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Ver­pflich­ten­de Nut­zung von Rad­fahr­strei­fen in Leer: Neue Regeln im Rah­men des ‘FaCit’-Projekts

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Benut­zungs­pflicht für Rad­fahr­strei­fen in Leer: Neue Rege­lun­gen im Rah­men des “FaCit”-Projekts

Die Stadt Leer setzt wei­ter­hin auf die För­de­rung des Fahr­rad­ver­kehrs und arbei­tet inten­siv an ver­schie­de­nen Bau­pro­jek­ten, um die Rad­fah­r­in­fra­struk­tur in der Stadt zu ver­bes­sern. Das Pro­jekt „FaCit“ (Mit dem Fahr­rad in der City) befin­det sich der­zeit im vier­ten Bau­ab­schnitt im Kreu­zungs­be­reich Bür­ger­meis­ter-Ehr­len­holtz-Stra­ße/Frie­sen­stra­ße/­Bahn­hofs­ring, wäh­rend der drit­te Abschnitt in der Frie­sen­stra­ße kürz­lich abge­schlos­sen wur­de, abge­se­hen von klei­ne­ren Restarbeiten.

Die Stadt­ver­wal­tung möch­te die Gele­gen­heit nut­zen, um dar­auf hin­zu­wei­sen, dass in den bereits umge­bau­ten Abschnit­ten, näm­lich im Oster­steg und in der Bür­ger­meis­ter-Ehr­len­holtz-Stra­ße, sowie im neu­en Abschnitt in der Frie­sen­stra­ße, Rad­fah­rer ver­pflich­tet sind, die neu geschaf­fe­nen roten Rad­fahr­strei­fen zu nut­zen. Dies wird durch ent­spre­chen­de Ver­kehrs­zei­chen deut­lich gemacht. Gleich­zei­tig ist die Nut­zung der Neben­an­la­gen für Rad­fah­rer unter­sagt. Eine Wahl­mög­lich­keit zwi­schen Rad­fahr­strei­fen und Neben­an­la­gen besteht somit nicht mehr.

Die alten Rad­we­ge ent­lang der Frie­sen­stra­ße wur­den in den abge­schlos­se­nen „FaCit“-Abschnitten in Misch­flä­chen umge­wan­delt. Hier wur­den bereits Blu­men­bee­te ange­legt, und die Ver­wal­tung hat Fahr­rad­bü­gel an eini­gen Stel­len aufgestellt.

Für den Kraft­fahr­zeug­ver­kehr gel­ten eben­falls beson­de­re Regeln. Im Gegen­satz zum Fahr­rad­schutz­strei­fen (gestri­chel­te Linie) darf der Rad­fahr­strei­fen (durch­ge­zo­ge­ne Linie) nicht über­fah­ren wer­den, es sei denn, es han­delt sich um Berei­che, die spe­zi­ell für Bus- oder Lini­en­ver­kehr gekenn­zeich­net sind und die die geschlos­se­ne Lini­en­füh­rung unter­bre­chen. Es gilt außer­dem ein abso­lu­tes Hal­te­ver­bot in allen betrof­fe­nen Bereichen.

Die­se Maß­nah­men sol­len dazu bei­tra­gen, die Sicher­heit und den Kom­fort für Rad­fah­rer in Leer zu erhö­hen und die Nut­zung des Fahr­rads als umwelt­freund­li­ches Ver­kehrs­mit­tel wei­ter zu fördern.


 

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