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Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um unter­stützt Schau­stel­ler- und Ver­an­stal­tungs­bran­che mit 25 Mil­lio­nen Euro

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Alt­hus­mann: Liqui­di­tät der Unter­neh­men sichern / Nie­der­sach­sen setzt sich für Öff­nung der Über­brü­ckungs­hil­fe III Plus ein

Ange­sichts des wei­ter­hin dyna­mi­schen Infek­ti­ons­ge­sche­hens und den damit ver­bun­de­nen Ein­schrän­kun­gen für Ver­an­stal­ter und Schau­stel­ler hat Nie­der­sach­sens Wirt­schafts­mi­nis­ter Dr. Bernd Alt­hus­mann zügi­ge Hil­fen des Lan­des für die Bran­che ange­kün­digt. So befin­det sich eine 25 Mil­lio­nen Euro umfas­sen­de För­der­richt­li­nie zur Liqui­di­täts­si­che­rung für Ver­an­stal­ter und Schau­stel­ler kurz vor der Veröffentlichung.

Alt­hus­mann: „Ich kann die Sor­gen der Schau­stel­ler und Ver­an­stal­ter gut nach­voll­zie­hen. Weih­nachts­märk­te und Ver­an­stal­tun­gen kön­nen auf­grund der Coro­na-Lage kaum noch wirt­schaft­lich statt­fin­den und wer­den zum Teil bereits abge­sagt. Wie schon im ver­gan­ge­nen Jahr muss mit deut­li­chen Umsatz­ein­bu­ßen gerech­net wer­den. Mit unse­rer För­de­rung wol­len wir daher erneut ganz gezielt der Ver­an­stal­tungs­wirt­schaft und dem Schau­stel­ler­ge­wer­be hel­fen, um die Ver­lus­te in die­sem Win­ter so gut es geht abzufedern.“

Die Liqui­di­täts­hil­fe soll die Über­brü­ckungs­hil­fen III und III Plus des Bun­des auf­sto­cken und kommt daher nur Unter­neh­men und Solo­selb­stän­di­gen des Ver­an­stal­tungs- und Schau­stel­ler­ge­wer­bes zu Gute, die die­se Über­brü­ckungs­hil­fen bei der NBank erfolg­reich bean­tragt haben. In die­sem Zusam­men­hang ver­wies Alt­hus­mann auf eine Initia­ti­ve Nie­der­sach­sens gegen­über dem Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um, die Über­brü­ckungs­hil­fe 3 Plus auch für die Unter­neh­men zugäng­lich zu machen, die Ihr Geschäft auf­grund zurück­ge­hen­der Kun­den­zah­len vor­über­ge­hend schlie­ßen müs­sen, da die Coro­na-Bestim­mun­gen wie 2 G und 2G+ zu einem der­ar­ti­gen Rück­gang der Kun­den­an­zahl füh­ren, dass ein wirt­schaft­li­cher Geschäfts­be­trieb nicht mehr auf­recht­erhal­ten wer­den kann. Alt­hus­mann: „Auf die­se Wei­se kön­nen die durch die Coro­na-Regeln wirt­schaft­lich beein­träch­ti­gen Unter­neh­men noch bes­ser unter­stützt werden.“

 

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen Liquiditätshilfe:

Geplant ist, dass Unter­neh­men oder Solo­selb­stän­di­ge der Ver­an­stal­tungs­wirt­schaft einen pau­scha­lier­ten Umsatz­ver­lust­aus­gleich für den im Zeit­raum von Janu­ar bis Dezem­ber 2021 ent­stan­de­nen oder abseh­ba­ren Umsatz­ver­lust gegen­über dem Ver­gleichs­zeit­raum 2019 erhal­ten: Für die ers­ten 100.000 Euro Umsatz­ver­lust soll der Aus­gleich min­des­tens 15 % des Ver­lus­tes betra­gen, dar­über­hin­aus­ge­hend min­des­tens 10 Prozent.

Unter­neh­men oder Solo­selb­stän­di­ge des Schau­stel­ler­ge­wer­bes sol­len einen Umsatz­ver­lust­aus­gleich von pau­schal min­des­tens 7,5 Pro­zent des im Zeit­raum von Janu­ar bis Dezem­ber 2021 ent­stan­de­nen oder abseh­ba­ren Umsatz­ver­lus­tes gegen­über dem Ver­gleichs­zeit­raum des Jah­res 2019 sowie einen Aus­gleich der in 2021 fäl­li­gen Til­gungs­kos­ten von betrieb­li­chen Dar­le­hens- oder Lea­sing­ver­trä­gen in Höhe von min­des­tens 20 Pro­zent als betrieb­li­che Fix­kos­ten bean­tra­gen können.

Mit Blick auf das För­der­vo­lu­men von geplan­ten 25 Mil­lio­nen Euro wird eine För­der­höchst­gren­ze bis 50.000 Euro pro Unter­neh­men vor­ge­se­hen. Die Hil­fen sol­len vor­aus­sicht­lich zu Beginn 2022 bei der NBank bean­tragt wer­den können.


 

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