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Ver­kehrs­wach­ten und Brand­kas­se war­nen: „Vor­sicht an Bushaltestellen!“

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Ver­kehrs­wach­ten und Brand­kas­se war­nen: „Vor­sicht an Bushaltestellen!“

Zum Schul­an­fang dro­hen gefähr­li­che Situa­tio­nen an Bushaltestellen

Die Herbst­fe­ri­en sind been­det und an den Bus­hal­te­stel­len herrscht „Betrieb“. Die Ost­frie­si­schen Ver­kehrs­wach­ten und die Ost­frie­si­sche Land­schaft­li­che Brand­kas­se war­nen mit­hil­fe von Infor­mationen zu Ver­hal­ten und Geschwin­dig­keit von allen Ver­kehrs­teil­neh­men­den! Denn „hier“ gibt es nicht nur Unsi­cher­hei­ten dar­über, wie man sich als Fahr­zeug­füh­re­rin und ‑füh­rer ver­hal­ten muss, son­dern lei­der auch immer wie­der StVO-Ver­stö­ße bzw. Unfäl­le. Und gera­de (Schul-) Kin­der sind gefährdet!

Hayo Reer­s­he­mi­us, Gebiets­be­auf­trag­ter der ost­frie­si­schen Ver­kehrs­wach­ten, erläu­tert die War­nung: „Im Rah­men von Ver­kehrs­be­ob­ach­tun­gen stel­len wir gemein­sam mit der Poli­zei lei­der immer wie­der fest, dass die soge­nann­te Hal­te­stel­len­re­ge­lung der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung von den wenigs­ten Fahr­zeug­füh­ren­den ein­ge­hal­ten wird. Oft­mals ist die Geschwin­dig­keit aus Unkennt­nis oder sogar Gleich­gül­tig­keit viel zu hoch!“

„Jeder Erwach­se­ne kennt die Situa­ti­on — viel­leicht auch noch aus der eige­nen Schul­zeit: Wuse­lig geht es in dem Gedrän­gel an einer Bus­hal­te­stel­le zu!“ schil­dert Signe Foetz­ki, Pres­se­spre­che­rin der Brand­kas­se. „Auf die letz­te Minu­te hat man noch die Hal­te­stel­le erreicht: Und dort war­ten schon ganz vie­le Mit­schü­le­rin­nen und ‑schü­ler, die auch pünkt­lich in die Schu­le oder schnell nach Hau­se wol­len. Da ist ein Schie­ben Rich­tung Bus­tür ganz natür­lich … und schon liegt die Auf­merk­sam­keit nicht mehr auf den sich nähern­den Fahr­zeu­gen des Stra­ßen­ver­kehrs. Selbst bei Fahr­zeug­füh­ren­den gibt es Unsi­cher­hei­ten: Darf ich einen Bus an der Hal­te­stel­le über­haupt über­ho­len? Wie schnell darf ich fah­ren? Wie muss der Gegen­ver­kehr reagieren?“

Laut StVO bezieht sich die Rege­lung auf sowohl Omni­bus­se des Lini­en­ver­kehrs als auch auf gekenn­zeich­ne­te Schul­bus­se. „In Ost­fries­land gibt es ins­ge­samt etwa 42.000 Schü­ler. Rund 21.500 davon bezeich­nen wir als soge­nann­te Fahr­schü­le­rin­nen und ‑schü­ler, sprich: Um die­se Kinder/Jugendlichen geht es uns. Und das sind sehr viel!“ zählt Hans-Frie­del Walt­her, Vor­sit­zen­der der Ver­kehrs­wacht Aurich, auf. „Die aus­ge­wer­te­ten Ver­kehrs­un­fäl­le in Ost­fries­land, die poli­zei­lich auf­ge­nom­men wur­den, zei­gen immer wie­der: An Hal­te­stel­len ste­hen­de Bus­se mit ein­ge­schal­te­tem Warn­blink­licht wer­den mit teils viel zu hoher Geschwin­dig­keit über­holt und Per­so­nen kom­men zu Scha­den – von den zahl­rei­chen Fast-Unfäl­len mal gar nicht zu spre­chen. Wich­tig ist uns, dass wir hier in Kurz­form noch ein­mal die gesetz­li­chen Rege­lun­gen darstellen:

1. Wäh­rend der Bus mit ein­ge­schal­te­tem Warn­blink­licht auf eine Hal­te­stel­le zufährt, darf nicht über­holt werden.

2. Stoppt der warn­blin­ken­de Bus, darf nur mit Schritt­tem­po (also 4–7 km/h) dar­an vor­bei­ge­fah­ren wer­den. Bei Gefahr muss sofort ange­hal­ten werden.

3. Im Vor­bei­fah­ren muss der Abstand so groß sein, dass eine Gefähr­dung von ein- oder aus-stei­gen­den Fahr­gäs­ten aus­ge­schlos­sen wird.

4. Auch der Gegen­ver­kehr muss den hal­ten­den Bus mit Schritt­ge­schwin­dig­keit pas­sie­ren. Nur wenn Leit­plan­ken oder ein Mit­tel­strei­fen die Fahr­bah­nen von­ein­an­der tren­nen, darf das Tem­po bei­be­hal­ten werden.

5. Lini­en­bus­sen und Schul­bus­sen ist das Abfah­ren von gekenn­zeich­ne­ten Hal­te­stel­len zu ermög­li­chen. Wenn nötig, müs­sen ande­re Fahr­zeu­ge warten.“

Hayo Reer­he­mi­us schil­dert abschlie­ßend: „Die 0,75 x 5 m gro­ßen, neon­far­ben­den Spann­bän­der ‚Ach­tung Schul­an­fang!‘ von der Brand­kas­se und uns hän­gen jetzt ost­fries­land­weit aus. Wir hof­fen, mit ihnen und unse­rem Appell dazu bei­zu­tra­gen, dass Unfall­zah­len wei­ter fal­len. Aber letzt­end­lich mit­ma­chen müs­sen alle Ver­kehrs­teil­neh­me­rin­nen und ‑teil­neh­mer!“


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