­säch­si­schen Land­tag ein­ge­bracht, erläu­ter­te der Christ­de­mo­krat in einer Mit­tei­lung vom Freitag.

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„Ange­sichts der gebur­ten­star­ken Jahr­gän­ge, die nun nach und nach in den Ruhe­stand wech­seln und der zugleich stei­gen­den Zahl pfle­ge­be­dürf­ti­ger Men­schen, brau­chen wir deut­lich mehr Pfle­ge­fach­kräf­te und müs­sen daher gegen­steu­ern“, so Thie­le. Ziel müs­se es sein, das Inter­es­se an den Pfle­ge­be­ru­fen durch attrak­ti­ve­re Rah­men­be­din­gun­gen wäh­rend der Aus­bil­dung zu stei­gern. Daher sehe der Geset­zes­ent­wurf vor, die Aus­bil­dung von pfle­ge­frem­den The­men zu ent­schla­cken um mehr Raum für eine dif­fe­ren­zier­te Pfle­ge­aus­bil­dung zu schaf­fen. „Wir wol­len den Anteil der prak­ti­schen Lern­in­hal­te erhö­hen, indem 280 Stun­den all­ge­mein­bil­den­der Unter­richt gestri­chen wer­den, so wie es in den ande­ren Bun­des­län­dern prak­ti­ziert wird. Damit wird Zeit für eine dif­fe­ren­zier­te­re Pfle­ge­aus­bil­dung gewon­nen“, so Thie­le. Die Erhö­hung der prak­ti­schen Aus­bil­dungs­ein­hei­ten hel­fe auch den Ein­rich­tun­gen, die vie­le Res­sour­cen, wie bei­spiels­wei­se spe­zi­ell aus­ge­bil­de­te Pra­xis­an­lei­ter stel­len müss­ten, jedoch davon kaum unmit­tel­bar pro­fi­tier­ten. Zudem sei die Ein­füh­rung eines eige­nen Lan­des­ge­set­zes zur Aus­füh­rung des Pfle­ge­be­ru­fe­ge­set­zes vor­ge­se­hen, um detail­lier­te Rege­lun­gen zur Aus­bil­dung zu ermöglichen.

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Thie­le erin­nert in die­sem Zusam­men­hang an sei­nen Besuch beim Bil­dungs­in­sti­tut Gesund­heit am Kli­ni­kum Leer mit dem nord­rhein­west­fä­li­schen Gesund­heits­mi­nis­ter Karl-Josef Lau­mann (CDU), bei dem auch Aus­zu­bil­den­de beklag­ten, dass wegen der 2020 ein­ge­führ­ten gene­ra­lis­ti­schen Aus­bil­dung nicht mehr aus­rei­chend dif­fe­ren­ziert wer­de, um bei­spiels­wei­se in der Kin­der­kran­ken­pfle­ge ver­tieft aus­zu­bil­den. Die nie­der­säch­si­sche Pra­xis eines hohen all­ge­mein­bil­den­den Aus­bil­dungs­an­teils füh­re dazu, dass die Aus­bil­dung von Kin­der­kran­ken­pfle­ge­rin­nen und –Kran­ken­pfle­gern rück­läu­fig sei, wes­halb Pfle­ge­plät­ze in Kin­der­kran­ken­ab­tei­lun­gen fehl­ten. „Ich hof­fe daher, dass unser Geset­zes­ent­wurf eine brei­te Mehr­heit auch bei der rot-grü­nen Koali­ti­on im Land­tag fin­det, um mehr Raum für eine dif­fe­ren­zier­te­re Aus­bil­dung in der Pfle­ge zu ermög­li­chen und die­se attrak­ti­ver für jun­ge Men­schen zu machen“, so Thie­le abschließend.


 

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