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Zeit­um­stel­lung am 25. Okto­ber: Eine Stun­de mehr Schlaf – oder län­ger arbeiten!

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Zeit­um­stel­lung 2026: Eine Stun­de zurück – wor­auf Men­schen und Auto­fah­rer jetzt ach­ten sollten

In der Nacht zum Sonn­tag, 25. Okto­ber 2026, endet die Som­mer­zeit. Die Uhren wer­den um eine Stun­de zurück­ge­stellt. Damit beginnt die Mit­tel­eu­ro­päi­sche Zeit (MEZ). Für vie­le bedeu­tet das eine zusätz­li­che Stun­de Schlaf. Doch die Umstel­lung beein­flusst den Tages­rhyth­mus, ver­än­dert die Licht­ver­hält­nis­se im Stra­ßen­ver­kehr und kann auch für Wild­tie­re zur Her­aus­for­de­rung werden.

Wann wird die Uhr umgestellt?

Die Zeit­um­stel­lung fin­det in die­sem Jahr in der Nacht von Sams­tag, 24. Okto­ber, auf Sonn­tag, 25. Okto­ber, statt. Um 3 Uhr wer­den die Uhren auf 2 Uhr zurück­ge­stellt. Die Nacht ist damit eine Stun­de länger.

Vie­le Smart­phones, Com­pu­ter und Funk­uh­ren pas­sen sich auto­ma­tisch an. Bei ana­lo­gen Uhren, Back­öfen, älte­ren Radio­we­ckern und man­chen Fahr­zeug­an­zei­gen ist dage­gen eine manu­el­le Kor­rek­tur erforderlich.

Eine ein­fa­che Esels­brü­cke hilft beim Mer­ken: Im Früh­jahr wer­den die Uhren vor­ge­stellt, im Herbst zurück­ge­stellt. Wer die Uhr­zeit am Sonn­tag­mor­gen kon­trol­liert, ver­mei­det Miss­ver­ständ­nis­se bei Ver­ab­re­dun­gen und Terminen.

War­um gibt es die Zeit­um­stel­lung noch?

Die Umstel­lung zwi­schen Som­mer- und Nor­mal­zeit wird seit Jah­ren kon­tro­vers dis­ku­tiert. Befür­wor­ter ver­spre­chen sich eine bes­se­re Nut­zung des Tages­lichts in den Abend­stun­den. Kri­ti­ker bezwei­feln, dass die erhoff­ten Ener­gie­ein­spa­run­gen tat­säch­lich in rele­van­tem Umfang ein­tre­ten, und ver­wei­sen auf mög­li­che Aus­wir­kun­gen auf den mensch­li­chen Schlafrhythmus.

Das Euro­päi­sche Par­la­ment sprach sich 2019 dafür aus, die halb­jähr­li­che Zeit­um­stel­lung abzu­schaf­fen. Eine end­gül­ti­ge, EU-weit abge­stimm­te Rege­lung zur Been­di­gung der Umstel­lung wur­de jedoch bis­lang nicht umge­setzt. Des­halb blei­ben die bekann­ten Ter­mi­ne bestehen: Ende März wer­den die Uhren vor­ge­stellt, Ende Okto­ber zurückgestellt.

Zeit­um­stel­lung und Wild­tie­re: War­um Auto­fah­rer beson­ders auf­merk­sam sein sollten

Mit dem Ende der Som­mer­zeit ver­än­dern sich die Licht­ver­hält­nis­se im mor­gend­li­chen und abend­li­chen Berufs­ver­kehr. Was für Men­schen zunächst nur eine Stun­de Unter­schied auf der Uhr ist, kann im Stra­ßen­ver­kehr erheb­li­che Fol­gen haben: Vie­le Fahr­ten fin­den wie­der häu­fi­ger in der Däm­me­rung oder bei Dun­kel­heit statt.

Wild­tie­re wie Rehe, Hir­sche und Wild­schwei­ne sind beson­ders in den frü­hen Mor­gen­stun­den und am Abend aktiv. Ihre natür­li­chen Bewe­gungs­mus­ter rich­ten sich nicht nach der Uhr. Der Berufs­ver­kehr ver­schiebt sich dage­gen nach der Zeit­um­stel­lung im Ver­hält­nis zu den Licht­ver­hält­nis­sen. Dadurch kön­nen sich Zei­ten, in denen Tie­re Stra­ßen über­que­ren, stär­ker mit dem Auto­ver­kehr überschneiden.

Beson­ders auf­merk­sam soll­ten Auto­fah­rer auf Land­stra­ßen, an Wald­rän­dern, auf Stre­cken durch Fel­der und ent­lang von Hecken sein. Wild­tie­re kön­nen unver­mit­telt auf die Fahr­bahn lau­fen – nicht nur in unmit­tel­ba­rer Waldnähe.

