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Voll­sper­rung des Bahn­über­gangs Eisin­g­hau­se­ner Straße

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Ver­kehrs­be­hörd­li­che Maß­nah­me: Voll­sper­rung des Bahn­über­gangs Eisin­g­hau­se­ner Straße

Im Bereich des Bahn­über­gangs Eisin­g­hau­se­ner Stra­ße (Bahn­stre­cke 2931, km 326,182) müs­sen in Kür­ze not­wen­di­ge Gleis­bau­ar­bei­ten durch­ge­führt wer­den.
Aus die­sem Grund ist es erfor­der­lich, die Eisin­g­hau­se­ner Stra­ße für jeg­li­chen Fahr­zeug­ver­kehr gemäß § 45 StVO voll­stän­dig zu sper­ren.

Die Voll­sper­rung beginnt am 26. Novem­ber 2025 um 08:00 Uhr und dau­ert vor­aus­sicht­lich bis zum 29. Novem­ber 2025 um 09:00 Uhr.

Eine Umlei­tung wird ein­ge­rich­tet und führt über die Heis­fel­der Stra­ße (B 70), den Moor­weg und den Mett­je­weg.
Aus Grün­den der Ver­kehrs­si­cher­heit ist auch für Fuß­gän­ge­rin­nen, Fuß­gän­ger und Rad­fah­ren­de kei­ne Pas­sa­ge des Bau­stel­len­be­reichs möglich.

Die ver­kehrs­be­hörd­li­chen Maß­nah­men tre­ten mit der Auf­stel­lung der ent­spre­chen­den Ver­kehrs­zei­chen in Kraft.
Die Umlei­tungs­stre­cke ist deut­lich aus­ge­schil­dert.

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