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ver.di lehnt Aus­nah­men vom 12-Euro-Min­dest­lohn strikt ab

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ver.di lehnt Aus­nah­men vom 12-Euro-Min­dest­lohn strikt ab – Aus­beu­tung bei neu­en Brief- und Paket­dienst­leis­tern beenden

 

Die Ver­ein­te Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft (ver.di) lehnt Aus­nah­men vom geplan­ten gesetz­li­chen Min­dest­lohn strikt ab. „Unse­re Erwar­tung an die künf­ti­ge Bun­des­re­gie­rung ist, dass es mit der geplan­ten Ein­füh­rung eines gesetz­li­chen Min­dest­lohns von 12 Euro pro Stun­de weder Aus­nah­men noch Öff­nun­gen zur Umge­hung die­ses Min­dest­lohns gibt“, sag­te die stell­ver­tre­ten­de ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis.

Laut Medi­en­be­rich­ten hat der Vor­sit­zen­de des Bun­des­ver­ban­des Brief­diens­te, Walt­her Otrem­ba, vor Ver­lus­ten von bis zur Hälf­te der Arbeits­plät­ze in sei­ner Bran­che durch die geplan­te Erhö­hung des Min­dest­lohns gewarnt. Zudem for­dert der Bun­des­ver­band Paket und Express­lo­gis­tik (BIEK), dass beim The­ma Min­dest­lohn regio­na­le Unter­schie­de berück­sich­tig wer­den müss­ten und der Min­dest­lohn gestaf­felt ange­ho­ben wer­den sol­le sowie durch „gesteu­er­te Zuwan­de­rung“ Per­so­nal­eng­päs­se in der Bran­che ver­mie­den wer­den müssten.

„Sol­che Äuße­run­gen und For­de­run­gen zei­gen, dass die Geschäfts­mo­del­le der neu­en Brief­dienst­leis­ter und Sub­un­ter­neh­men der Paket­dienst­leis­ter häu­fig auf Lohn­dum­ping beru­hen, die schon mit einem Stun­den­lohn von nur 12 Euro nicht mehr wirt­schaft­lich sind“, sag­te Kocsis. Gera­de in der Paket­bran­che habe die pre­kä­re Beschäf­ti­gung inzwi­schen ein uner­träg­li­ches Maß ange­nom­men. Kon­trol­len des Zolls beleg­ten Sozi­al­ver­si­che­rungs­be­trug, Unter­schrei­ten des Min­dest­lohns, Schwarz­ar­beit und ille­ga­le Beschäf­ti­gung sowie sys­te­ma­ti­schen Betrug an Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mern, die bei Sub­un­ter­neh­mern beschäf­tigt sind und häu­fig aus Ost­eu­ro­pa kommen.

Kocsis: „Es ist nicht hin­nehm­bar, wenn Geschäfts­mo­del­le von Unter­neh­men auf Hun­ger­löh­nen für Beschäf­tig­te beru­hen, die weder durch Tarif­ver­trä­ge geschützt noch vom Min­dest­lohn erfasst wer­den sol­len. Hier müs­sen Tarif­treue­ge­set­ze und hohe Min­dest­löh­ne der Aus­beu­tung end­lich einen Rie­gel vorschieben.“


 

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