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Wei­te­re Ent­las­tun­gen auf dem Weg

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Die Bun­des­re­gie­rung ent­las­tet die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger deut­lich – denn die Kos­ten für Ener­gie, Lebens­mit­tel und Mobi­li­tät sind gestie­gen. Das Kabi­nett brach­te unter ande­rem eine Ener­gie­preis­pau­scha­le, einen Ein­malbo­nus zum Kin­der­geld und eine tem­po­rä­re Absen­kung der Ener­gie­steu­er auf Kraft­stof­fe auf den Weg.

 

Foto: Bun­des­re­gie­rung

 

Um die stei­gen­den Ener­gie­prei­se abzu­fe­dern, hat die Bun­des­re­gie­rung wei­te­re Ent­las­tun­gen für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger auf den Weg gebracht. Die­se kom­men zusätz­lich zu den bereits beschlos­se­nen umfang­rei­chen Maß­nah­men aus dem ers­ten Entlastungspaket. 

Wel­che Maß­nah­men sind nun auf dem Weg?

Das Ent­las­tungs­vo­lu­men beträgt zusam­men­ge­nom­men deut­lich mehr als 30 Mil­li­ar­den Euro. Das Kabi­nett beschloss mit meh­re­ren Ent­wür­fen die Umset­zung fol­gen­der Maßnahmen:

  • Ener­gie­preis­pau­scha­le: Erwerbs­tä­ti­ge, Selbst­stän­di­ge und Gewer­be­trei­ben­de erhal­ten eine ein­ma­li­ge Ener­gie­preis­pau­scha­le von 300 Euro. Die Aus­zah­lung erfolgt über die Lohn­ab­rech­nung des Arbeit­ge­bers. Selbst­stän­di­ge erhal­ten einen Vor­schuss über eine ein­ma­li­ge Sen­kung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.
  • Kin­der­bo­nus: Für jedes Kind, für das Anspruch auf Kin­der­geld besteht, gibt es einen Ein­malbo­nus von 100 Euro. Die Zah­lung soll ab Juli 2022 erfol­gen. Die­ser wird – wie in der Ver­gan­gen­heit – auf den steu­er­li­chen Kin­der­frei­be­trag angerechnet.
  • Ein­mal­zah­lung für Emp­fän­ge­rin­nen und Emp­fän­ger von Sozi­al­leis­tun­gen: Die bereits beschlos­se­ne Ein­mal­zah­lung für Emp­fän­ge­rin­nen und Emp­fän­ger von Sozi­al­leis­tun­gen wird auf 200 Euro verdoppelt.
  • 9‑Eu­ro-Ticket: Bus und Bahn sind eine umwelt­freund­li­che Alter­na­ti­ve zum Pkw. Des­halb bie­tet die Bun­des­re­gie­rung ein ÖPNV-Ticket für neun Euro im Monat an. Die Maß­nah­me soll bun­des­weit für die Mona­te Juni bis August 2022 gelten.
  • Absen­kung der Ener­gie­steu­er auf Kraft­stof­fe: Eben­falls für die Mona­te Juni bis August ist vor­ge­se­hen, die Ener­gie­steu­er auf Kraft­stof­fe auf das euro­päi­sche Min­dest­maß abzu­sen­ken. Die Steu­er­ent­las­tung für Ben­zin beträgt damit 30 Cent je Liter, für Die­sel 14 Cent je Liter.

Die Kabi­netts­be­schlüs­se gehen zurück auf die Eini­gung des Koali­ti­ons­aus­schus­ses vom 23. März 2022 zum wei­te­ren Umgang mit den hohen Energiekosten.

Wel­che Gesetz­ent­wür­fe wur­den beschlossen?

Zur Umset­zung des zwei­ten Ent­las­tungs­pa­kets für Bür­ge­rin­nen und Bür­ger hat die Bun­des­re­gie­rung fol­gen­de Rege­lun­gen auf den Weg gebracht:

Ener­gie­preis­pau­scha­le und Fami­li­en­zu­schuss (Kin­der­bo­nus) sol­len als Ände­rungs­an­trag der Koali­ti­ons­frak­tio­nen in den Ent­wurf eines Steu­er­ent­las­tungs­ge­set­zes 2022 ein­ge­bracht wer­den. Die Ver­dop­pe­lung der Ein­mal­zah­lung für Emp­fän­ge­rin­nen und Emp­fän­ger von Sozi­al­leis­tun­gen soll als Ände­rungs­an­trag der Koali­ti­ons­frak­tio­nen in den Ent­wurf des Sofort­zu­schlags- und Ein­mal­zah­lungs­ge­set­zes ein­ge­bracht werden.

Die Finan­zie­rung des „9 für 90“-Tickets soll mit dem Ent­wurf eines Sieb­ten Geset­zes zur Ände­rung des Regio­na­li­sie­rungs­ge­set­zes umge­setzt wer­den. Die tem­po­rä­re Absen­kung der Ener­gie auf Kraft­stof­fe soll mit dem Ent­wurf eines Ener­gie­steu­er­sen­kungs­ge­set­zes umge­setzt werden.

Die Erstel­lung von For­mu­lie­rungs­hil­fen dient unter ande­rem der Beschleu­ni­gung des Gesetz­ge­bungs­ver­fah­rens. Sie wer­den meist für Vor­la­gen von Ände­rungs­an­trä­gen erstellt, die in den Aus­schüs­sen des Deut­schen Bun­des­ta­ges behan­delt und zur Abstim­mung gestellt wer­den sol­len, kön­nen aber auch Ent­wür­fe für Geset­zes­vor­la­gen aus der Mit­te des Bun­des­ta­ges beinhalten.

Wie geht es weiter?

Die Gesetz­ent­wür­fe befin­den sich nun im par­la­men­ta­ri­schen Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren. Bun­des­tag und Bun­des­rat sol­len den not­wen­di­gen gesetz­li­chen Ände­run­gen am 19. und 20. Mai 2022 zustim­men, damit die beschlos­se­nen Maß­nah­men zügig in Kraft tre­ten können.

Was sieht das ers­te Ent­las­tungs­pa­ket vor?

Die Bun­des­re­gie­rung hat­te ange­sichts ange­sichts stei­gen­der Ener­gie­prei­se bereits einen umfang­rei­chen Kata­log von Ent­las­tun­gen für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger beschlos­sen. So stei­gen die Ent­fer­nungs­pau­scha­le, der Grund­frei­be­trag und der Arbeit­neh­mer­pausch­be­trag. Es wird ein Heiz­kos­ten­zu­schuss vor allem für Wohn­geld­emp­fän­ger und Stu­die­ren­de mit BAföG gezahlt und die EEG-Umla­ge für Strom­kun­den fällt bereits zum 1. Juli 2022.

Bei­trags­bild: Ingo Ton­sor @LeserECHO — Bahn­hof Garmisch-Partenkirchen


 

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