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Wahl­pan­ne in Leer-Loga: CDU for­dert Auf­klä­rung nach 138 fal­schen Stimmzetteln

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CDU kri­ti­siert Wahl­pan­ne in Leer-Loga: „Das darf bei einer demo­kra­ti­schen Wahl nicht passieren“

138 fal­sche Stimm­zet­tel im Wahl­lo­kal Daa­ler­schu­le aus­ge­ge­ben – CDU for­dert voll­stän­di­ge Auf­klä­rung und zuver­läs­si­ge Kontrollen

Die CDU-Frak­ti­on im Rat der Stadt Leer zeigt sich ange­sichts der bekannt gewor­de­nen Wahl­pan­ne im Wahl­lo­kal 021 in der Daa­ler­schu­le in Leer-Loga deut­lich ver­är­gert und fas­sungs­los. Bei der Kom­mu­nal­wahl am 13. Sep­tem­ber 2026 waren dort ins­ge­samt 138 fal­sche Stimm­zet­tel für die Wahl des Rates der Stadt Leer aus­ge­ge­ben worden.

Statt der für den Wahl­be­reich 2 vor­ge­se­he­nen Stimm­zet­tel erhiel­ten Wäh­le­rin­nen und Wäh­ler zunächst Stimm­zet­tel für den Wahl­be­reich 1. Der Feh­ler wur­de erst im Lau­fe des Wahl­ta­ges bemerkt. Anschlie­ßend wur­de die Aus­ga­be der Stimm­zet­tel korrigiert.

CDU: Grund­le­gen­de Abläu­fe müs­sen bei einer Wahl funktionieren

„Bei einer demo­kra­ti­schen Wahl muss man erwar­ten kön­nen, dass die grund­le­gends­ten Din­ge funk­tio­nie­ren: Die Wahl­be­rech­ti­gung wird fest­ge­stellt und anschlie­ßend wird der rich­ti­ge Stimm­zet­tel aus­ge­ge­ben. Das ist kei­ne beson­de­re Her­aus­for­de­rung, son­dern eine abso­lu­te Selbst­ver­ständ­lich­keit einer ord­nungs­ge­mä­ßen Wahl“, erklärt Ulf-Fabi­an Hein­richs­dorff, Vor­sit­zen­der der CDU-Frak­ti­on im Rat der Stadt Leer.

Beson­ders schwer wiegt nach Ansicht der CDU, dass die Pan­ne mög­li­cher­wei­se weit­rei­chen­de Fol­gen haben könn­te. Durch die feh­ler­haf­te Aus­ga­be der Stimm­zet­tel könn­te eine Teil­wie­der­ho­lungs­wahl für 999 Wahl­be­rech­tig­te erfor­der­lich werden.

„Dass ein sol­cher Feh­ler über­haupt pas­sie­ren konn­te, ist schon schwer genug nach­zu­voll­zie­hen. Dass dadurch nun mög­li­cher­wei­se eine Teil­wie­der­ho­lungs­wahl für 999 Wahl­be­rech­tig­te erfor­der­lich wird, macht die Ange­le­gen­heit noch gra­vie­ren­der“, so Heinrichsdorff.

Aus­wir­kun­gen auf Kan­di­da­ten und Parteien

Nach Ein­schät­zung der CDU sind die mög­li­chen Fol­gen nicht allein orga­ni­sa­to­ri­scher Natur. Die Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten hät­ten über Mona­te Wahl­kampf geführt und um das Ver­trau­en der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger geworben.

Soll­te es zu einer Teil­wie­der­ho­lungs­wahl kom­men, wür­de die­ser Wett­be­werb in einem Teil des Wahl­ge­biets erneut begin­nen. Dabei gehe es nach Ansicht der CDU nicht nur um einen erneu­ten Wett­be­werb zwi­schen den Parteien.

Gera­de bei einer Per­so­nen­wahl mit meh­re­ren Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten auf den jewei­li­gen Lis­ten kön­ne auch inner­halb einer Par­tei ein zusätz­li­cher Wett­be­werb ent­ste­hen. Das kön­ne sich letzt­lich auf die Zusam­men­set­zung des Rates der Stadt Leer auswirken.

„Bei einer Per­so­nen­wahl mit meh­re­ren Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten auf den Lis­ten ent­steht auto­ma­tisch auch ein zusätz­li­cher Wett­be­werb inner­halb der eige­nen Par­tei. Das kann am Ende kon­kre­te Aus­wir­kun­gen auf die Zusam­men­set­zung des Rates haben. Das ist eine aus­ge­spro­chen schwie­ri­ge Situa­ti­on für alle Betei­lig­ten“, erklärt Heinrichsdorff.

CDU for­dert voll­stän­di­ge Auf­klä­rung der Wahlpanne

Die CDU-Frak­ti­on erwar­tet des­halb eine umfas­sen­de Auf­klä­rung des Vor­gangs. Die bis­he­ri­ge Erklä­rung, dass der­zeit nicht nach­voll­zo­gen wer­den kön­ne, ob der Feh­ler bereits bei der exter­nen Anlie­fe­rung der Stimm­zet­tel oder erst bei deren inter­ner Ver­tei­lung ent­stan­den sei, reicht der CDU nach eige­nen Anga­ben nicht aus.

Es müs­se geklärt wer­den, an wel­cher Stel­le die vor­ge­se­he­nen Kon­troll­me­cha­nis­men ver­sagt hät­ten. Gleich­zei­tig müs­se sicher­ge­stellt wer­den, dass sich ein ver­gleich­ba­rer Feh­ler bei zukünf­ti­gen Wah­len nicht wie­der­ho­len könne.

„Es muss geklärt wer­den, an wel­cher Stel­le die Kon­troll­me­cha­nis­men ver­sagt haben und wie ein sol­cher Feh­ler künf­tig zuver­läs­sig ver­hin­dert wer­den kann“, for­dert Heinrichsdorff.

Ver­trau­en in demo­kra­ti­sche Wahlen

Für die CDU steht dabei auch das Ver­trau­en der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung von Wah­len im Mit­tel­punkt. Gera­de bei demo­kra­ti­schen Wah­len müs­se größt­mög­li­che Sorg­falt gewähr­leis­tet sein.

„Das Ver­trau­en der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in unse­re Demo­kra­tie hängt auch davon ab, dass Wah­len kor­rekt, zuver­läs­sig und nach­voll­zieh­bar durch­ge­führt wer­den. Einen Feh­ler die­ser Grö­ßen­ord­nung darf man des­halb nicht als blo­ßes Ver­se­hen abtun“, betont der CDU-Fraktionsvorsitzende.

Die CDU-Frak­ti­on will das wei­te­re Wahl­prü­fungs­ver­fah­ren auf­merk­sam beglei­ten. Soll­te eine Teil­wie­der­ho­lungs­wahl erfor­der­lich wer­den, müs­se die­se nach Auf­fas­sung der CDU trans­pa­rent vor­be­rei­tet und durch­ge­führt werden.

„Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger müs­sen sich dar­auf ver­las­sen kön­nen, dass beim zwei­ten Mal wirk­lich alles stimmt“, so Heinrichsdorff.

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