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Vergewaltigung in Leer: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil über dreieinhalb Jahre Haft
Vergewaltigung, sexuelle Belästigung und Körperverletzung: Urteil gegen Mann aus Leer rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines heute 35-jährigen Mannes aus Leer verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Aurich vom 13. April 2026 rechtskräftig. Der Mann war wegen Vergewaltigung, sexueller Belästigung und Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
Das Urteil des Landgerichts Aurich gegen einen heute 35 Jahre alten Mann aus Leer ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 26. August 2026 als unbegründet verworfen. Damit ist das Strafverfahren endgültig abgeschlossen.
Landgericht Aurich verhängte Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren
Die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Aurich hatte den Mann am 13. April 2026 wegen Vergewaltigung, sexueller Belästigung und Körperverletzung schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.
Gegen das Urteil legte der Angeklagte Revision ein. Damit wurde die Entscheidung des Landgerichts durch den Bundesgerichtshof rechtlich überprüft.
Bundesgerichtshof verwirft Revision als unbegründet
Der Bundesgerichtshof prüfte das Urteil und stellte keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten fest. Mit Beschluss vom 26. August 2026 verwarf er die Revision als unbegründet.
Durch diese Entscheidung ist das Urteil des Landgerichts Aurich rechtskräftig. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.
Aktenzeichen:
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Landgericht Aurich: 19 KLs 32/25
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Bundesgerichtshof: 7 StR 59/26