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Wohngeld: Telefonische Sprechzeiten für schnellstmögliche Bearbeitung eingeschränkt
Wohngeld: Telefonische Sprechzeiten für schnellstmögliche Bearbeitung eingeschränkt
Wegen der weiterhin hohen Zahl der zu bearbeitenden Wohngeldanträge, werden alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um Berechtigten schnellstmöglich die zustehenden Leistungen zu gewähren, so die Mitteilung des Landkreises Leer. Eine Maßnahme: Die telefonische Erreichbarkeit der Wohngeldabteilung wird eingeschränkt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ab sofort dienstags und donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr telefonisch zu erreichen.
Der Landkreis Leer bittet darum, grundsätzlich von allgemeinen Anfragen zum Bearbeitungsstand, zum Auszahlen des Heizkostenzuschusses und zur Umsetzung der geplanten Wohngeldreform zum Januar 2023 abzusehen. Neuanträge zum 1. Januar 2023 können derzeit noch nicht gestellt werden.