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Wind­kraft­an­la­gen dür­fen län­ger laufen

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Grund ist die Ener­gie­kri­se / Befris­te­te Auf­he­bung von Vor­ga­ben zu Schall und Schat­ten­wurf / Ers­te Anträ­ge beim Land­kreis Leer

 

Wind­kraft­an­la­gen dür­fen län­ger laufen

 
In Deutsch­land soll wegen der Ener­gie­kri­se mehr Strom erzeugt wer­den. Wind­kraft-Unter­neh­men dür­fen des­halb vor­über­ge­hend ihre Anla­gen län­ger lau­fen las­sen und wäh­rend der Betriebs­zei­ten die Leis­tung erhö­hen. Die Bun­des­re­gie­rung hat dafür Vor­ga­ben zu Belas­tun­gen durch Schall und Schat­ten­wurf befris­tet gelo­ckert, und zwar bis zum 15. April 2023.
 
Die Rege­lung betrifft auch Anla­gen im Land­kreis Leer. “Nach­barn von Wind­ener­gie­an­la­gen soll­ten sich dar­auf ein­stel­len, dass es vor­über­ge­hend zu einer erhöh­ten Lärm­ent­wick­lung und ver­mehr­ten Licht- und Schat­ten­re­fle­xen kom­men kann”, teilt die Kreis­ver­wal­tung dazu mit.
 
Wie vie­le Betrei­ber von die­ser Mög­lich­keit Gebrauch machen wer­den, steht noch nicht fest – ers­te Anträ­ge beim Bau­amt des Land­krei­ses lie­gen jedoch bereits vor. Der Land­kreis ist als Immis­si­ons­schutz­be­hör­de zustän­dig. Kon­kret bedeu­tet die Rege­lung: Nach­dem ein ent­spre­chen­der Antrag gestellt wur­de, kann der Schall­pe­gel von Wind­ener­gie­an­la­gen wäh­rend der Nacht erhöht wer­den. Eine Betriebs­be­schrän­kung zur Ver­min­de­rung oder Ver­mei­dung von Schat­ten­wurf kann eben­falls auf­ge­ho­ben werden.
Dage­gen kön­nen Abschal­tun­gen oder Betriebs­be­schrän­kun­gen auf­grund des Arten­schut­zes nicht auf­ge­ho­ben werden.
 
Die befris­te­te Rege­lung steht in Zusam­men­hang mit der Alarm­stu­fe des Not­fall­plans Gas, die das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz (BMWK) aus­ge­ru­fen hat. Eine Ände­rung des Bun­des-Immis­si­ons­schutz­ge­set­zes ermög­licht es den Betrei­bern von Wind­ener­gie­an­la­gen, auf Antrag von den bis­he­ri­gen Vor­ga­ben zu nächt­li­chen Geräu­schwer­ten und zur Ver­mei­dung von Schat­ten­wurf abzu­wei­chen. Damit soll ein Bei­trag geleis­tet wer­den, die ins Netz ein­ge­speis­te Strom­men­ge zu erhöhen.
 
Die Aus­nah­men gel­ten längs­tens bis zum 15. April 2023 oder bis zum vor­zei­ti­gen Ende des Not­fall­plans Gas.

 
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