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Vor­sor­ge­voll­macht und Pati­en­ten­ver­fü­gung: Wich­ti­ge Infos im Überblick

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Infor­ma­ti­ons­abend in Moorm­er­land: Vor­sor­ge­voll­macht und Pati­en­ten­ver­fü­gung im Fokus

Ver­an­stal­tung im Treff­punkt Anle­ger beleuch­tet recht­li­che Mög­lich­kei­ten der per­sön­li­chen Vorsorge 

In Moorm­er­land fin­det am Mitt­woch, 22. April 2026, ein Infor­ma­ti­ons­abend zu zen­tra­len Fra­gen der per­sön­li­chen Vor­sor­ge statt. Unter dem Titel „Vor­sor­ge­voll­macht, Pati­en­ten­ver­fü­gung, Betreu­ungs­recht“ laden die Orga­ni­sa­to­ren in den Treff­punkt Anle­ger ein. Beginn der Ver­an­stal­tung ist um 19.30 Uhr.

Fach­re­fe­ren­tin­nen aus dem Land­kreis Leer

Als Refe­ren­tin­nen sind Insa Elsen und Tan­ja Wes­sel von der Betreu­ungs­stel­le des Land­krei­ses Leer zu Gast. Sie infor­mie­ren über recht­li­che Grund­la­gen und prak­ti­sche Aspek­te der Vor­sor­ge, ins­be­son­de­re für den Fall, dass Men­schen auf­grund von Krank­heit oder Unfall nicht mehr selbst ent­schei­den können.

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Vor­sor­ge­voll­macht als Instru­ment der Selbstbestimmung

Im Mit­tel­punkt des Abends steht die Vor­sor­ge­voll­macht. Sie ermög­licht es, früh­zei­tig fest­zu­le­gen, wer im Ernst­fall Ent­schei­dun­gen in medi­zi­ni­schen, finan­zi­el­len oder per­sön­li­chen Ange­le­gen­hei­ten tref­fen darf. Damit wird sicher­ge­stellt, dass indi­vi­du­el­le Wün­sche berück­sich­tigt werden.

Die Refe­ren­tin­nen erläu­tern, wel­che Anfor­de­run­gen an eine sol­che Voll­macht gestellt wer­den und wel­che Hand­lungs­spiel­räu­me sich dar­aus ergeben.

Was geschieht ohne Vollmacht?

Ein wei­te­rer Schwer­punkt liegt auf der Fra­ge, wel­che recht­li­chen Rege­lun­gen grei­fen, wenn kei­ne Vor­sor­ge­voll­macht vor­liegt. In sol­chen Fäl­len kann eine gesetz­li­che Betreu­ung not­wen­dig wer­den. Die Ver­an­stal­tung gibt einen Über­blick über das Betreu­ungs­recht und zeigt auf, wie ent­spre­chen­de Ver­fah­ren ablaufen.

Pati­en­ten­ver­fü­gung als ergän­zen­de Regelung

Neben der Vor­sor­ge­voll­macht wird auch die Pati­en­ten­ver­fü­gung the­ma­ti­siert. Sie dient dazu, medi­zi­ni­sche Maß­nah­men im Vor­aus fest­zu­le­gen und den eige­nen Wil­len für bestimm­te Behand­lungs­si­tua­tio­nen zu dokumentieren.

Anmel­dung bis 20. April erforderlich

Die Ver­an­stal­tung fin­det im Treff­punkt Anle­ger, Eschen­weg 8 in Moorm­er­land, statt. Inter­es­sier­te wer­den gebe­ten, sich bis spä­tes­tens 20. April tele­fo­nisch anzu­mel­den. Die Anmel­dung ist unter der Ruf­num­mer 04954 — 937 262 möglich.

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