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Umset­zung der Coro­na-Ver­ord­nung auf dem Leera­ner Weihnachtsmarkt

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Auf­grund der neu­en Ver­ord­nung gilt ab sofort eine Mas­ken­pflicht auf dem Weihnachtsmarkt

„Auch nach der am Mitt­woch in Kraft getre­te­nen Ände­rung der Nds. Coro­na-Ver­ord­nung gilt auf dem Weih­nachts­markt die 2G-Regel. Für den Kauf von Spei­sen und Geträn­ken, egal ob zum Ver­zehr vor Ort oder zum Mit­neh­men, muss ein Impf- und Gene­sungs­nach­weis und der Per­so­nal­aus­weis vor­ge­legt werden.

Bei Vor­lie­gen der erfor­der­li­chen Nach­wei­se kann der Besu­cher einen Stem­pel­auf­druck auf dem Hand­ge­lenk erhal­ten. Der Stem­pel berech­tigt zum Besuch wei­te­rer Markt­stän­de, sodass eine erneu­te Über­prü­fung der Nach­wei­se hin­fäl­lig wird.

Am Frei­tag und Sams­tag wird im Bereich Denk­mal­platz und Müh­len­platz zusätz­lich je ein Stand auf­ge­baut, in denen die­se Kon­trol­le durch­ge­führt und die Stem­pel­aus­ga­be vor­ge­nom­men wird.

Auf­grund der neu­en Ver­ord­nung gilt ab sofort eine Mas­ken­pflicht auf dem Weihnachtsmarkt.“

Öff­nungs­zei­ten Leera­ner Weih­nachts­markt — bit­te Hier klicken

Archiv­fo­to: Ingo Ton­sor @LeserECHO Leer


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gespon­sert von: VELA Moormerland

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Wir wün­schen allen Teil­neh­mern viel Glück und möch­ten uns an die­ser Stel­le noch ein­mal bei der Fir­ma VELA-Moorm­er­land für die­sen schö­nen Gewinn bedanken.

Euer Team vom LeserECHO-Verlag

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