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Ver­brau­cher­auf­ruf: Gas­preis­er­hö­hung fragwürdig

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Seit Janu­ar 2021 beschwe­ren sich Verbraucher:innen in den Ver­brau­cher­zen­tra­len über gestie­ge­ne Gas­prei­se, die Unter­neh­men mit der CO2-Beprei­sung begrün­den. Ob die CO₂‑Bepreisung in lau­fen­den Ver­trä­gen von den Ener­gie­ver­sor­gern an Verbraucher:innen wei­ter­ge­ge­ben wer­den kann, ist bis­lang recht­lich nicht in allen Fäl­len geklärt. Der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­band (vzbv) möch­te in zwei Kon­stel­la­tio­nen prü­fen, ob Preis­er­hö­hun­gen recht­mä­ßig sind und sucht dazu betrof­fe­ne Verbraucher:innen.

Eine CO2-Beprei­sung für mehr kli­ma­ver­träg­li­ches Ver­hal­ten ist ein wich­ti­ges Instru­ment im Kampf gegen den Kli­ma­wan­del und wird daher grund­sätz­lich vom vzbv unter­stützt. Aller­dings muss dar­auf geach­tet wer­den, dass die Wei­ter­ga­be der CO2-Beprei­sung an pri­va­te Verbraucher:innen recht­lich ein­wand­frei erfolgt. Aktu­ell erhält der vzbv Beschwer­den zu Gas­preis­er­hö­hun­gen im Zusam­men­hang mit der Ein­füh­rung der CO2-Beprei­sung, wonach Verbraucher:innen für ihr Gas zu viel zah­len könn­ten: „Uns lie­gen Ver­brau­cher­be­schwer­den vor, bei denen Prei­se trotz bestehen­der Preis­ga­ran­tie erhöht wur­den und Verbraucher:innen nicht auf ihr Son­der­kün­di­gungs­recht hin­ge­wie­sen wur­den. Genau sol­che Fäl­le suchen wir“, so Sabi­ne Lund, Refe­ren­tin im Team Markt­be­ob­ach­tung Ener­gie des vzbv. „Denn hier gibt es noch offe­ne Fra­gen, die gericht­lich geklärt wer­den müs­sen.“ Damit für Verbraucher:innen Klar­heit besteht, ob sie im Rah­men von Gas­preis­er­hö­hun­gen in allen Kon­stel­la­tio­nen auch für die CO2-Beprei­sung zah­len müs­sen, will der vzbv hier Rechts­si­cher­heit schaffen.

HÖHERE GASKOSTEN WEGEN CO2-PREIS? MELDEN SIE SICH!

Unter­stüt­zen Sie die Ver­brau­cher­zen­tra­len, damit Verbraucher:innen nicht zu viel für ihr Gas zah­len. Unter verbraucherzentrale.de kön­nen Verbraucher:innen, die seit Ende 2020 eine Gas­preis­er­hö­hung bezie­hungs­wei­se ein Info­schrei­ben zum CO2-Preis erhal­ten haben, ihre Unter­la­gen ein­rei­chen. Bei aus­rei­chen­der Daten­la­ge wird der vzbv dann eine Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­ge erwägen.

Foto: Ingo Ton­sor @LeserECHO-Verlag


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