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Ver­än­de­run­gen bei Gebüh­ren und Entgelten

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Leer – Die Stadt­wer­ke erhö­hen ab Janu­ar 2023 den Preis für Trink­was­ser sowie die Gebüh­ren für das Besei­ti­gen von Nie­der­schlags- und Schmutz­was­ser. Sta­bil blei­ben dage­gen die Gebüh­ren für die Stra­ßen­rei­ni­gung. Ent­spre­chen­de Beschlüs­se hat der Rat der Stadt Leer in sei­ner Sit­zung am Don­ners­tag, 22. Dezem­ber, gefasst.

Trink­was­ser:

Der Kubik­me­ter Trink­was­ser kos­tet mit Beginn des nächs­ten Jah­res 1,72 Euro (brut­to 1,84 Euro) und steigt somit um 48 Cent. Auch der Grund­preis wird ange­ho­ben — um 46 Cent – auf künf­tig 8,04 Euro (brut­to 8,60 Euro). Aus­schlag­ge­bend für die Anhe­bung der Ent­gel­te waren vor­ran­gig die um mehr als 330 Pro­zent gestie­ge­nen Strom­kos­ten sowie hohe Stei­ge­run­gen bei den Mate­ri­al-und Baukosten.

Abwas­ser:

Für die Besei­ti­gung von Nie­der­schlags­was­ser berech­nen wir künf­tig 0,46 statt 0,43 Euro pro Qua­drat­me­ter ver­sie­gel­ter Flä­che und für die Besei­ti­gung von Schmutz­was­ser 3,78 Euro statt wie bis­her 3,17 Euro. Auch hier sind neben gestie­ge­nen Mate­ri­al- und Bau­kos­ten vor allem die Ener­gie­kos­ten als Grund zu nen­nen. Allein für die Klär­an­la­ge fal­len für Strom aktu­ell 1,3 Mil­lio­nen statt wie bis­her 500.000 Euro pro Jahr an. Was Kos­ten für Grund­stü­cke betrifft, die nicht an die Kana­li­sa­ti­on ange­schlos­sen sind: Für abfluss­lo­se Sam­mel­gru­ben wer­den ab 2023 pro Kubik­me­ter 33,41 statt 15,42 Euro fäl­lig, für Klein­klär­an­la­gen wer­den es 72, 82 statt 70,77 Euro sein.

Stra­ßen­rei­ni­gung:

Die Sät­ze für die Stra­ßen­rei­ni­gung blei­ben kon­stant. Das bedeu­tet, dass für die Rei­ni­gung in Klas­se A — der Fuß­gän­ger­zo­ne – wei­ter­hin 28 Euro pro Front­me­ter anfal­len wer­den. In Rei­ni­gungs­klas­se B (maschi­nel­le Stra­ßen­rei­ni­gung, zwei­mal pro Woche) wer­den 3,36 Euro und in Rei­ni­gungs­klas­se C (ein­mal pro Woche) 1,68 Euro fäl­lig. Neu auf­ge­nom­men wor­den in die Rei­ni­gung ist der Logaer Weg auf der Nord­sei­te von der Eichen­dorff­stra­ße bis zum Wei­den­weg und auf der Süd­sei­te von der Eichen­dorff­stra­ße bis zum Ende des Hochbords.


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