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Ver­ge­wal­ti­gung in Leer: Bun­des­ge­richts­hof bestä­tigt Urteil über drei­ein­halb Jah­re Haft

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Ver­ge­wal­ti­gung, sexu­el­le Beläs­ti­gung und Kör­per­ver­let­zung: Urteil gegen Mann aus Leer rechtskräftig

Der Bun­des­ge­richts­hof hat die Revi­si­on eines heu­te 35-jäh­ri­gen Man­nes aus Leer ver­wor­fen. Damit ist das Urteil des Land­ge­richts Aurich vom 13. April 2026 rechts­kräf­tig. Der Mann war wegen Ver­ge­wal­ti­gung, sexu­el­ler Beläs­ti­gung und Kör­per­ver­let­zung zu einer Gesamt­frei­heits­stra­fe von drei Jah­ren und sechs Mona­ten ver­ur­teilt worden.

Das Urteil des Land­ge­richts Aurich gegen einen heu­te 35 Jah­re alten Mann aus Leer ist rechts­kräf­tig. Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat die Revi­si­on des Ange­klag­ten mit Beschluss vom 26. August 2026 als unbe­grün­det ver­wor­fen. Damit ist das Straf­ver­fah­ren end­gül­tig abgeschlossen.

Land­ge­richt Aurich ver­häng­te Frei­heits­stra­fe von drei­ein­halb Jahren

Die 4. Gro­ße Straf­kam­mer des Land­ge­richts Aurich hat­te den Mann am 13. April 2026 wegen Ver­ge­wal­ti­gung, sexu­el­ler Beläs­ti­gung und Kör­per­ver­let­zung schul­dig gespro­chen. Das Gericht ver­häng­te eine Gesamt­frei­heits­stra­fe von drei Jah­ren und sechs Monaten.

Gegen das Urteil leg­te der Ange­klag­te Revi­si­on ein. Damit wur­de die Ent­schei­dung des Land­ge­richts durch den Bun­des­ge­richts­hof recht­lich überprüft.

Bun­des­ge­richts­hof ver­wirft Revi­si­on als unbegründet

Der Bun­des­ge­richts­hof prüf­te das Urteil und stell­te kei­nen Rechts­feh­ler zum Nach­teil des Ange­klag­ten fest. Mit Beschluss vom 26. August 2026 ver­warf er die Revi­si­on als unbegründet.

Durch die­se Ent­schei­dung ist das Urteil des Land­ge­richts Aurich rechts­kräf­tig. Das Ver­fah­ren ist damit abgeschlossen.

Akten­zei­chen:

  • Land­ge­richt Aurich: 19 KLs 32/25

  • Bun­des­ge­richts­hof: 7 StR 59/26

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