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Vogelgrippe im Nordwesten: Überwachungszone erreicht Landkreis Leer
Vogelgrippe: Landkreis Leer richtet Überwachungszone ein
Nach bestätigtem Ausbruch im Saterland treten strenge Auflagen für Geflügelbetriebe in Kraft
Der Ausbruch der Vogelgrippe in der Gemeinde Saterland hat unmittelbare Folgen für den benachbarten Landkreis Leer: Mit sofortiger Wirkung wurden Teile des Kreisgebiets als Überwachungszone ausgewiesen. Das Veterinäramt hat hierzu eine umfassende Allgemeinverfügung erlassen, die auf der Internetseite des Landkreises Leer eingesehen werden kann.
Am Freitag, 5. Dezember, hatte das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg den Ausbruch der Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand im Saterland amtlich festgestellt. Einen Tag später bestätigte das Friedrich-Löffler-Institut den Befund. Der Landkreis Cloppenburg reagierte umgehend und legte Sperr- und Überwachungszonen fest. Die Schutzzone umfasst einen Radius von drei Kilometern um den betroffenen Stall, während im Zehn-Kilometer-Umkreis eine Überwachungszone eingerichtet wurde. In diese fällt auch ein Teil des Landkreises Leer – konkret Gebiete in den Gemeinden Rhauderfehn und Ostrhauderfehn.
Strenge Auflagen für Geflügelhalter
Die Geflügelpest (Aviäre Influenza) zählt zu den hoch ansteckenden Tierseuchen. Um eine Ausbreitung konsequent einzudämmen, müssen Geflügelhaltungsbetriebe innerhalb der Überwachungszone umfangreiche Vorgaben einhalten. Dazu gehören unter anderem:
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Anzeigepflicht: Alle Halterinnen und Halter müssen ihren Geflügelbestand dem Veterinäramt melden.
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Verbringungsverbot: Tiere, Geflügelfleisch und Eier dürfen weder in die Zone hinein- noch aus ihr herausgebracht werden.
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Schutz vor Wildvögeln: Die Ställe müssen vollständig geschlossen oder mit wirksamen Schutzvorrichtungen gesichert sein.
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Strenge Hygieneregeln: Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sind verpflichtend einzuhalten.
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Ausstellungsverbot: Geflügelschauen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen sind untersagt.
Die Maßnahmen gelten bis auf Weiteres und sollen verhindern, dass sich das Virus über direkte Tierkontakte oder über den Menschen als Überträger verbreitet. Das Veterinäramt weist darauf hin, dass Verstöße gegen die Vorgaben ordnungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Weitere Informationen
Die vollständige Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Landkreises Leer ist unter den amtlichen Bekanntmachungen abrufbar:
www.landkreis-leer.de/Bekanntmachungen
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