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Woh­nungs­not in Ost­fries­land: Leer und Bor­kum behal­ten Sonderrechte!

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Woh­nungs­markt unter Druck: Leer und Bor­kum behal­ten Son­der­rech­te für mehr Wohnraum

LEER / BORKUM / HANNOVER – Der Woh­nungs­markt in Ost­fries­land, ins­be­son­de­re in den belieb­ten Gemein­den wie der Stadt Leer und der Insel Bor­kum, bleibt ange­spannt. Eine aktu­el­le Ent­schei­dung der nie­der­säch­si­schen Lan­des­re­gie­rung gibt den Kom­mu­nen im Land­kreis Leer nun wei­ter­hin wich­ti­ge Instru­men­te an die Hand, um dem Man­gel an Wohn­raum ent­ge­gen­zu­wir­ken und Bau­land zu mobilisieren.

Die Lan­des­re­gie­rung hat am Diens­tag den Ent­wurf einer neu­en Ver­ord­nung zur Bestim­mung von Gebie­ten mit einem ange­spann­ten Woh­nungs­markt frei­ge­ge­ben. Die­se Ver­ord­nung sichert Leer, Bor­kum und 55 wei­te­ren Kom­mu­nen in Nie­der­sach­sen zu, dass sie auch in den nächs­ten Jah­ren beson­de­re bau­recht­li­che Rege­lun­gen zuguns­ten des Woh­nungs­baus anwen­den kön­nen. Die bis­he­ri­ge Bestim­mung wäre Ende 2026 aus­ge­lau­fen, wird aber nun bis zum 31. Dezem­ber 2029 verlängert.

Wich­ti­ge Werk­zeu­ge für Leer und Borkum

Für die Stadt Leer und die Insel Bor­kum – bei­des Kom­mu­nen im Land­kreis Leer – bedeu­tet dies, dass sie wei­ter­hin auf bewähr­te Instru­men­te zur Schaf­fung von Wohn­raum zurück­grei­fen können:

  1. Erwei­ter­tes Bau­ge­bot: Auf Grund­stü­cken mit unge­nutz­tem Woh­nungs­bau­po­ten­zi­al kön­nen die Kom­mu­nen die Bebau­ung mit einer oder meh­re­ren Wohn­ein­hei­ten anord­nen. Dies soll Boden­spe­ku­la­tio­nen unter­lau­fen und die Schlie­ßung von Bau­lü­cken vorantreiben.

  2. Kom­mu­na­les Vor­kaufs­recht: Die Stadt Leer und die Insel Bor­kum haben ein erwei­ter­tes Vor­kaufs­recht für unbe­bau­te oder brach­lie­gen­de Grund­stü­cke. Dies erleich­tert es ihnen, Bau­land zu sichern und gezielt für woh­nungs­wirt­schaft­li­che Zwe­cke zu ent­wi­ckeln, um bezahl­ba­ren Wohn­raum zu schaffen.

Bau­mi­nis­ter Grant Hen­drik Ton­ne unter­streicht die Not­wen­dig­keit die­ser Rege­lun­gen: „Für die Lan­des­re­gie­rung ist es unglaub­lich wich­tig, dass den betrof­fe­nen Kom­mu­nen alle Hand­lungs­mög­lich­kei­ten offen­ste­hen, um den drin­gend benö­tig­ten Wohn­raum zu schaf­fen. Mehr Woh­nungs­an­ge­bo­te sind die Vor­aus­set­zung dafür, dass Wohn­raum bezahl­bar bleibt und auch Men­schen mit nied­ri­ge­rem Ein­kom­men in ihren ange­stamm­ten Quar­tie­ren woh­nen blei­ben können.“

Leer und Bor­kum in einer Rei­he mit pro­mi­nen­ten Kommunen

Dass sowohl die Stadt Leer als auch die Insel Bor­kum auf der Lis­te der 57 Kom­mu­nen mit ange­spann­tem Woh­nungs­markt ste­hen, ver­deut­licht die Her­aus­for­de­run­gen, denen sich die­se Gemein­den gegen­über­se­hen. Sie ste­hen damit in einer Rei­he mit Groß­städ­ten wie Han­no­ver und Olden­burg, aber auch wei­te­ren attrak­ti­ven Inseln wie Nor­der­ney und Juist.

Im Rah­men der Ver­bands­be­tei­li­gung wer­den die kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­de sowie die betrof­fe­nen Kom­mu­nen, dar­un­ter auch Leer und Bor­kum, die Gele­gen­heit erhal­ten, zu dem Ver­ord­nungs­ent­wurf Stel­lung zu nehmen.

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