So ver­rin­gern Sie das Risi­ko eines Wildunfalls

  • Geschwin­dig­keit anpas­sen: Fah­ren Sie in der Däm­me­rung und auf bekann­ten Wild­wech­sel­stre­cken beson­ders vorsichtig.

  • Stra­ßen­rän­der im Blick behal­ten: Ach­ten Sie auf Bewe­gun­gen am Fahr­bahn­rand und auf Wildwechsel-Warnschilder.

  • Aus­rei­chend Abstand hal­ten: So bleibt mehr Zeit, auf plötz­lich auf­tau­chen­de Tie­re zu reagieren.

  • Bei Wild auf der Fahr­bahn brem­sen: Redu­zie­ren Sie die Geschwin­dig­keit kon­trol­liert und blei­ben Sie mög­lichst in der Spur. Ris­kan­te Aus­weich­ma­nö­ver kön­nen zu schwe­ren Unfäl­len mit dem Gegen­ver­kehr oder an Bäu­men führen.

  • Mit wei­te­ren Tie­ren rech­nen: Wo ein Reh die Stra­ße über­quert, kön­nen wei­te­re Tie­re folgen.

Wich­tig: Fern­licht kann Wild­tie­re blen­den und ihre Reak­ti­on unbe­re­chen­ba­rer machen. Taucht ein Tier auf der Fahr­bahn auf, soll­ten Auto­fah­rer abblen­den, kon­trol­liert brem­sen und hupen, sofern dies gefahr­los mög­lich ist.

Kommt es zu einem Zusam­men­stoß, soll­ten Sie die Unfall­stel­le absi­chern und die Poli­zei ver­stän­di­gen. Ein ver­letz­tes oder getö­te­tes Tier soll­te nicht eigen­stän­dig ange­fasst oder mit­ge­nom­men wer­den. Bei einem Wild­un­fall kann die Poli­zei außer­dem Hin­wei­se zur wei­te­ren Vor­ge­hens­wei­se und gege­be­nen­falls zur Aus­stel­lung einer Wild­un­fall­be­schei­ni­gung geben.

Wie wirkt sich die Zeit­um­stel­lung auf den Schlaf aus?

Die zusätz­li­che Stun­de Schlaf klingt zunächst ange­nehm. Den­noch kann sich die Umstel­lung auf den Bio­rhyth­mus aus­wir­ken. Der mensch­li­che Kör­per ori­en­tiert sich nicht allein an der Uhr, son­dern auch an Tages­licht, Schlaf­ge­wohn­hei­ten und regel­mä­ßi­gen Abläufen.

Man­che Men­schen bemer­ken vor­über­ge­hend, dass sie frü­her müde wer­den, mor­gens eher auf­wa­chen oder zu unge­wohn­ten Zei­ten Hun­ger bekom­men. Auch Kin­der, älte­re Men­schen und Per­so­nen mit einem fes­ten Schicht- oder Arbeits­rhyth­mus kön­nen die Ver­än­de­rung als stö­rend empfinden.

Die­se Tipps hel­fen bei der Umstellung

  • Den Tages­rhyth­mus bei­be­hal­ten: Ste­hen Sie mög­lichst zu einer fes­ten Zeit auf und hal­ten Sie regel­mä­ßi­ge Schla­fens­zei­ten ein.

  • Tages­licht nut­zen: Ein Spa­zier­gang am Mor­gen unter­stützt die Anpas­sung der inne­ren Uhr.

  • Abends zur Ruhe kom­men: Redu­zie­ren Sie hel­les Licht und inten­si­ve Bild­schirm­nut­zung kurz vor dem Schlafengehen.

  • Kof­fe­in am spä­ten Tag ver­mei­den: Kaf­fee und ande­re kof­fe­in­hal­ti­ge Geträn­ke kön­nen das Ein­schla­fen erschweren.

  • Bewe­gung ein­pla­nen: Mode­ra­te Bewe­gung am Tag kann den Schlaf för­dern. Direkt vor dem Schla­fen­ge­hen soll­te inten­si­ve kör­per­li­che Belas­tung bei emp­find­li­chen Per­so­nen ver­mie­den werden.

Wer sich am Sonn­tag trotz der län­ge­ren Nacht müde fühlt, soll­te ins­be­son­de­re beim Auto­fah­ren auf­merk­sam sein und bei deut­li­cher Müdig­keit eine Pau­se einlegen.

Was müs­sen Bahn­rei­sen­de beachten?

Auch für Rei­sen­de mit der Bahn ist die Zeit­um­stel­lung rele­vant. Ins­be­son­de­re Züge, die wäh­rend der Umstel­lung in der Nacht unter­wegs sind, müs­sen den Wech­sel zwi­schen Som­mer- und Nor­mal­zeit im Fahr­plan berück­sich­ti­gen. Bei der Rück­stel­lung ent­steht eine zusätz­li­che Stun­de im zeit­li­chen Ablauf.

