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Vor­sicht vor Heu-Selbst­ent­zün­dung: Feu­er­wehr und Brand­kas­se war­nen vor aku­ter Brandgefahr

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Feu­er­wehr und Brand­kas­se war­nen vor aku­ter Gefahr „Heu-Selbst­ent­zün­dung“

Ein bren­nen­des Pro­blem … und wie Sie es ver­mei­den können!

Unser Wet­ter schlägt „Kaprio­len“, wor­un­ter unse­re Land­wir­te ganz beson­ders lei­den. Der Gras­schnitt ist ein­ge­bracht – und die Gefahr der Heu­selbst­ent­zün­dung droht! Oft genug kommt es jetzt zu aku­ten Gefah­ren­si­tua­tio­nen, denn auf­grund “fal­scher” Heu-Lage­rung kann es zu gro­ßen Brän­den kom­men. „Dabei kann man sol­che Gefah­ren so ein­fach ver­mei­den“, schil­dert Gerd Die­ke­na, Prä­si­dent des Feu­er­wehr­ver­bands Ost­fries­land: „Auf das rich­ti­ge Trock­nen kommt es an! Nach dem Schnitt soll­te man vor der Ein­la­ge­rung eigent­lich eine aus­rei­chen­de Zeit­span­ne von mög­lichst vier regen­frei­en Tagen ein­pla­nen – was zur­zeit ein­fach schwie­rig ist. Auch müs­sen Boden­art, Dün­gung und Art des Schnitt­gu­tes berück­sich­tigt wer­den. Und die Rest­feuch­tig­keit des Heus bei Ein­la­ge­rung soll­te 20 % nicht über­stei­gen — je weni­ger, des­to besser.“

Die Risi­ken der Großballen

Die­ke­na warnt: „Beson­de­re Gefah­ren beinhal­ten die Groß­bal­len. Hier kann schon der ein­zel­ne Bal­len eine solch hohe Tem­pe­ra­tur ent­wi­ckeln, dass es zu einer Selbst­ent­zün­dung kommt. Des­halb emp­feh­len Exper­ten, Heu­groß­bal­len, ob Rund- oder Recht­eck­bal­len, im Frei­en oder unter einer Über­da­chung bzw. in küh­ler Umge­bung zu lagern! Die Über­wa­chung des ein­ge­la­ger­ten Heus auf Selbst­ent­zün­dung kann nur durch Mes­sun­gen der Tem­pe­ra­tu­ren mit­tels eines Heu­ther­mo­me­ters oder einer soge­nann­ten ‘Heu­mess­son­de’ erfol­gen. In kei­nem Fall reicht das Befüh­len des Heu­la­gers mit der Hand oder durch das Ein­ste­cken von Eisen­stan­gen aus. Falls Sie kei­ne eige­ne Heu­mess­son­de besit­zen, fra­gen Sie bei Ihrer ört­li­chen Frei­wil­li­gen Feu­er­wehr nach — sie wird die Mes­sung vornehmen.“

Wann Tem­pe­ra­tur­mes­sun­gen erfol­gen sollten

Die Tem­pe­ra­tur­mes­sung soll­te sofort nach der Ein­la­ge­rung erfol­gen und über einen Zeit­raum von min­des­tens 3 Mona­ten nach fol­gen­der Tabel­le kon­trol­liert werden:

Zeit­raum nach Einlagerung Mes­sung
Ers­te Woche täg­lich
Zwei­te Woche täg­lich
Drit­te Woche jeden zwei­ten Tag
Vier­te Woche 2 x pro Woche
Fünf­te Woche 2 x pro Woche
Ab 6. Woche bis Ende der Kontrollzeit 1 x pro Woche

Bewer­tung der Temperaturmessung

Bit­te beach­ten Sie die Temperaturbereiche:

