Politik

Wachs­tums­chan­cen­ge­setz 2023: Bes­se­re Abschrei­bungs­mög­lich­kei­ten für den Wohnungsbau

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Kabi­netts­be­schluss: Bes­se­re Abschrei­bungs­mög­lich­kei­ten für den Wohnungsbau

Das Bun­des­ka­bi­nett hat am 30. August 2013 das Wachs­tums­chan­cen­ge­setz ver­ab­schie­det. Die degres­si­ve Abschrei­bung auf Abnut­zung (AfA) für Wohn­ge­bäu­de ist ein zen­tra­ler Bau­stein des Geset­zes. Zusätz­lich wur­de ver­ab­re­det, bis Ende Sep­tem­ber ein Maß­nah­men­pa­ket zur Sta­bi­li­sie­rung der Bau- und Immo­bi­li­en­bran­che zu beraten.

Offi­zi­el­les Por­trait BM’in Kla­ra Geywitz

Dazu erklärt Kla­ra Gey­witz, Bun­des­mi­nis­te­rin für Woh­nen, Stadt­ent­wick­lung und Bau­we­sen: “Die degres­si­ve AfA für den Woh­nungs­bau als Teil des Wachs­tums­chan­cen­ge­set­zes hat das Poten­ti­al, die Bau- und Immo­bi­li­en­bran­che deut­lich zu stär­ken. Sechs Pro­zent, die nächs­ten sechs Jah­re: Wer mit dem Bau inner­halb der nächs­ten sechs Jah­re beginnt, soll die neue AfA nut­zen kön­nen. Das ermög­licht es der Bran­che, Inves­ti­ti­ons­kos­ten schnel­ler abzu­schrei­ben. Damit wer­den wie­der­um schnel­ler Inves­ti­tio­nen in neu­en Wohn­raum mög­lich. Unse­re Rege­lung sieht kei­ne Bau­kos­ten­ober­gren­zen vor. Es kann ab einem Effi­zi­enz­stan­dard 55 gebaut wer­den und die attrak­ti­ve Abschrei­bung gilt für alle Bau­pro­jek­te mit Bau­be­ginn ab dem 1. Okto­ber 2023.

Aber nicht nur mit die­sem Ange­bot an die Bau- und Immo­bi­li­en­bran­che wol­len wir den Woh­nungs­bau in Deutsch­land wie­der in Schwung brin­gen. Bis Ende Sep­tem­ber wer­den wir als Bun­des­bau­mi­nis­te­ri­um feder­füh­rend für die Bun­des­re­gie­rung ein Maß­nah­men­pa­ket erar­bei­ten, dass der Bau- und Immo­bi­li­en­bran­che wei­te­re Wachs­tums­im­pul­se geben soll. Damit unter­streicht die Bun­des­re­gie­rung die Bedeu­tung der Bran­che für die deut­sche Volks­wirt­schaft und die her­aus­ra­gen­de Not­wen­dig­keit von mehr Wohn­raum in unse­rem Land. Dies, zusam­men mit wei­te­ren Maß­nah­men, wie der För­de­rung des sozia­len Woh­nungs­baus in Rekord­hö­he und der Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen beim kli­ma­freund­li­chen Neu­bau in Mil­li­ar­den­hö­he, wird zu einem Auf­wuchs an neu­em Wohn­raum führen.”

Hin­ter­grün­de zur degres­si­ven AfA

War­um füh­ren wir eine zeit­lich befris­te­te degres­si­ve AfA ein?

Die Bau­bran­che steckt in einer Kri­se. Die Erhö­hung der linea­ren AfA von 2 Pro­zent auf 3 Pro­zent und eine Son­der-AfA für beson­ders kli­ma­freund­li­chen Neu­bau waren bereits hilf­rei­che Maß­nah­men, rei­chen aber noch nicht aus, um aus­rei­chend Inves­ti­tio­nen anzustoßen.

Die degres­si­ve AfA bil­det den Wert­ver­zehr von Wohn­ge­bäu­den bes­ser ab. Wert­ver­zehr bedeu­tet: In neu­en Gebäu­den ver­bau­te Tech­nik wird oft inner­halb von weni­gen Jah­ren durch neue Ent­wick­lun­gen über­holt. Dadurch ver­lie­ren Gebäu­de zu Anfang schnel­ler an Wert. Die degres­si­ve Abschrei­bung för­dert die schnel­le­re Refi­nan­zie­rung von getä­tig­ten Investitionen.

Wie sind die Kon­di­tio­nen und für wel­che Gebäu­de gilt die degres­si­ve AfA?

Die degres­si­ve Abschrei­bung gilt aus­schließ­lich für neu gebau­te bzw. neu erwor­be­ne Wohn­ge­bäu­de und Wohnungen.

Im ers­ten Jahr kön­nen 6 Pro­zent der Inves­ti­ti­ons­kos­ten steu­er­lich gel­tend gemacht wer­den. In den fol­gen­den Jah­ren kön­nen jeweils 6 Pro­zent des Rest­wer­tes steu­er­lich gel­tend gemacht werden.

Ein Wech­sel zur linea­ren AfA ist möglich.

Bei­spiel­rech­nung: Bei 400.000 Euro Inves­ti­ti­ons­kos­ten sind es im ers­ten Jahr 24.000 Euro (6 Pro­zent von 400.000), im zwei­ten Jahr 22.560 Euro (400.000 Euro abzüg­lich der 24.000 Euro vom ers­ten Jahr = 376.000 Euro Restwert).

Der Bau­be­ginn des Wohn­ge­bäu­des muss zwi­schen dem 1. Okto­ber 2023 und dem 30. Sep­tem­ber 2029 liegen.

Beim Erwerb einer Immo­bi­lie muss der Ver­trag zwi­schen dem 1. Okto­ber 2023 und dem 30. Sep­tem­ber 2029 rechts­wirk­sam geschlos­sen wer­den. Die Immo­bi­lie muss bis zum Ende des Jah­res der Fer­tig­stel­lung erwor­ben werden.

 

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