Wer in der Nacht auf Sonn­tag eine län­ge­re Zug­fahrt oder eine frü­he Ver­bin­dung geplant hat, soll­te die aktu­el­len Fahr­plan­an­ga­ben vor der Abrei­se prü­fen. Das gilt eben­so für Anschlüs­se, Nacht­zü­ge und den öffent­li­chen Nah­ver­kehr. Maß­geb­lich sind die Infor­ma­tio­nen des jewei­li­gen Verkehrsunternehmens.

Wird die Zeit­um­stel­lung bald abgeschafft?

Ob und wann die Zeit­um­stel­lung in Euro­pa endet, ist wei­ter­hin offen. Eine Abschaf­fung müss­te zwi­schen den EU-Mit­glied­staa­ten abge­stimmt wer­den, damit nicht unter­schied­li­che Zeit­re­ge­lun­gen zu zusätz­li­chen Pro­ble­men im grenz­über­schrei­ten­den Ver­kehr und im Wirt­schafts­le­ben führen.

Bis zu einer ver­bind­li­chen Neu­re­ge­lung bleibt es daher bei der zwei­mal jähr­li­chen Umstel­lung. Der nächs­te Wech­sel steht bereits im Früh­jahr 2027 an: Dann beginnt die Som­mer­zeit, und die Uhren wer­den wie­der eine Stun­de vorgestellt.

Eine Stun­de mehr – aber auch mehr Aufmerksamkeit

Die Umstel­lung auf die Win­ter­zeit bringt eine län­ge­re Nacht und für vie­le Men­schen eine will­kom­me­ne zusätz­li­che Stun­de Schlaf. Gleich­zei­tig ändern sich die Licht­ver­hält­nis­se im Stra­ßen­ver­kehr. Gera­de in der Däm­me­rung soll­ten Auto­fah­rer des­halb beson­ders vor­aus­schau­end fah­ren und mit Wild­wech­sel rechnen.

Wer sei­ne Uhren recht­zei­tig kon­trol­liert, den eige­nen Schlaf­rhyth­mus im Blick behält und auf Land­stra­ßen vor­sich­tig unter­wegs ist, kommt gut durch die Zeitumstellung.

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Zeit­um­stel­lung im Schicht­dienst: Eine Stun­de län­ger arbeiten
 

Wäh­rend sich vie­le Men­schen in der Nacht auf Sonn­tag über eine zusätz­li­che Stun­de Schlaf freu­en kön­nen, müs­sen ande­re eine Stun­de län­ger arbei­ten. Betrof­fen sind zahl­rei­che Berufs­grup­pen, die auch nachts für Sicher­heit, Ver­sor­gung und einen rei­bungs­lo­sen Ablauf sor­gen: Ein­satz­kräf­te bei Poli­zei, Feu­er­wehr und Ret­tungs­dienst eben­so wie Pfle­ge­kräf­te in Kran­ken­häu­sern und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen, Ärz­te im Nacht­dienst, Beschäf­tig­te in Leit­stel­len sowie Bahn­per­so­nal und Mit­ar­bei­ter in ande­ren Berei­chen des öffent­li­chen Ver­kehrs. Auch in Indus­trie­un­ter­neh­men, Ener­gie­ver­sor­gungs­be­trie­ben und wei­te­ren Betrie­ben mit durch­ge­hen­dem Schicht­dienst kann die Zeit­um­stel­lung Aus­wir­kun­gen auf die Arbeits­zeit haben.

Wie wird die zusätz­li­che Stun­de berück­sich­tigt? Bei der Umstel­lung auf die Win­ter­zeit am 25. Okto­ber 2026 wer­den die Uhren um 3 Uhr auf 2 Uhr zurück­ge­stellt. Die Nacht dau­ert dadurch tat­säch­lich eine Stun­de län­ger. Wer wäh­rend die­ser Zeit Nacht­dienst hat, kann des­halb eine zusätz­li­che Arbeits­stun­de leis­ten. Wie die­se erfasst und aus­ge­gli­chen wird, hängt vom jewei­li­gen Arbeits- oder Tarif­ver­trag sowie von betrieb­li­chen oder dienst­li­chen Ver­ein­ba­run­gen ab. Die zusätz­li­che Stun­de kann bei­spiels­wei­se ver­gü­tet oder dem Arbeits­zeit­kon­to gut­ge­schrie­ben wer­den. Auch bei Nacht­zu­schlä­gen sind die gel­ten­den Rege­lun­gen maßgeblich.

Arbeit­ge­ber müs­sen bei der Dienst­pla­nung außer­dem die gesetz­li­chen Vor­ga­ben zu Arbeits­zei­ten und Ruhe­zei­ten berück­sich­ti­gen. Bei der Umstel­lung auf die Som­mer­zeit im Früh­jahr wird die Nacht dage­gen um eine Stun­de ver­kürzt. Auch dann rich­tet sich der Umgang mit der feh­len­den Stun­de nach den jewei­li­gen Regelungen.

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