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Verbraucherzentralen informieren: Beim Einkaufen sparen — nützliche Tipps
Da die Lebensmittelpreise ebenfalls gestiegen sind, haben die Verbraucherzentralen wichtige Tipps zum Sparen im Supermarkt gesammelt. Die folgende Auflistung dient als erster Überblick über verschiedene Möglichkeiten Ihr Portemonnaie zu schonen:
- Achten Sie beim Preisvergleich von Lebensmitteln auf den Grundpreis. Familienpackungen müssen nicht preiswerter als normale Verpackungsgrößen sein.
- Nutzen Sie Streck- und Bückware und vermeiden Sie Einkaufsfallen im Supermarkt.
- Meiden Sie besonders teure Einkaufsstätten für Lebensmittel wie Tankstellen. Beispielsweise eine Trinkflasche für Unterwegs spart Geld und Verpackung.
- Suchen Sie nach Alternativen zu Markenprodukten. Tests der Stiftung Warentest zeigen regelmäßig, dass Sie mit Alternativprodukten ebenfalls gute Qualität bekommen können.
- Kaufen Sie Obst und Gemüse, das gerade Saison hat. Dabei helfen kann Ihnen unser Saisonkalender.
- Suchen Sie auf dem Wochenmarkt nach günstigen Lebensmittelangeboten. Vor allem kurz vor Schließung des Marktes können Sie dort Schnäppchen erstehen.
- Planen Sie Ihren Einkauf. Essensplan, Einkaufszettel und Maximalbudget für den Einkauf minimieren Spontankäufe und unnötige Reste.
- Kochen Sie selbst und vermeiden Sie Fertigmahlzeiten. Das lohnt sich besonders, wenn Sie für mehrere Familienmitglieder oder für mehrere Mahlzeiten kochen. Wir haben für Sie einige Rezeptvorschläge für Gerichte, die wenig Geld kosten.
- Kaufen Sie Grundnahrungsmittel statt Convenienceprodukten, da diese meist preiswerter sind.
- Achten Sie auf die richtige Lagerung Ihrer Lebensmittel, damit diese länger halten. Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum können Sie meist noch essen.
- Trinken Sie Leitungswasser statt teurem Mineralwasser.
- Ernähren Sie sich öfter vegetarisch.
- Bauen Sie Kräuter, Gemüse und Obst selber an, wenn Sie die Möglichkeit dazu haben. Stellen Sie beispielsweise die Wurzel einer Lauchzwiebel in Wasser, so wächst die Pflanze weiter.
Auch bei Arzneimitteln können Sie sparen. Nachahmerpräparate, auch Generika genannt, sind günstiger als Originalarzneimittel. Fragen Sie den Apotheker vor Ort und vergleichen Sie die Preise bei stationären oder Internetapotheken.
Abos und Mitgliedschaften kündigen
Zum Alltag gehört auch Unterhaltung. Hobbies wie Sport oder Unterhaltungsangebote kosten Geld. Überlegen Sie sich genau, ob Sie sich die Abonnements oder Mitgliedschaften leisten können. Haben Sie mehrere Abos und Mitgliedschaften, dann priorisieren Sie die meist genutzten. Kündigen Sie teure oder überflüssige Unterhaltungsangebote.
Seit März gibt es Neuerungen, die für mehr Verbraucherschutz sorgen sollen. Betroffen sind vor allem Verträge für Fitness-Studios, Streaming-Dienste, Provider (Internet, Telefonie und TV), Dating-Portale, Online-Partnerbörsen, Abos (Printmedien), Strom- und Gasverträge. Die neuen Kündigungregeln gelten ab März 2022 auch für Verträge, die ab Oktober 2021 geschlossen wurden.
Abonnements von Zeitung oder Zeitschrift lassen sich widerrufen, egal ob sie an der Haustür, im Internet oder am Telefon abgeschlossen worden sind.
Das Wichtigste in Kürze:
- Sie können ein an der Haustür abgeschlossenes Zeitungs- oder Zeitschriftenabonnement, aber auch ein Abo, das via Internet, per Telefon oder aufgrund schriftlicher Materialien zustande gekommen ist, widerrufen. Dies gilt auch, wenn das Abo bis zum ersten möglichen Kündigungstermin mehr als 200 Euro kostet.
- Dagegen sind Bestellungen von einzelnen Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten nicht widerrufbar – auch dann nicht, wenn sie telefonisch oder im Internet abgeschlossen wurden.
Abonnements von Zeitung oder Zeitschrift lassen sich widerrufen, egal ob sie an der Haustür, im Internet oder am Telefon abgeschlossen worden sind.
Ein an der Haustür abgeschlossenes Zeitungs- oder Zeitschriftenabonnement können Verbraucher nach den Vorschriften über “außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen” widerrufen. Sie können das Abonnement ebenfalls widerrufen, wenn der Vertrag im Internet, per Telefon oder aufgrund schriftlicher Materialien zustande gekommen ist.
Daneben besteht ein Widerrufsrecht, wenn das Abo bis zum ersten möglichen Kündigungstermin mehr als 200 Euro kostet. Dagegen sind Bestellungen von einzelnen Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten nicht widerrufbar – auch dann nicht, wenn sie telefonisch oder im Internet abgeschlossen wurden.
Für alle Abonnements gilt: Die Widerrufsfrist beträgt mindestens 14 Tage und beginnt, wenn der Verbraucher die erste Zeitschrift erhalten hat, aber nicht bevor er ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde.
Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.