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Ver­brau­cher­zen­tra­len infor­mie­ren: Beim Ein­kau­fen spa­ren — nütz­li­che Tipps

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Da die Lebens­mit­tel­prei­se eben­falls gestie­gen sind, haben die Ver­brau­cher­zen­tra­len wich­ti­ge Tipps zum Spa­ren im Super­markt gesam­melt. Die fol­gen­de Auf­lis­tung dient als ers­ter Über­blick über ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten Ihr Porte­mon­naie zu schonen:

  • Ach­ten Sie beim Preis­ver­gleich von Lebens­mit­teln auf den Grund­preis. Fami­li­en­pa­ckun­gen müs­sen nicht preis­wer­ter als nor­ma­le Ver­pa­ckungs­grö­ßen sein.
  • Nut­zen Sie Streck- und Bück­wa­re und ver­mei­den Sie Ein­kaufs­fal­len im Supermarkt.
  • Mei­den Sie beson­ders teu­re Ein­kaufs­stät­ten für Lebens­mit­tel wie Tank­stel­len. Bei­spiels­wei­se eine Trink­fla­sche für Unter­wegs spart Geld und Verpackung.
  • Suchen Sie nach Alter­na­ti­ven zu Mar­ken­pro­duk­ten. Tests der Stif­tung Waren­test zei­gen regel­mä­ßig, dass Sie mit Alter­na­tiv­pro­duk­ten eben­falls gute Qua­li­tät bekom­men können.
  • Kau­fen Sie Obst und Gemü­se, das gera­de Sai­son hat. Dabei hel­fen kann Ihnen unser Saisonkalender.
  • Suchen Sie auf dem Wochen­markt nach güns­ti­gen Lebens­mit­tel­an­ge­bo­ten. Vor allem kurz vor Schlie­ßung des Mark­tes kön­nen Sie dort Schnäpp­chen erstehen.
  • Pla­nen Sie Ihren Ein­kauf. Essens­plan, Ein­kaufs­zet­tel und Maxi­mal­bud­get für den Ein­kauf mini­mie­ren Spon­tan­käu­fe und unnö­ti­ge Reste.
  • Kochen Sie selbst und ver­mei­den Sie Fer­tig­mahl­zei­ten. Das lohnt sich beson­ders, wenn Sie für meh­re­re Fami­li­en­mit­glie­der oder für meh­re­re Mahl­zei­ten kochen. Wir haben für Sie eini­ge Rezept­vor­schlä­ge für Gerich­te, die wenig Geld kosten.
  • Kau­fen Sie Grund­nah­rungs­mit­tel statt Con­ve­ni­en­ce­pro­duk­ten, da die­se meist preis­wer­ter sind.
  • Ach­ten Sie auf die rich­ti­ge Lage­rung Ihrer Lebens­mit­tel, damit die­se län­ger hal­ten. Lebens­mit­tel mit abge­lau­fe­nem Min­dest­halt­bar­keits­da­tum kön­nen Sie meist noch essen.
  • Trin­ken Sie Lei­tungs­was­ser statt teu­rem Mineralwasser.
  • Ernäh­ren Sie sich öfter vegetarisch.
  • Bau­en Sie Kräu­ter, Gemü­se und Obst sel­ber an, wenn Sie die Mög­lich­keit dazu haben. Stel­len Sie bei­spiels­wei­se die Wur­zel einer Lauch­zwie­bel in Was­ser, so wächst die Pflan­ze weiter.

Auch bei Arz­nei­mit­teln kön­nen Sie spa­ren. Nach­ah­mer­prä­pa­ra­te, auch Gene­ri­ka genannt, sind güns­ti­ger als Ori­gi­nal­arz­nei­mit­tel. Fra­gen Sie den Apo­the­ker vor Ort und ver­glei­chen Sie die Prei­se bei sta­tio­nä­ren oder Internetapotheken.


