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Urteil in Aurich: Hohe Haft­stra­fe nach bru­ta­ler Gei­sel­nah­me und Vergewaltigung

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Sechs Jah­re und neun Mona­te Haft für Gei­sel­nah­me und Vergewaltigung

AURICH / LEER. Die 1. Gro­ße Straf­kam­mer des Land­ge­richts Aurich hat am Diens­tag, den 17. März 2026, einen 40-jäh­ri­gen Mann aus Rie­pe zu einer Gesamt­frei­heits­stra­fe von sechs Jah­ren und neun Mona­ten ver­ur­teilt. Das Gericht sprach den Ange­klag­ten der Gei­sel­nah­me in Tat­ein­heit mit mehr­fa­cher Ver­ge­wal­ti­gung, Kör­per­ver­let­zung und gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung schul­dig. In die Gesamt­stra­fe floss eine sechs­mo­na­ti­ge Frei­heits­stra­fe aus einem frü­he­ren Straf­be­fehl des Amts­ge­richts Leer ein.

Die Kam­mer sah es als erwie­sen an, dass der Ange­klag­te die Geschä­dig­te, sei­ne ehe­ma­li­ge Lebens­ge­fähr­tin, mas­siv miss­han­delt und sexu­ell genö­tigt hat. Der Ent­schei­dung (Az. 19 KLs 1/25) lag eine Tat­nacht im März 2023 zugrun­de. Trotz bestehen­der Gewalt­schutz­an­ord­nun­gen und mehr­fa­cher Straf­an­zei­gen der Geschä­dig­ten drang der alko­ho­li­sier­te Ange­klag­te am 12. März 2023 gewalt­sam in die Woh­nung der Frau in Leer ein. Er schloss die Tür von innen ab, ent­wen­de­te den Schlüs­sel sowie Han­dy und Tablet der Geschä­dig­ten, schlug ihr mehr­fach ins Gesicht und bedroh­te sie mit dem Tode.

Gericht wer­tet Woh­nungs­ein­schluss als Geiselnahme

Das Gericht qua­li­fi­zier­te die­ses Vor­ge­hen als Gei­sel­nah­me. Die Geschä­dig­te habe die Woh­nung nicht mehr ver­las­sen kön­nen, ohne erheb­li­chen kör­per­li­chen Wider­stand des Ange­klag­ten zu über­win­den, womit sie sei­ner Beherr­schungs­ge­walt aus­ge­setzt war. Unter Aus­nut­zung die­ser Situa­ti­on erzwang der Ange­klag­te in der Tat­nacht zwei­mal unge­schütz­ten Geschlechts­ver­kehr gegen den aus­drück­li­chen Wil­len der Geschä­dig­ten. Zuvor muss­te sich die Frau jeweils baden.

Dar­über hin­aus kam es laut Urteils­fest­stel­lun­gen zu bru­ta­len kör­per­li­chen Über­grif­fen. Der Ange­klag­te ver­setz­te der Geschä­dig­ten Faust­schlä­ge, Trit­te und zog sie an den Haa­ren. Zudem drück­te er eine bren­nen­de Ziga­ret­te auf ihrem Ober­schen­kel und ihrem Unter­bauch aus. Die Geschä­dig­te konn­te die Poli­zei erst alar­mie­ren, nach­dem der Ange­klag­te ein­ge­schla­fen war.

Die Kam­mer stell­te fest, dass die Schuld­fä­hig­keit des Ange­klag­ten zum Tat­zeit­punkt nicht auf­ge­ho­ben war. Eine erheb­li­che Ver­min­de­rung der Schuld­fä­hig­keit konn­te das Gericht jedoch nicht ausschließen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Lefi – Das klei­ne Pony mit der gro­ßen Bot­schaft wächst weiter

 

Für Kin­der gemacht, von Her­zen gedacht

Was vor eini­gen Mona­ten als spon­ta­ne Idee begann, ent­wi­ckelt sich immer mehr zu einer lie­be­vol­len Bewe­gung für Kin­der: Lefi, das klei­ne Pony mit den bun­ten Fli­cken, steht für Mut, Selbst­ver­trau­en und dafür, dass jedes Kind wert­voll ist. Die Figur wur­de von der Unter­neh­me­rin Anni Wie­gand ent­wi­ckelt. Aus einer ein­fa­chen Zeich­nung am hei­mi­schen Tisch ent­stand Schritt für Schritt ein Pro­jekt, das immer mehr Fami­li­en, Kin­der und Ein­rich­tun­gen erreicht.

Vom Fami­li­en­mo­ment zur wach­sen­den Idee

Die Geschich­te von Lefi begann mit einem ganz per­sön­li­chen Moment. Als Anni Wie­gand eines Abends ein Pfer­de­bild mal­te, frag­ten ihre Kin­der, ob sie auch etwas Beson­de­res bekom­men könn­ten – etwas, das es so noch nicht gibt. Noch in der­sel­ben Nacht ent­stand die Idee für Lefi. Das klei­ne Pony mit den beson­de­ren Details wur­de schnell zu einer Figur, die Kin­dern Freu­de macht und gleich­zei­tig eine wich­ti­ge Bot­schaft ver­mit­telt: Mut haben, an sich glau­ben und respekt­voll mit­ein­an­der umge­hen. Der Name Lefi ent­stand aus den Anfangs­buch­sta­ben der Namen ihrer Kin­der – und genau die­ser fami­liä­re Ursprung macht das Pro­jekt bis heu­te zu einer ech­ten Herzensangelegenheit.

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