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Trun­ken­heits­fahrt und Wider­stand: Vater und Sohn in Wil­des­hau­sen gestellt

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Poli­zei­ein­satz in Wil­des­hau­sen: Trun­ken­heits­fahrt endet mit Widerstand

In der Nacht zum Sonn­tag, den 01.03.2026, kam es in Wil­des­hau­sen nach einer gemel­de­ten Trun­ken­heits­fahrt zu einem tur­bu­len­ten Poli­zei­ein­satz, in des­sen Ver­lauf sich ein Jugend­li­cher mas­siv gegen poli­zei­li­che Maß­nah­men zur Wehr setzte.

Der Aus­gangs­punkt: Auf­fäl­li­ges Fahrverhalten

Der Vor­fall nahm sei­nen Anfang am Sonn­abend, den 28.02.2026, gegen 22:10 Uhr. Eine Ver­kehrs­teil­neh­me­rin infor­mier­te die Poli­zei über einen Pkw, der die Del­men­hors­ter Stra­ße auf­fäl­lig befuhr und dabei bei­de Fahr­strei­fen in Anspruch nahm. Auf­grund die­ser Mel­dung konn­te der Wagen durch die Beam­ten schließ­lich auf der Auf­fahrt einer Hal­ter­an­schrift in der Stra­ße „Am Renn­platz“ loka­li­siert werden.

Flucht­ver­such und Widerstand

Beim Ein­tref­fen der Poli­zei befand sich der 16-jäh­ri­ge Sohn des Fahr­zeug­hal­ters auf dem Fah­rer­sitz des Pkw. Der Jugend­li­che, bei dem spä­ter eine Atem­al­ko­hol­kon­zen­tra­ti­on von 1,51 Pro­mil­le fest­ge­stellt wur­de, ver­such­te zunächst, sich der poli­zei­li­chen Über­prü­fung durch eine Flucht zu Fuß zu ent­zie­hen. Nach einer kur­zen Ver­fol­gung gelang es den Beam­ten, den 16-Jäh­ri­gen zu stel­len. Bei der anschlie­ßen­den Fixie­rung leis­te­te der jun­ge Mann vehe­men­ten, jedoch erfolg­lo­sen Widerstand.

Ermitt­lun­gen gegen den Fahrzeughalter

Im Zuge der wei­te­ren Ermitt­lun­gen erhär­te­te sich der Ver­dacht, dass zum Zeit­punkt der ursprüng­li­chen Mel­dung nicht der Sohn, son­dern des­sen 44-jäh­ri­ger Vater das Fahr­zeug geführt hat­te. Der Fahr­zeug­hal­ter konn­te in der zuge­hö­ri­gen Woh­nung ange­trof­fen wer­den. Ein bei ihm durch­ge­führ­ter Atem­al­ko­hol­test ergab einen Wert von 2,1 Promille.

Recht­li­che Konsequenzen

Die poli­zei­li­chen Maß­nah­men umfass­ten neben der Siche­rung von Bewei­sen auch die Ent­nah­me von Blut­pro­ben bei bei­den Betei­lig­ten. Zudem wur­de der Füh­rer­schein des 44-jäh­ri­gen Vaters beschlag­nahmt. Die recht­li­chen Fol­gen für die Betei­lig­ten sind wie folgt:

  • Gegen den 16-jäh­ri­gen Sohn: Es wur­de ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen der Wider­stands­hand­lun­gen gegen Voll­stre­ckungs­be­am­te eingeleitet.

  • Gegen den 44-jäh­ri­gen Vater: Er muss sich nun wegen Trun­ken­heit im Ver­kehr verantworten.

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