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Weih­nachts­markt Leer: Es gilt die 2G-Regel

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Weih­nachts­markt Leer: Es gilt die 2G-Regel

Auf­grund der stei­gen­den Infek­ti­ons­zah­len auch im Kreis­ge­biet und der zu erwar­ten­den flä­chen­de­cken­den Ein­füh­rung der 2G-Regel in Nie­der­sach­sen gilt ab sofort auch auf dem Weih­nachts­markt ein­heit­lich die 2G-Regel. Ein Bum­mel über den Markt ist grund­sätz­lich allen Per­so­nen mög­lich, unab­hän­gig von ihrem Impf­sta­tus. Für den Kauf von Spei­sen und Geträn­ken, egal ob zum Ver­zehr vor Ort oder zum Mit­neh­men, muss ein Impf- und Gene­sungs­nach­weis und der Per­so­nal­aus­weis vor­ge­legt werden.

Öff­nungs­zei­ten Weih­nachts­markt — bit­te hier klicken.


 

Ober­bür­ger­meis­ter­kon­fe­renz für Weih­nachts­märk­te — unter 2G

Die Ober­bür­ger­meis­ter­kon­fe­renz setzt sich seit Beginn der Coro­na-Pan­de­mie für einen ver­ant­wort­li­chen Mit­tel­weg zwi­schen Gesund­heits­schutz und öffent­li­chem Leben ein.

Vor die­sem Hin­ter­grund gibt Ober­bür­ger­meis­ter Frank Klin­ge­biel (Stadt Salz­git­ter) für die Ober­bür­ger­meis­ter­kon­fe­renz fol­gen­de Erklä­rung ab:

Die Ober­bür­ger­meis­ter­kon­fe­renz spricht sich nach sehr ein­ge­hen­der Bera­tung für die Durch­füh­rung der Weih­nachts­märk­te unter den Vor­ga­ben der Nie­der­säch­si­schen Coro­na-Ver­ord­nung ins­be­son­de­re der 2G-Rege­lung  aus. Weder die Nie­der­säch­si­sche Coro­na-VO noch der gest­ri­ge Beschluss der Minis­ter­prä­si­den­tin­nen und Minis­ter­prä­si­den­ten mit der Bun­des­kanz­le­rin sehen eine Absa­ge der Weih­nachts­märk­te vor.

Soll­te sich die Infek­ti­ons­la­ge sowie die Kran­ken­haus­si­tua­ti­on vor Ort wei­ter dras­tisch ver­schär­fen, prü­fen die Kom­mu­nen in eige­ner Ver­ant­wor­tung ange­mes­se­ne und ver­hält­nis­mä­ßi­ge Maß­nah­men, wie Mas­ken­pflicht, Ein­schrän­kung der Öff­nungs­zei­ten, Alko­hol­ver­bot oder 2G plus. Zu berück­sich­ti­gen ist dabei, dass Weih­nachts­märk­te unter frei­em Him­mel statt­fin­den. Wür­den wir die Weih­nachts­märk­te nicht durch­füh­ren, ist zu befürch­ten, dass sich mehr Men­schen in geschlos­se­nen Räu­men  ggf. ohne Kon­trol­le tref­fen würden.


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