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Voll­sper­rung der Orts­durch­fahrt Bin­gum vom 10. bis 15. April

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Voll­sper­rung der Orts­durch­fahrt Bin­gum – Stra­ßen­bau­ar­bei­ten vom 10. bis 15. April

Bin­gum – Auf­grund not­wen­di­ger Stra­ßen­bau­ar­bei­ten wird die Orts­durch­fahrt Bin­gum zwi­schen den Ein­mün­dun­gen Nep­tun­weg und Jas­min­weg voll­stän­dig gesperrt. Die Sper­rung erfolgt gemäß § 45 StVO und dau­ert vom 10. April bis zum 15. April 2025 .

Umlei­tung für den Fahrzeugverkehr

Wäh­rend der Bau­ar­bei­ten wird der Ver­kehr weit­räu­mig umge­lei­tet. Die aus­ge­schil­der­te Umlei­tung führt über fol­gen­de Stra­ßen:
🚗 B 436
🚗 Zur Müh­le
🚗 Ween­er­moorer Stra­ße (K 35)
🚗 Sankt Geor­gi­wold, Boven­husen (K 36)
🚗 Holt­gas­ter Stra­ße, Solt­borg (L 15)
🚗 und in umge­kehr­ter Richtung

Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer nicht betroffen

Für Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer bleibt der Bau­stel­len­be­reich über die Neben­an­la­ge passierbar.

Infor­ma­tio­nen für Anlieger

📌 Alle betrof­fe­nen Bewoh­ner erhal­ten eine aus­drück­li­che schrift­li­che Mit­tei­lung zum Bau­ab­lauf.
📌 Wer in die­sem Zeit­raum auf sein Fahr­zeug ange­wie­sen ist, soll­te es recht­zei­tig außer­halb des gesperr­ten Bereichs abstel­len.
📌 Sobald ein­zel­ne Bau­ab­schnit­te fer­tig­ge­stellt sind, wer­den sie für die Anlie­ger wie­der frei­ge­ge­ben.
📌 Am Wochen­en­de (12. und 13. April 2025) haben die Bewoh­ner die Mög­lich­keit, den gesperr­ten Bereich zu befah­ren, um zu ihren Grund­stü­cken zu gelangen.

Die ver­kehrs­recht­li­chen Maß­nah­men tre­ten mit der Auf­stel­lung der ent­spre­chen­den Ver­kehrs­zei­chen in Kraft. 


 

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