Lokal
Wallhecke in Stapelmoor: Pflegemaßnahme startet
Pflegemaßnahme an Wallhecke in Stapelmoor geplant
Arbeiten dienen dem langfristigen Erhalt der Wallhecke
Das Umweltamt des Landkreises Leer kündigt eine Pflegemaßnahme an einer Wallhecke in Stapelmoor an. Die Hecke, die sich im Eigentum des Landkreises befindet, liegt neben dem Umspannwerk an der Hauptstraße.
In diesem Jahr werden die Sträucher auf einer Länge von rund 300 Metern auf den Stock gesetzt und die Gehölze ausgelichtet. Dort, wo die Sträucher zu eng stehen, werden überzählige Gehölze entnommen, um die verbleibenden Pflanzen in ihrer Entwicklung zu fördern.
“Was zunächst massiv erscheint, dient dem langfristigen Erhalt der Wallhecke und ihrer Struktur und trägt gleichzeitig zur Verjüngung bei”, erklärt das Umweltamt. Die Arbeiten werden von einer Fachfirma durchgeführt und in Abschnitten umgesetzt, um den Eingriff möglichst gering zu halten. Voraussichtlich werden in den kommenden Jahren weitere Pflegemaßnahmen erfolgen.
Der Landkreis weist zudem auf das Wallheckensanierungsprogramm des Landes hin. In Zusammenarbeit mit dem Land, der Ostfriesischen Landschaft und den Landkreisen Aurich, Leer und Wittmund werden Wallheckenbewirtschafter bei der sachgerechten Pflege ihrer Wallhecken unterstützt. Dazu gehören Beratung und Zuschüsse.
Die Wallheckenkommission des Landkreises Leer besteht aus einem Mitarbeiter des Umweltamtes, einem Vertreter des Landvolkes und einem Vertreter der Umweltverbände (Wallheckenumweltzentrum Leer). Vor der Begehung mit dem Landwirt werden die Wallhecken von der Ostfriesischen Landschaft kartiert. Bei der gemeinsamen Begehung werden Bäume gekennzeichnet, die zu fällen sind, und Stellen festgelegt, an denen neue Bäume gepflanzt werden sollen.
Seit 2007 bis 2023/2024 wurden bei insgesamt 360 Anträgen etwa 150 Kilometer Wallhecken bearbeitet. Nach zehn Jahren können die Wallhecken wieder in das Sanierungsprogramm aufgenommen werden. Für die Jahre 2025/2026 sind bisher 23 Anträge eingegangen. Die Antragsfrist endet Mitte Dezember, da die Arbeiten jeweils bis zum 28. bzw. 29. Februar abgeschlossen sein müssen.
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