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Was noch gebrauchs­fä­hig ist darf nicht vor­zei­tig auf dem Müll landen

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Alt­klei­der gehö­ren nicht in den Rest­müll. Alt­klei­der­con­tai­ner ste­hen an vie­len Stand­or­ten zur kos­ten­lo­sen Abga­be bereit. 

Nie­der­sach­sen beschließt Bun­des­rats­in­itia­ti­ve zur kon­se­quen­te­ren Abfallvermeidung

Nie­der­sach­sen drängt auf kon­se­quen­te­re Abfall­ver­mei­dung: Das Kabi­nett hat am (heu­ti­gen) Diens­tag beschlos­sen, dazu eine Bun­des­rats­in­itia­ti­ve ein­zu­brin­gen. Mit dem Ent­schlie­ßungs­an­trag zur Abfall­ver­mei­dung durch Aus­ge­stal­tung der soge­nann­ten Obhut­s­pflicht soll die Bun­des­re­gie­rung auf­ge­for­dert wer­den, schnellst­mög­lich über­prüf­ba­re Vor­ga­ben gegen die Ver­nich­tung gebrauchs­fä­hi­ger Waren zu schaffen.

Laut dem Umwelt­pro­gramm der Ver­ein­ten Natio­nen hat allein zwi­schen 2014 und 2019 der welt­wei­te Res­sour­cen­ver­brauch um 17 Pro­zent zuge­nom­men. Ins­ge­samt fal­len jähr­lich welt­weit über sie­ben Mil­li­ar­den Ton­nen Abfall an. „Die­se Abfäl­le bestehen aus wert­vol­len Roh­stof­fen, die kos­ten­in­ten­siv unter Ein­satz von Ener­gie, Was­ser und mensch­li­cher Arbeit zu einem Pro­dukt wur­den. Sie müs­sen des­halb ihrem Wert ent­spre­chend behan­delt wer­den”, so Nie­der­sach­sens Umwelt­mi­nis­ter Olaf Lies.

Die Kreis­lauf­wirt­schaft und ins­be­son­de­re die Abfall­ver­mei­dung leis­ten einen wich­ti­gen Bei­trag, die Men­ge der Abfäl­le ins­ge­samt und die Nut­zung von Pri­mär­roh­stof­fen zu sen­ken und tra­gen damit nicht uner­heb­lich zum Kli­ma- und Res­sour­cen­schutz bei. Auf Bun­des­ebe­ne fehlt jedoch ein kon­kret aus­ge­stal­te­ter gül­ti­ger Rechts­rah­men, um den stei­gen­den Abfall­men­gen an gebrauchs­fä­hi­gen Kon­sum­gü­tern wirk­sam entgegenzuwirken.

Die im Sep­tem­ber 2020 um eine Obhut­s­pflicht erwei­ter­te Pro­dukt­ver­ant­wor­tung des Kreis­lauf­wirt­schafts­ge­set­zes ermög­licht ein vor­zugs­wei­se bran­chen­be­zo­ge­nes Vor­ge­hen mit dem Ziel, Her­stel­ler und Ver­trei­ber bei der Rück­nah­me von Erzeug­nis­sen in die Pflicht zu neh­men, damit die Gebrauchs­taug­lich­keit erhal­ten bleibt und Pro­duk­te nicht bereits auf einer frü­hen Ver­triebs­stu­fe zu Abfall werden.

„Lei­der haben sich vie­le Men­schen immer noch nicht von der Weg­werf­men­ta­li­tät ver­ab­schie­det”, so Lies. „Viel zu oft lan­den Klei­dung und Elek­tro­ge­rä­te schon vor Ende ihrer Lebens­dau­er auf dem Müll — also Kon­sum­gü­ter, die aus hoch­wer­ti­gen, aber nicht unbe­grenzt ver­füg­ba­ren Roh­stof­fen bestehen. Das ist weder aus öko­lo­gi­scher noch öko­no­mi­scher Sicht akzeptabel.”


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