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Winterdienst in Leer: Was Mieter und Eigentümer jetzt wissen müssen
Winterdienst in Leer: Wer räumt wo? Alles Wissenswerte zu Pflichten und Einsätzen
Leer | Sobald Schnee und Eis die Stadt Leer fest im Griff haben, stellt sich für viele Bewohner die Frage: Wer ist eigentlich für welche Straße zuständig? Damit alle sicher durch den Winter kommen, klären die Stadtwerke und die Stadtverwaltung über die geltenden Regeln und Zuständigkeiten auf.
So arbeiten die Profis: Der Einsatz der Stadtwerke
Die Stadtwerke Leer sind mit zwei Teams von jeweils über 20 Mitarbeitern auf den Winter vorbereitet. Ab 4 Uhr morgens kontrollieren Späher das Stadtgebiet, um bei Glättegefahr sofort Alarm auszulösen.
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Einsatzgebiete: Im Fokus stehen verkehrswichtige Straßen, Schulbusstrecken, Brücken, Bushaltestellen sowie die Fußgängerzone. Wichtig: Bundes- und Landesstraßen fallen nicht in die Zuständigkeit der Stadtwerke.
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Streumittel: Um die Umwelt zu schonen, setzen die Stadtwerke primär auf Sole (Flüssigsalz). Rund 50.000 Liter sind in den Tanks vorrätig. Reines Salz wird nur in Ausnahmefällen an Gefahrenstellen genutzt.
Räumpflicht für Bürger: Das müssen Sie wissen
Nicht nur die Stadt ist in der Pflicht – auch die Anlieger tragen eine große Verantwortung für die Sicherheit vor der eigenen Haustür.
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Wie breit muss geräumt werden? Geh- und Radwege vor dem Grundstück müssen auf einer Breite von mindestens 1,50 Metern schnee- und eisfrei gehalten werden. Ist kein Gehweg vorhanden, gilt ein Streifen von mindestens 1,00 Meter am Fahrbahnrand.
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Besonderheit Spielstraßen: In verkehrsberuhigten Bereichen müssen Anwohner die Straße sogar bis zur Mitte räumen bzw. streuen.
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Die Uhrzeiten: Werktags muss der Winterdienst zwischen 07:30 und 20:00 Uhr sichergestellt sein. An Sonn- und Feiertagen gilt die Pflicht von 09:00 bis 20:00 Uhr.
Sand statt Salz: Die richtigen Mittel
Für Privatpersonen gilt: Streusalz ist tabu! Erlaubt sind Sand oder andere abstumpfende Mittel. Nur wenn extreme Glätte absolut nicht anders zu beseitigen ist, darf in begründeten Ausnahmefällen Salz zum Einsatz kommen.
Kontrollen und Bußgelder
Wer seiner Räumpflicht nicht nachkommen kann (z. B. wegen Alter oder Krankheit), muss eine Vertretung oder ein Unternehmen organisieren. Die Stadt kontrolliert die Einhaltung durch Stichproben und geht Hinweisen nach. Nachlässigkeit kann teuer werden: Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
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