 


Abos und Mit­glied­schaf­ten kündigen

Zum All­tag gehört auch Unter­hal­tung. Hob­bies wie Sport oder Unter­hal­tungs­an­ge­bo­te kos­ten Geld. Über­le­gen Sie sich genau, ob Sie sich die Abon­ne­ments oder Mit­glied­schaf­ten leis­ten kön­nen. Haben Sie meh­re­re Abos und Mit­glied­schaf­ten, dann prio­ri­sie­ren Sie die meist genutz­ten. Kün­di­gen Sie teu­re oder über­flüs­si­ge Unterhaltungsangebote.

Seit März gibt es Neue­run­gen, die für mehr Ver­brau­cher­schutz sor­gen sol­len. Betrof­fen sind vor allem Ver­trä­ge für Fit­ness-Stu­di­os, Strea­ming-Diens­te, Pro­vi­der (Inter­net, Tele­fo­nie und TV), Dating-Por­ta­le, Online-Part­ner­bör­sen, Abos (Print­me­di­en), Strom- und Gas­ver­trä­ge. Die neu­en Kün­di­gung­re­geln gel­ten ab März 2022 auch für Ver­trä­ge, die ab Okto­ber 2021 geschlos­sen wurden.

Abon­ne­ments von Zei­tung oder Zeit­schrift las­sen sich wider­ru­fen, egal ob sie an der Haus­tür, im Inter­net oder am Tele­fon abge­schlos­sen wor­den sind.

Das Wich­tigs­te in Kürze:

  • Sie kön­nen ein an der Haus­tür abge­schlos­se­nes Zei­tungs- oder Zeit­schrif­ten­abon­ne­ment, aber auch ein Abo, das via Inter­net, per Tele­fon oder auf­grund schrift­li­cher Mate­ria­li­en zustan­de gekom­men ist, wider­ru­fen. Dies gilt auch, wenn das Abo bis zum ers­ten mög­li­chen Kün­di­gungs­ter­min mehr als 200 Euro kostet.
  • Dage­gen sind Bestel­lun­gen von ein­zel­nen Zei­tun­gen, Zeit­schrif­ten und Illus­trier­ten nicht wider­ruf­bar – auch dann nicht, wenn sie tele­fo­nisch oder im Inter­net abge­schlos­sen wurden.

Abon­ne­ments von Zei­tung oder Zeit­schrift las­sen sich wider­ru­fen, egal ob sie an der Haus­tür, im Inter­net oder am Tele­fon abge­schlos­sen wor­den sind.

Ein an der Haus­tür abge­schlos­se­nes Zei­tungs- oder Zeit­schrif­ten­abon­ne­ment kön­nen Ver­brau­cher nach den Vor­schrif­ten über “außer­halb von Geschäfts­räu­men geschlos­se­nen Ver­trä­gen” wider­ru­fen. Sie kön­nen das Abon­ne­ment eben­falls wider­ru­fen, wenn der Ver­trag im Inter­net, per Tele­fon oder auf­grund schrift­li­cher Mate­ria­li­en zustan­de gekom­men ist.

Dane­ben besteht ein Wider­rufs­recht, wenn das Abo bis zum ers­ten mög­li­chen Kün­di­gungs­ter­min mehr als 200 Euro kos­tet. Dage­gen sind Bestel­lun­gen von ein­zel­nen Zei­tun­gen, Zeit­schrif­ten und Illus­trier­ten nicht wider­ruf­bar – auch dann nicht, wenn sie tele­fo­nisch oder im Inter­net abge­schlos­sen wurden.

Für alle Abon­ne­ments gilt: Die Wider­rufs­frist beträgt min­des­tens 14 Tage und beginnt, wenn der Ver­brau­cher die ers­te Zeit­schrift erhal­ten hat, aber nicht bevor er ord­nungs­ge­mäß über sein Wider­rufs­recht infor­miert wurde.

Die­ser Inhalt wur­de von der Gemein­schafts­re­dak­ti­on in Zusam­men­ar­beit mit den Ver­brau­cher­zen­tra­len Meck­len­burg-Vor­pom­mernNord­rhein-West­fa­lenSach­sen und Thü­rin­gen für das Netz­werk der Ver­brau­cher­zen­tra­len in Deutsch­land erstellt.


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