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Vorsicht vor Heu-Selbstentzündung: Feuerwehr und Brandkasse warnen vor akuter Brandgefahr
Feuerwehr und Brandkasse warnen vor akuter Gefahr „Heu-Selbstentzündung“
Ein brennendes Problem … und wie Sie es vermeiden können!
Unser Wetter schlägt „Kapriolen“, worunter unsere Landwirte ganz besonders leiden. Der Grasschnitt ist eingebracht – und die Gefahr der Heuselbstentzündung droht! Oft genug kommt es jetzt zu akuten Gefahrensituationen, denn aufgrund “falscher” Heu-Lagerung kann es zu großen Bränden kommen. „Dabei kann man solche Gefahren so einfach vermeiden“, schildert Gerd Diekena, Präsident des Feuerwehrverbands Ostfriesland: „Auf das richtige Trocknen kommt es an! Nach dem Schnitt sollte man vor der Einlagerung eigentlich eine ausreichende Zeitspanne von möglichst vier regenfreien Tagen einplanen – was zurzeit einfach schwierig ist. Auch müssen Bodenart, Düngung und Art des Schnittgutes berücksichtigt werden. Und die Restfeuchtigkeit des Heus bei Einlagerung sollte 20 % nicht übersteigen — je weniger, desto besser.“
Die Risiken der Großballen
Diekena warnt: „Besondere Gefahren beinhalten die Großballen. Hier kann schon der einzelne Ballen eine solch hohe Temperatur entwickeln, dass es zu einer Selbstentzündung kommt. Deshalb empfehlen Experten, Heugroßballen, ob Rund- oder Rechteckballen, im Freien oder unter einer Überdachung bzw. in kühler Umgebung zu lagern! Die Überwachung des eingelagerten Heus auf Selbstentzündung kann nur durch Messungen der Temperaturen mittels eines Heuthermometers oder einer sogenannten ‘Heumesssonde’ erfolgen. In keinem Fall reicht das Befühlen des Heulagers mit der Hand oder durch das Einstecken von Eisenstangen aus. Falls Sie keine eigene Heumesssonde besitzen, fragen Sie bei Ihrer örtlichen Freiwilligen Feuerwehr nach — sie wird die Messung vornehmen.“
Wann Temperaturmessungen erfolgen sollten
Die Temperaturmessung sollte sofort nach der Einlagerung erfolgen und über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten nach folgender Tabelle kontrolliert werden:
Zeitraum nach Einlagerung | Messung |
---|---|
Erste Woche | täglich |
Zweite Woche | täglich |
Dritte Woche | jeden zweiten Tag |
Vierte Woche | 2 x pro Woche |
Fünfte Woche | 2 x pro Woche |
Ab 6. Woche bis Ende der Kontrollzeit | 1 x pro Woche |
Bewertung der Temperaturmessung
Bitte beachten Sie die Temperaturbereiche:
- bis 45°C: Keine Gefahr
- 45 — 60°C: bedenklich, Achtung: Gefahr
- Häufigeres Messen mittels Heumesssonde erforderlich — Temperatur-Entwicklung auf dem Heumess-Kalender (erhältlich bei der Brandkasse) festhalten und kontrollieren.
- über 60°C: brandgefährlich — unverzüglich die Feuerwehr verständigen
- über 70°C: Akute Brandgefahr!!! Sofort die Feuerwehr rufen! Telefon: 112
Achtung: Es besteht akute Brandgefahr bei verdächtigen Anzeichen wie dem Einsinken des Heulagers oder dem Geruch von frischem Brot bzw. faulen Äpfeln!
Heumesssonde “Aurich II”
„Dies ist nur eines unserer vielen Vorsorge-Projekte: Die Heumesssonde ‘Aurich II’ wurde maßgeblich von der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse mitentwickelt und den ostfriesischen Feuerwehren zur Verfügung gestellt,“ schildert Signe Foetzki, Pressesprecherin der Brandkasse. „Das elektronisch betriebene Heumessgerät gewährleistet eine leichte Handhabung und ist auch bei Hochdruckpressballen einsetzbar. Temperaturmessungen mit diesem Gerät müssen möglichst über das gesamte Heulager verteilt erfolgen.“
Den Feuerwehren hat die Brandkasse neben den Heumesssonden schwerpunktmäßig auch Heuwehrgeräte zur Verfügung gestellt. Die Standorte sind allen Wehren bekannt. Ein Heuwehrgerät arbeitet über Luftkühlung und kann die Brandgefahr im Heu (Heuselbstentzündung) durch Abkühlen beseitigen. Das Abtragen des Heulagers ist bei einem rechtzeitigen Einsatz des Heuwehrgerätes nicht erforderlich. Und der Futterwert des Heus bleibt erhalten.
Die Sicherheitsvorschriften der deutschen Versicherungswirtschaft
„Die Sicherheitsvorschriften der deutschen Versicherungswirtschaft für die Landwirtschaft regeln Lagerung und Überwachung von Ernteerzeugnissen (VdS 2242, Ziffer 5). Hiernach ist darauf zu achten, dass getrocknetes Erntegut ordnungsgemäß eingelagert und ständig auf Selbstentzündung hin überprüft wird“, warnt Diekena. „Bitte denken Sie daran, diese Vorschriften einzuhalten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Die Feuerwehren und die Brandkasse hoffen, dass durch die durchgeführten Maßnahmen und diese Presseinformation Schreckensnachrichten wie ‚Heuselbstentzündung: Hof durch Feuer zerstört‘ der Vergangenheit angehören.“
In kritischen Fällen: Rufen Sie Ihre Ortsfeuerwehr zu Hilfe!
Damit Sie von einem Schaden verschont bleiben, rufen Sie in kritischen Fällen Ihre Ortsfeuerwehr zu Hilfe!
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