Lokal
Trotz Lockerungen: An ostfriesische Gerichten gilt weiterhin 3G und Maskenpflicht!
Die Präsidentin des Landgerichts Aurich sowie die Direktorin des Amtsgerichts Aurich und die Direktoren der Amtsgerichte Leer, Emden, Wittmund und Norden weisen darauf hin, dass die Infektionsschutzmaßnahmen in den Gerichten trotz der seit vergangenem Sonntag gelten Lockerungen der Corona-Beschränkungen aufrechterhalten bleiben.
„In Anbetracht des aktuellen Infektionsgeschehens können wir die dauerhafte Arbeitsfähigkeit der örtlichen Justiz nur gewährleisten, indem wir das Ansteckungsrisiko für unsere Bediensteten und die Verfahrensbeteiligten so gering wie möglich halten. Es bleibt weiter unser gemeinsames Ziel, anberaumte Gerichtsverhandlungen auch stattfinden zu lassen. Die Zahl der coronabedingten Sitzungsausfälle ist zuletzt an allen Gerichten in Ostfriesland deutlich angestiegen. Dieser Entwicklung muss unser Infektionsschutzkonzept trotz der allgemeinen Lockerungsbemühungen Rechnung tragen” so die Präsidentin des Landgerichts Frauke Seewald.
Somit sind Rechtssuchende, Besucherinnen und Besucher sowie alle Verfahrensbeteiligten auch weiterhin angehalten, in den Justizgebäuden Ostfrieslands weiterhin eine medizinische Maske des Standards KN95/N95 oder FFP2 zu tragen.
Zudem müssen Rechtsuchende, Besucherinnen und Besucher vor Betreten der jeweiligen Gerichtsgebäude ihren Impf- bzw. Genesenenstatus nachweisen oder eine aktuelle Bescheinigung (in gedruckter oder elektronischer Form) über die Durchführung eines negativen Corona-Tests (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) vorlegen. Die Bescheinigung des Arbeitsgebers über einen unter Aufsicht durchgeführten Selbsttest erfüllt diese Voraussetzungen ebenfalls. Ferner ist ein gültiger Personalausweis oder sonstiges amtlichen Ausweisdokument vorzulegen.
Verfahrensbeteiligte haben einen solchen Nachweis nicht zu erbringen, soweit nicht eine individuelle Anordnung der jeweils Vorsitzenden Richter*innen bzw. Rechtspfleger*innen erfolgt ist. Zu den Verfahrensbeteiligten zählen Angeklagte, Verteidiger, Schöff*innen, Parteien, Prozessbevollmächtigte, Zeug*innen, Sachverständige, sonstige Verfahrensbeteiligte (z.B. Antragsteller) sowie Vertreter der Bewährungs- und Jugendgerichtshilfe sowie die Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft.
Anzeige Anzeige