Lokal
Urteil in Aurich: Hohe Haftstrafe nach brutaler Geiselnahme und Vergewaltigung
Sechs Jahre und neun Monate Haft für Geiselnahme und Vergewaltigung
AURICH / LEER. Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Aurich hat am Dienstag, den 17. März 2026, einen 40-jährigen Mann aus Riepe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Gericht sprach den Angeklagten der Geiselnahme in Tateinheit mit mehrfacher Vergewaltigung, Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung schuldig. In die Gesamtstrafe floss eine sechsmonatige Freiheitsstrafe aus einem früheren Strafbefehl des Amtsgerichts Leer ein.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die Geschädigte, seine ehemalige Lebensgefährtin, massiv misshandelt und sexuell genötigt hat. Der Entscheidung (Az. 19 KLs 1/25) lag eine Tatnacht im März 2023 zugrunde. Trotz bestehender Gewaltschutzanordnungen und mehrfacher Strafanzeigen der Geschädigten drang der alkoholisierte Angeklagte am 12. März 2023 gewaltsam in die Wohnung der Frau in Leer ein. Er schloss die Tür von innen ab, entwendete den Schlüssel sowie Handy und Tablet der Geschädigten, schlug ihr mehrfach ins Gesicht und bedrohte sie mit dem Tode.
Gericht wertet Wohnungseinschluss als Geiselnahme
Das Gericht qualifizierte dieses Vorgehen als Geiselnahme. Die Geschädigte habe die Wohnung nicht mehr verlassen können, ohne erheblichen körperlichen Widerstand des Angeklagten zu überwinden, womit sie seiner Beherrschungsgewalt ausgesetzt war. Unter Ausnutzung dieser Situation erzwang der Angeklagte in der Tatnacht zweimal ungeschützten Geschlechtsverkehr gegen den ausdrücklichen Willen der Geschädigten. Zuvor musste sich die Frau jeweils baden.
Darüber hinaus kam es laut Urteilsfeststellungen zu brutalen körperlichen Übergriffen. Der Angeklagte versetzte der Geschädigten Faustschläge, Tritte und zog sie an den Haaren. Zudem drückte er eine brennende Zigarette auf ihrem Oberschenkel und ihrem Unterbauch aus. Die Geschädigte konnte die Polizei erst alarmieren, nachdem der Angeklagte eingeschlafen war.
Die Kammer stellte fest, dass die Schuldfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt nicht aufgehoben war. Eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit konnte das Gericht jedoch nicht ausschließen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
AnzeigeLefi – Das kleine Pony mit der großen Botschaft wächst weiter
Für Kinder gemacht, von Herzen gedacht
Was vor einigen Monaten als spontane Idee begann, entwickelt sich immer mehr zu einer liebevollen Bewegung für Kinder: Lefi, das kleine Pony mit den bunten Flicken, steht für Mut, Selbstvertrauen und dafür, dass jedes Kind wertvoll ist. Die Figur wurde von der Unternehmerin Anni Wiegand entwickelt. Aus einer einfachen Zeichnung am heimischen Tisch entstand Schritt für Schritt ein Projekt, das immer mehr Familien, Kinder und Einrichtungen erreicht.
Vom Familienmoment zur wachsenden Idee
Die Geschichte von Lefi begann mit einem ganz persönlichen Moment. Als Anni Wiegand eines Abends ein Pferdebild malte, fragten ihre Kinder, ob sie auch etwas Besonderes bekommen könnten – etwas, das es so noch nicht gibt. Noch in derselben Nacht entstand die Idee für Lefi. Das kleine Pony mit den besonderen Details wurde schnell zu einer Figur, die Kindern Freude macht und gleichzeitig eine wichtige Botschaft vermittelt: Mut haben, an sich glauben und respektvoll miteinander umgehen. Der Name Lefi entstand aus den Anfangsbuchstaben der Namen ihrer Kinder – und genau dieser familiäre Ursprung macht das Projekt bis heute zu einer echten Herzensangelegenheit.
Weitere Infos zu Lefi — bitte HIER klicken!