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Wohn­geld: Tele­fo­ni­sche Sprech­zei­ten für schnellst­mög­li­che Bear­bei­tung eingeschränkt

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Wohn­geld: Tele­fo­ni­sche Sprech­zei­ten für schnellst­mög­li­che Bear­bei­tung eingeschränkt

 
Wegen der wei­ter­hin hohen Zahl der zu bear­bei­ten­den Wohn­geld­an­trä­ge, wer­den alle Mög­lich­kei­ten aus­ge­schöpft, um Berech­tig­ten schnellst­mög­lich die zuste­hen­den Leis­tun­gen zu gewäh­ren, so die Mit­tei­lung des Land­krei­ses Leer. Eine Maß­nah­me: Die tele­fo­ni­sche Erreich­bar­keit der Wohn­geld­ab­tei­lung wird eingeschränkt.
 
Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter sind ab sofort diens­tags und don­ners­tags von 8.30 bis 12.30 Uhr tele­fo­nisch zu erreichen. 
 
Der Land­kreis Leer bit­tet dar­um, grund­sätz­lich von all­ge­mei­nen Anfra­gen zum Bear­bei­tungs­stand, zum Aus­zah­len des Heiz­kos­ten­zu­schus­ses und zur Umset­zung der geplan­ten Wohn­geld­re­form zum Janu­ar 2023 abzu­se­hen. Neu­an­trä­ge zum 1. Janu­ar 2023 kön­nen der­zeit noch nicht gestellt werden.
 

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