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Wes­t­ov­er­le­din­gen för­dert grü­ne Ener­gie: Zuschüs­se für Bal­kon­kraft­wer­ke jetzt beantragen

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Gemein­de Wes­t­ov­er­le­din­gen för­dert Bal­kon­kraft­wer­ke mit 45.000 Euro

Die Gemein­de Wes­t­ov­er­le­din­gen hat einen wich­ti­gen Schritt unter­nom­men, um die Nut­zung erneu­er­ba­rer Ener­gien zu för­dern und ihren Bür­ge­rin­nen und Bür­gern die Mög­lich­keit zu geben, ihren eige­nen Bei­trag zur Ener­gie­wen­de zu leis­ten. Ab dem 4. Okto­ber kön­nen Inter­es­sier­te online Zuschüs­se für Bal­kon­kraft­wer­ke bean­tra­gen, wie in der Sit­zung des Gemein­de­rats am 28. Sep­tem­ber beschlos­sen wurde.

Ins­ge­samt plant die Gemein­de die Beschus­sung von 300 Mini-Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen. Ein Drit­tel der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Haus­halts­mit­tel wird für die För­de­rung von 150 Anla­gen mit jeweils 100 Euro bereit­ge­stellt. Die rest­li­chen zwei Drit­tel sind für Haus­hal­te vor­ge­se­hen, die einen Sozi­al­hil­fe­nach­weis, einen Wohn­geld­be­scheid oder ein Monats­net­to­ein­kom­men von weni­ger als 1500 Euro nach­wei­sen kön­nen. Für die­se Ziel­grup­pe ist ein Zuschuss von 200 Euro für 150 Anla­gen geplant.

Die Zuschüs­se wer­den nach dem Wind­hund­prin­zip ver­ge­ben, das heißt, sie wer­den in der Rei­hen­fol­ge bear­bei­tet, in der die Anträ­ge ein­ge­hen. Berech­tigt zur Antrag­stel­lung sind Mie­te­rin­nen und Mie­ter sowie Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mer von selbst­ge­nutz­tem Wohn­raum im Gebiet der Gemein­de Westoverledingen.

Das Ser­vice­por­tal der Gemein­de Wes­t­ov­er­le­din­gen wird am 4. Okto­ber um 12 Uhr für die Bean­tra­gung der För­de­rung frei­ge­schal­tet. Beach­ten Sie jedoch, dass der Zuschuss nur dann gewährt wird, wenn die Anla­ge zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung noch nicht bestellt oder ange­schafft wur­de. Bereits ange­schaff­te oder bestell­te Anla­gen sind von der För­de­rung ausgeschlossen.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur För­der­richt­li­nie und zur Antrags­stel­lung fin­den Sie auf der Home­page der Gemein­de Wes­t­ov­er­le­din­gen. Nut­zen Sie die­se Gele­gen­heit, um einen Bei­trag zur nach­hal­ti­gen Ener­gie­er­zeu­gung zu leis­ten und pro­fi­tie­ren Sie von den Unter­stüt­zungs­maß­nah­men der Gemeinde.


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