Umleitungsempfehlung und Ausnahmen für Rettungsfahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger
Im Zusammenhang mit den laufenden Protestaktionen von Landwirten, die gegen aktuelle politische Beschlüsse mobilisieren, werden Verkehrsteilnehmer in der Region aufgefordert, sich auf temporäre Einschränkungen einzustellen. Die Jann-Berghaus-Brücke, ein vielbefahrener Verkehrsknotenpunkt, wird am kommenden Montag (08.01.) und Dienstag (09.01.) in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt.
Die Verkehrsbehörden reagieren damit auf die angekündigten Protestaktionen, die mit einer erhöhten Verkehrslast und potenziellen Gefahren für die Sicherheit im Straßenverkehr einhergehen könnten. Um die reibungslose Durchführung der Demonstrationen zu gewährleisten und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu schützen, ist die temporäre Sperrung der Brücke als präventive Maßnahme geplant.
Während dieser Sperrzeiten dürfen jedoch Rettungsfahrzeuge uneingeschränkt passieren, um im Notfall schnell agieren zu können. Auch Radfahrer und Fußgänger werden nicht von der Brückensperrung betroffen sein und können den Bereich zu jeder Zeit sicher durchqueren.
Für den Kraftfahrzeugverkehr werden Umleitungen eingerichtet, um den reibungslosen Ablauf im Straßenverkehr aufrechtzuerhalten. Verkehrsteilnehmer, die aus östlicher Richtung kommen, werden über die Deichstraße und den Emstunnel umgeleitet. In der Gegenrichtung erfolgt die Umleitung über die L15 (Bingum) und den Emstunnel.
Die Verkehrsbehörden appellieren an alle betroffenen Verkehrsteilnehmer, die ausgeschilderten Umleitungen zu beachten und danken für das Verständnis während dieser temporären Verkehrsbeeinträchtigungen.