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Vor­tei­le für Unter­neh­men: Die Digi­ta­li­sie­rung der Betriebsprüfung

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Finanz­mi­nis­ter for­ciert Fort­ent­wick­lung der Außenprüfung

Finanz­mi­nis­ter Rein­hold Hil­bers infor­mier­te sich heu­te beim Finanz­amt für Groß­be­triebs­prü­fung Han­no­ver über den Fort­schritt bei der wei­te­ren Digi­ta­li­sie­rung der steu­er­li­chen Außen­prü­fung. Er hat das Finanz­amt im Okto­ber 2020 mit der Durch­füh­rung eines ent­spre­chen­den Pro­jek­tes beauf­tragt. In dem Prü­fungs­fi­nanz­amt lie­gen umfang­rei­che Erfah­run­gen mit dem digi­ta­len Daten­zu­griff vor, der durch das ent­spre­chend qua­li­fi­zier­te Per­so­nal nun­mehr fort­ent­wi­ckelt wird.

„Die ver­fah­rens­recht­li­chen und zeit­li­chen Abläu­fe von steu­er­li­chen Außen­prü­fun­gen wer­den von den betrof­fe­nen Unter­neh­men gera­de auch im inter­na­tio­na­lem Ver­gleich zuneh­mend als Wett­be­werbs- und Stand­ort­nach­teil wahr­ge­nom­men. Die Mög­lich­kei­ten der Digi­ta­li­sie­rung und die damit ein­her­ge­hen­den Beschleu­ni­gungs­ef­fek­te wer­den nicht hin­rei­chend aus­ge­schöpft. Hier besteht Ver­bes­se­rungs­be­darf”, so Minis­ter Hilbers.

Ziel der Wei­ter­ent­wick­lung der digi­ta­len Betriebs­prü­fung ist es, die Abläu­fe sowohl für die Finanz­ver­wal­tung als auch für die Unter­neh­men zu opti­mie­ren und zu ver­schlan­ken. Die durch die Beschleu­ni­gung gewon­ne­nen Res­sour­cen sol­len es der Finanz­ver­wal­tung auch ermög­li­chen, gegen­warts­nä­he­re Jah­re in die Betriebs­prü­fun­gen ein­zu­be­zie­hen. In der Fol­ge ergibt sich dar­aus auch eine bes­se­re Pla­nungs- und Rechts­si­cher­heit für Unter­neh­men im Zusam­men­hang mit steu­er­li­chen Außen­prü­fun­gen, so der Minis­ter weiter.

Hin­ter­grund:

Ohne Digi­ta­li­sie­rung der Prü­fungs­tä­tig­keit könn­te eine Prü­fung von Groß­be­trie­ben in dem jet­zi­gen Umfang nicht gewähr­leis­tet und durch­ge­führt wer­den. Der digi­ta­le Zugang zu den Buch­füh­rungs­da­ten der Unter­neh­men ist Stan­dard in der heu­ti­gen Außen­prü­fung. Hier­für steht der Finanz­ver­wal­tung schon lang­jäh­rig ein Zugriffs­recht auf Daten und Daten­ver­ar­bei­tungs­sys­te­me der geprüf­ten Betrie­be zu. Die sei­tens der Unter­neh­men und der Finanz­ver­wal­tung mit der digi­ta­len Außen­prü­fung ver­bun­den Erwar­tun­gen — ins­be­son­de­re Beschleu­ni­gungs- und Ent­las­tungs­ef­fek­te — wer­den aller­dings der­zeit noch nicht voll­um­fäng­lich erfüllt. So wer­den sei­tens der Ver­wal­tung bereits bei einer Über­nah­me der Buch­füh­rungs­da­ten in die eige­nen Sys­te­me Kapa­zi­tä­ten gebun­den, die an ande­rer Stel­le dann nicht zur Ver­fü­gung ste­hen. Stan­dar­di­sier­te Schnitt­stel­len, die bis­lang nicht vor­ge­ge­ben sind, könn­ten hier Abhil­fe schaf­fen und so auch bei den geprüf­ten Unter­neh­men zu einer Arbeits- und Abstim­mungs­er­leich­te­rung mit der Finanz­ver­wal­tung führen.

Wei­ter­hin ist Ziel der Ver­wal­tung, die Buch­füh­rungs­da­ten bes­ser für die Prü­fungs­vor-berei­tung und die Set­zung von Schwer­punk­ten zu ver­wen­den. Eine ziel­ge­naue Prü­fungs­vor­be­rei­tung ist auch geeig­net, die Anwe­sen­heit der Prü­fungs­kräf­te in den Unter­neh­men vor Ort zu mini­mie­ren und inso­weit zu einer Ent­las­tung bei­zu­tra­gen. Aber auch die Abar­bei­tung ein­zel­ner Prü­fungs­fest­stel­lun­gen soll ver­stärkt mit Metho­den der Daten­ana­ly­se erfolgen.

Ent­schei­dend ist auch in die­sem Zusam­men­hang das Mit­wir­kungs­ver­hal­ten der geprüf­ten Steu­er­pflich­ti­gen. Für eine Beschleu­ni­gung und Opti­mie­rung der Abläu­fe ist die Finanz­ver­wal­tung auf eine akti­ve Mit­wir­kung der betrof­fe­nen Unter­neh­men angewiesen


 

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