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Ulf Thiele will Niedersächsisches Kinderschutzgesetz für mehr Prävention gegen Missbrauch
Ulf Thiele strebt ein Niedersächsisches Kinderschutzgesetz an, um Missbrauch effektiver vorzubeugen.
Hannover. Zu oft sind Behörden die Hände gebunden, wenn sie Straftaten verhindern sollten. Das gilt nach Auffassung des Landtagsabgeordneten und stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Ulf Thiele (Stallbrüggerfeld), leider häufig auch bei Übergriffen auf Kinder. Er sieht die Landesregierung in der Pflicht und fordert gemeinsam mit seiner Fraktion ein niedersächsisches Kinderschutzgesetz.
„Nach jedem bekanntgewordenen Missbrauchsskandal wurde eine bessere Vernetzung der Behörden angemahnt. Es wurden Arbeitskreise und Kommissionen gebildet. Sozialminister Phillipi muss nun endlich handeln und ein Niedersächsisches Kinderschutzgesetz nach dem Vorbild unseres Nachbarlandes Nordrhein-Westfalen auf den Weg bringen. Dort wurde ein solches Gesetz bereits 2022 verabschiedet. Rot-Grün muss nun endlich liefern“, fordert Thiele.
Die öffentlich gewordenen Missbrauchsskandale der Vergangenheit hätten verdeutlicht, dass eine bessere Vernetzung der Behörden und Institutionen mit klaren Meldewegen Kindesmissbrauch verhindern könne. „Für mich stellt sich hier die grundsätzliche Frage, wie ernst wir den Kinderschutz in Zukunft nehme wollen. Denn eine Lehre lässt sich ganz klar ziehen: Bei allem berechtigten Interesse auf Privatsphäre darf der Täterschutz nicht über dem Kinderschutz stehen“, so Thiele. Der Abschlussbericht der Enquetekommission des Niedersächsischen Landtages zu diesem Thema habe festgestellt, dass Kinder den Tätern beispielsweise im Komplex Lügde oder einem Kinderdorf in Lüneburg jahrelang ausgeliefert waren. „Es fehlten nicht nur zuverlässige Schnittstellen mit einem zuverlässigen Austausch an Informationen, sondern Behörden waren offenbar auch überlastet. Mit einem Landeskinderschutzgesetz erhalten Behörden und Institutionen einen verbindlichen Rahmen für einen Datenaustausch. Missbrauchsfälle können schneller erkannt und behördenübergreifend behandelt werden“, betont Thiele. In dem Kinderschutzgesetz könne auch eine bessere Aufsicht der Jugendämter mit einheitlichen Qualitätsstandards, einem optimierten Controlling und klaren Entscheidungsstrukturen vorgegeben werden. Zudem sei es erforderlich, verpflichtende Weiterbildungen und Schulungen für alle Beteiligten einzuführen. „Die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen hat zwar einen interministeriellen Arbeitskreis Kinderschutz beschlossen. Aber ich sehe derzeit keinerlei Fortschritte mit konkreten Vorhaben. Wir dürfen das nicht auf die lange Bank schieben. Denn jeder Tag, an dem es hier keine Fortschritte gibt, können Täter weiter unbehelligt agieren“, so Thiele abschließend zu der Initiative der CDU-Landtagsfraktion.
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