Politik

Thie­le: Null Tole­ranz bei Kriminalität

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Thie­le: Null Tole­ranz bei Kriminalität

Leer. Mit Unver­ständ­nis reagiert der stell­ver­tre­ten­de Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de der CDU und hie­si­ge Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Ulf Thie­le aus Stall­brüg­ger­feld bei Fils­um auf die Ankün­di­gung der Grü­nen, die im Jahr 2020 ein­ge­rich­te­ten vier Schwerpunkt­staatsanwaltschaften zur Bekämp­fung von Clan­kri­mi­na­li­tät abschaf­fen zu wol­len. „Die­ser Plan zeigt nur eines: Die Grü­nen haben die aktu­el­len Gefah­ren, die spe­zi­ell vom Phä­no­men der Clan­kri­mi­na­li­tät aus­ge­hen, nicht im Blick. Und es ist ein Schlag ins Gesicht der enga­gier­ten Ermitt­ler“, erklärt Thiele.

Clan­kri­mi­nel­le schot­ten sich ab, schaf­fen sich eine eige­ne Rechts­ord­nung und miss­ach­ten sys­te­ma­tisch unse­ren Rechts­staat. „Wir brau­chen hier in beson­de­rem Maße ein ver­netz­tes abge­stimm­tes Vor­ge­hen aller Behör­den und dafür sind Schwer­punkt­staats­an­walt­schaf­ten von beson­de­rer Bedeu­tung. Denn die­se sind wich­tig für die Netz­werk­bil­dung vor Ort, um alle For­men von Clan­kri­mi­na­li­tät schon im Keim ersti­cken zu kön­nen. 853 Straf­ver­fah­ren im Jahr 2021 gegen soge­nann­te Clan­kri­mi­nel­le spre­chen eine deut­li­che Spra­che“, so der Christdemokrat. 

„Ver­schließt man aus falsch ver­stan­de­ner Tole­ranz die Augen, so wie die Grü­nen es vor­ha­ben, dann hat auch Nie­der­sach­sen bald “Ber­li­ner Ver­hält­nis­se”. Dort wer­den gan­ze Stadt­tei­le wie bei­spiels­wei­se Neu­kölln mitt­ler­wei­le von weni­gen Clan­fa­mi­li­en beherrscht und ter­ro­ri­siert“, betont Thiele.

Eine Null­to­le­ranz­po­li­tik und ein ent­schie­de­nes und ent­schlos­se­nes Vor­ge­hen aller Behör­den gegen kri­mi­nel­le Fami­li­en­ver­bän­de gleich wel­cher Natio­na­li­tät sei die ein­zig rich­ti­ge Ant­wort, um Clan­kri­mi­na­li­tät wirk­sam und nach­hal­tig zu bekämp­fen. „Nicht Weg­schau­en und Ver­harm­lo­sen, son­dern Hin­gu­cken und Han­deln ist das Gebot der Stun­de. Par­al­lel­struk­tu­ren zum Staat kön­nen und dür­fen wir nicht dul­den“, so der Christ­de­mo­krat in aller Deutlichkeit. 

Und auch beim The­ma Ersatz­frei­heits­stra­fe sind die Grü­nen auf dem Holz­weg, wenn sie mei­nen, dass die­se unnö­tig, kon­tra­pro­duk­tiv, teu­er und sozi­al unge­recht und letzt­lich abzu­schaf­fen sei­en. „Wir leben in einem Rechts­staat und dazu gehört auch, dass sich jeder Mensch an Geset­ze und rich­ter­li­che Ent­schei­dun­gen zu hal­ten hat“, betont der ost­frie­si­sche Land­tags­ab­ge­ord­ne­te der CDU. Der noto­ri­sche mit­tel­lo­se Schwarz­fah­rer, der zu einer Geld­stra­fe ver­ur­teilt wird und nicht zahlt, soll letzt­lich nach Ansicht der Grü­nen davon­kom­men und einen Frei­fahrt­schein erhalten. 

Mit der Ersatz­frei­heits­stra­fe blei­ben aber gericht­lich ver­häng­te Geld­stra­fen wirk­sam. „Wer die Ersatz­frei­heits­stra­fe in Fra­ge stellt, zwei­felt im Ergeb­nis rich­ter­li­che Ent­schei­dun­gen und deren Durch­set­zung an. Das ist nicht unser Ver­ständ­nis von einer funk­tio­nie­ren­den Rechts­ord­nung, bei der Recht und Gesetz zu beach­ten und not­falls auch mit Zwang durch­ge­setzt wer­den müs­sen“, so Thie­le abschließend.


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