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Ver­kehrs­re­ge­lung anläss­lich des Stadt­fes­tes in Leer

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Ver­kehrs­be­hörd­li­che Maß­nah­me anläss­lich des Stadt­fes­tes in Leer

Von Frei­tag, den 13. Juni 2025, bis Sonn­tag, den 15. Juni 2025, fin­det in der Stadt Leer das dies­jäh­ri­ge Stadt­fest statt. Um den rei­bungs­lo­sen Auf­bau und Ablauf der Ver­an­stal­tung zu gewähr­leis­ten, sind ver­kehrs­be­hörd­li­che Maß­nah­men erforderlich.

Aus die­sem Grund wird die Müh­len­stra­ße (zwi­schen Müh­len­platz und Leda­stra­ße) sowie die Leda­stra­ße ab Don­ners­tag, den 12. Juni 2025, 18:00 Uhr, für den gesam­ten Fahr­zeug­ver­kehr gemäß § 45 StVO gesperrt. Die Sper­rung bleibt vor­aus­sicht­lich bis Sonn­tag, den 15. Juni 2025, ca. 19:00 Uhr, bestehen.

Hin­wei­se zur Erreichbarkeit:

  • Die Zufahrt zur Leda­stra­ße über Georgstraße/Am Dock bleibt für Anlie­ger und Lie­fe­ran­ten frei.

  • Auch die Zufahrt zur Kupen­warf ist wei­ter­hin unein­ge­schränkt möglich.

Die ver­kehrs­be­hörd­li­chen Maß­nah­men tre­ten mit der Anbrin­gung bzw. Auf­stel­lung der ent­spre­chen­den Ver­kehrs­zei­chen in Kraft.

Die Stadt Leer bit­tet alle Ver­kehrs­teil­neh­men­den und Anwoh­ne­rin­nen und Anwoh­ner um Ver­ständ­nis für die tem­po­rä­ren Ein­schrän­kun­gen und wünscht allen Besu­che­rin­nen und Besu­chern ein schö­nes und siche­res Stadtfest!

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