  • bis 45°C: Kei­ne Gefahr
  • 45 — 60°C: bedenk­lich, Ach­tung: Gefahr 
    • Häu­fi­ge­res Mes­sen mit­tels Heu­mess­son­de erfor­der­lich — Tem­pe­ra­tur-Ent­wick­lung auf dem Heu­mess-Kalen­der (erhält­lich bei der Brand­kas­se) fest­hal­ten und kontrollieren.
  • über 60°C: brand­ge­fähr­lich — unver­züg­lich die Feu­er­wehr verständigen
  • über 70°C: Aku­te Brand­ge­fahr!!! Sofort die Feu­er­wehr rufen! Tele­fon: 112

Ach­tung: Es besteht aku­te Brand­ge­fahr bei ver­däch­ti­gen Anzei­chen wie dem Ein­sin­ken des Heu­la­gers oder dem Geruch von fri­schem Brot bzw. fau­len Äpfeln!

Heu­mess­son­de “Aurich II”

„Dies ist nur eines unse­rer vie­len Vor­sor­ge-Pro­jek­te: Die Heu­mess­son­de ‘Aurich II’ wur­de maß­geb­lich von der Ost­frie­si­schen Land­schaft­li­chen Brand­kas­se mit­ent­wi­ckelt und den ost­frie­si­schen Feu­er­weh­ren zur Ver­fü­gung gestellt,“ schil­dert Signe Foetz­ki, Pres­se­spre­che­rin der Brand­kas­se. „Das elek­tro­nisch betrie­be­ne Heu­mess­ge­rät gewähr­leis­tet eine leich­te Hand­ha­bung und ist auch bei Hoch­druck­press­bal­len ein­setz­bar. Tem­pe­ra­tur­mes­sun­gen mit die­sem Gerät müs­sen mög­lichst über das gesam­te Heu­la­ger ver­teilt erfolgen.“

Den Feu­er­weh­ren hat die Brand­kas­se neben den Heu­mess­son­den schwer­punkt­mä­ßig auch Heu­wehr­ge­rä­te zur Ver­fü­gung gestellt. Die Stand­or­te sind allen Weh­ren bekannt. Ein Heu­wehr­ge­rät arbei­tet über Luft­küh­lung und kann die Brand­ge­fahr im Heu (Heu­selbst­ent­zün­dung) durch Abküh­len besei­ti­gen. Das Abtra­gen des Heu­la­gers ist bei einem recht­zei­ti­gen Ein­satz des Heu­wehr­ge­rä­tes nicht erfor­der­lich. Und der Fut­ter­wert des Heus bleibt erhalten.

Die Sicher­heits­vor­schrif­ten der deut­schen Versicherungswirtschaft

„Die Sicher­heits­vor­schrif­ten der deut­schen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft für die Land­wirt­schaft regeln Lage­rung und Über­wa­chung von Ern­te­er­zeug­nis­sen (VdS 2242, Zif­fer 5). Hier­nach ist dar­auf zu ach­ten, dass getrock­ne­tes Ern­te­gut ord­nungs­ge­mäß ein­ge­la­gert und stän­dig auf Selbst­ent­zün­dung hin über­prüft wird“, warnt Die­ke­na. „Bit­te den­ken Sie dar­an, die­se Vor­schrif­ten ein­zu­hal­ten, um den Ver­si­che­rungs­schutz nicht zu gefähr­den. Die Feu­er­weh­ren und die Brand­kas­se hof­fen, dass durch die durch­ge­führ­ten Maß­nah­men und die­se Pres­se­infor­ma­ti­on Schre­ckens­nach­rich­ten wie ‚Heu­selbst­ent­zün­dung: Hof durch Feu­er zer­stört‘ der Ver­gan­gen­heit angehören.“

In kri­ti­schen Fäl­len: Rufen Sie Ihre Orts­feu­er­wehr zu Hilfe!

Damit Sie von einem Scha­den ver­schont blei­ben, rufen Sie in kri­ti­schen Fäl­len Ihre Orts­feu­er­wehr zu Hilfe!


 

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