Lokal
Waffenverbote an Bahnhöfen verlängert: Worauf Bahnreisende jetzt achten müssen!
Am Hauptbahnhof Hannover gilt vom 1. bis 31. August 2026 erneut ein umfassendes Mitführverbot für Waffen und gefährliche Werkzeuge. Die Bundespolizei hat die Sicherheitsmaßnahme verlängert, um Bahnreisende besser zu schützen. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
Wichtig für Bahnreisende in Niedersachsen, Bremen und Hamburg: Bundespolizei verlängert Waffenverbote an Hauptbahnhöfen
Wer in den kommenden Wochen mit dem Zug in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg unterwegs ist – sei es auf dem Weg nach Hannover, Bremen oder in die Hansestadt Hamburg –, muss sich auf strenge Sicherheitsvorgaben einstellen. Die Bundespolizeidirektion Hannover hat die geltenden Allgemeinverfügungen zum Mitführverbot von Waffen und gefährlichen Werkzeugen an zentralen Bahnhöfen verlängert.
Das Verbot gilt jeweils bis einschließlich zum 31. August 2026 (in Hannover vom 1. August bis zum 31. August 2026). Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Sicherheit von Bahnreisenden und der Bevölkerung zu erhöhen, da Delikte mit Messern und gefährlichen Werkzeugen bundesweit spürbar zugenommen haben.
Die betroffenen Bahnhöfe und Geltungsbereiche im Überblick
1. Hauptbahnhof Hannover
-
Zeitraum: Samstag, 1. August 2026, 00:00 Uhr bis Montag, 31. August 2026, 24:00 Uhr.
-
Geltungsbereich: Umfasst den gesamten Gebäudeteil des Hannoveraner Hauptbahnhofs einschließlich der Bahnsteige – ausgenommen sind lediglich die „Raschplatzhalle“ sowie die Niki-de-Saint-Phalle-Promenade.
2. Hauptbahnhof Bremen
-
Geltungsbereich: Umfasst den gesamten Gebäudeteil des Bremer Hauptbahnhofs einschließlich der Bahnsteige – ausgenommen ist hierbei ausschließlich die Passage „Bürgerweide“.
3. Bahnhöfe in Hamburg
-
Geltungsbereiche: Die strengen Kontrollen und Verbote erstrecken sich auf wichtige Knotenpunkte in der Hansestadt, namentlich auf den Hamburg Hauptbahnhof, Hamburg-Altona, Hamburg-Harburg, Hamburg-Bergedorf und Hamburg-Dammtor.
Was genau ist verboten?
Das Verbot richtet sich grundsätzlich gegen das Mitführen von:
-
Schusswaffen und Schreckschusswaffen
-
Hieb‑, Stoß- und Stichwaffen
-
Messern aller Art
-
Sonstigen gefährlichen Werkzeugen
Die Einhaltung wird von Einsatzkräften der Bundespolizei kontrolliert. Verstöße können drastische Konsequenzen nach sich ziehen: Neben Platzverweisen, Bahnhofsverboten (Hausverbot) oder Beförderungsausschlüssen drohen straf- beziehungsweise ordnungswidrigkeitenrechtliche Verfahren nach dem Waffengesetz (WaffG). Bei uneinsichtigen Personen ist zudem die Verhängung eines Zwangsgeldes möglich.
Wichtige Hinweise der Bundespolizei
Ergänzend weist die Bundespolizei auf folgende Aspekte hin:
-
Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt strikten waffenrechtlichen Bestimmungen (z. B. Verbot des Führens von Einhandmessern oder Erforderlichkeit des Kleinen Waffenscheins).
-
Waffen zur vermeintlichen Selbstverteidigung bieten eine trügerische Sicherheit, erhöhen die eigene Risikobereitschaft und können zu einer gefährlichen Eskalation führen.
-
In Gefahrensituationen empfiehlt die Polizei stattdessen alternative Hilfsmittel wie einen Schrillalarm (Taschenalarm), dessen lauter Ton Umstehende aufmerksam macht und Täter abschrecken kann. Nützliche Präventionstipps bietet zudem die polizeiliche Kriminalprävention im Internet unter polizei-beratung.de.