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Zei­tungs­grup­pe Ost­fries­land: Bun­des­kar­tell­amt geneh­migt Über­nah­me durch NOZ/mh:n Mediengruppe

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Bun­des­kar­tell­amt geneh­migt Über­nah­me der Zei­tungs­grup­pe Ost­fries­land durch die NOZ/mh Mediengruppe
 

Zusam­men­schluss trotz mög­li­cher Wett­be­werbs­pro­ble­me in Ost­fries­land frei­ge­ge­ben – im Rhei­der­land ent­fällt der bis­he­ri­ge Wett­be­werb zwi­schen zwei regio­na­len Tageszeitungen

Leer/Osnabrück, Okto­ber 2026 – Das Bun­des­kar­tell­amt hat die geplan­te Über­nah­me einer Mehr­heits­be­tei­li­gung an der Zei­tungs­grup­pe Ost­fries­land (ZGO) mit Sitz in Leer durch die NOZ/mh Medi­en­grup­pe aus Osna­brück frei­ge­ge­ben. Die Ent­schei­dung fiel am 21. Okto­ber 2026 im Vor­prüf­ver­fah­ren. Nach Ein­schät­zung der Wett­be­werbs­be­hör­de könn­te der Zusam­men­schluss in ein­zel­nen Regio­nen Ost­fries­lands zu erheb­li­chen Wett­be­werbs­pro­ble­men füh­ren. Eine Unter­sa­gung ist nach den gesetz­li­chen Vor­ga­ben jedoch nicht mög­lich, weil die maß­geb­li­che Umsatz­schwel­le nicht erreicht wird.

Die­se Tages­zei­tun­gen gehö­ren zur Zei­tungs­grup­pe Ostfriesland

Die Zei­tungs­grup­pe Ost­fries­land gibt meh­re­re regio­na­le Tages­zei­tun­gen her­aus. Dazu gehören:

  • die „Ost­frie­sen-Zei­tung“

  • die „Ost­frie­si­schen Nachrichten“

  • der „Gene­ral-Anzei­ger“

  • die „Bor­ku­mer Zeitung“

Die NOZ/mh Medi­en­grup­pe ver­brei­tet im Nord­wes­ten Deutsch­lands unter ande­rem die „Neue Osna­brü­cker Zei­tung“. Im süd­li­chen Ost­fries­land gehört außer­dem die „Rhei­der­land Zei­tung“ zu ihrem Angebot.

Bis vor Kur­zem gehör­te auch der im nörd­li­chen Ost­fries­land erschei­nen­de „Ost­frie­si­sche Kurier“ zur NOZ/mh Medi­en­grup­pe. Die­se Zei­tung wur­de zum 1. Sep­tem­ber 2026 an die OM-Medi­en­grup­pe veräußert.

 

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Bun­des­kar­tell­amt sieht erheb­li­che Wettbewerbsprobleme

Andre­as Mundt, Prä­si­dent des Bun­des­kar­tell­am­tes, erklär­te zur Entscheidung:

„Wir haben den Zusam­men­schluss frei­ge­ge­ben, obwohl er in ein­zel­nen Regio­nen Ost­fries­lands zu erheb­li­chen Wett­be­werbs­pro­ble­men füh­ren könn­te. Im Rhei­der­land wür­de der bis­he­ri­ge Wett­be­werb zwi­schen zwei regio­na­len Tages­zei­tun­gen sogar voll­stän­dig entfallen.“

Gleich­zei­tig ver­wies Mundt auf die gesetz­li­chen Gren­zen der Fusi­ons­kon­trol­le. Erreich­ten die betrof­fe­nen Märk­te eine bestimm­te Umsatz­schwel­le nicht, kön­ne das Bun­des­kar­tell­amt einen Zusam­men­schluss grund­sätz­lich nicht unter­sa­gen. Das sei bei der geplan­ten Über­nah­me der Fall.

War­um die Über­nah­me trotz Beden­ken geneh­migt wer­den musste

Ent­schei­dend ist die soge­nann­te Baga­tell­markt­schwel­le im Fusi­ons­kon­troll­recht. Bei Zusam­men­schlüs­sen im Zei­tungs­be­reich unter­sucht das Bun­des­kar­tell­amt sowohl den Wett­be­werb um Lese­rin­nen und Leser als auch den Wett­be­werb um Anzeigenkunden.

Grund­sätz­lich kann die Behör­de einen Zusam­men­schluss nicht unter­sa­gen, wenn die Umsät­ze auf den betrof­fe­nen Märk­ten im letz­ten Kalen­der­jahr ins­ge­samt weni­ger als 20 Mil­lio­nen Euro betru­gen. Die­se Rege­lung ergibt sich aus § 36 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Geset­zes gegen Wett­be­werbs­be­schrän­kun­gen (GWB).

Für Zei­tun­gen und Zeit­schrif­ten gel­ten aller­dings beson­de­re Berech­nungs­re­geln: Ihre Umsät­ze wer­den bei der Ermitt­lung der Schwel­le mit dem Fak­tor vier mul­ti­pli­ziert. Dadurch kann eine Unter­sa­gung bei Zei­tungs­märk­ten bereits ab einem tat­säch­li­chen gemein­sa­men Markt­vo­lu­men von fünf Mil­lio­nen Euro mög­lich sein.

Auch die­se Schwel­le wird im vor­lie­gen­den Fall nach Anga­ben des Bun­des­kar­tell­am­tes nicht erreicht. Des­halb konn­te die Behör­de die Über­nah­me trotz der mög­li­chen Aus­wir­kun­gen auf den Wett­be­werb nicht untersagen.

Rhei­der­land: Wett­be­werb zwi­schen zwei Tages­zei­tun­gen entfällt

Beson­ders deut­lich sind die Aus­wir­kun­gen im Rhei­der­land. Dort ist die „Ost­frie­sen-Zei­tung“ bis­lang der ein­zi­ge Wett­be­wer­ber der „Rhei­der­land Zeitung“.

Durch die Über­nah­me gehö­ren künf­tig bei­de Zei­tun­gen zur sel­ben Unter­neh­mens­grup­pe. Damit ent­fällt der bis­he­ri­ge Wett­be­werb zwi­schen den bei­den regio­na­len Tageszeitungen.

Die Ent­schei­dung betrifft somit nicht nur die Eigen­tü­mer­struk­tur der Zei­tungs­ver­la­ge, son­dern auch die Wett­be­werbs­si­tua­ti­on auf einem regio­na­len Zeitungsmarkt.

Wett­be­werb im nörd­li­chen Ost­fries­land eben­falls Thema

Auch der Zei­tungs­markt im nörd­li­chen Ost­fries­land rund um die Stadt Nor­den und den frü­he­ren Land­kreis Nor­den wur­de im Ver­fah­ren betrachtet.

Dort steht der „Ost­frie­si­sche Kurier“ im Wett­be­werb mit den ZGO-Titeln „Ost­frie­sen-Zei­tung“ und „Ost­frie­si­sche Nachrichten“.

Ob die­ses Wett­be­werbs­ver­hält­nis durch den Ver­kauf des „Ost­frie­si­schen Kuriers“ an die OM-Medi­en­grup­pe erhal­ten bleibt, ließ das Bun­des­kar­tell­amt bei der Bewer­tung der geplan­ten Über­nah­me offen.

Der Grund: Selbst wenn die NOZ/mh Medi­en­grup­pe wei­ter­hin Ein­fluss auf den „Ost­frie­si­schen Kurier“ hät­te, wäre eine Unter­sa­gung des Zusam­men­schlus­ses auf­grund der nicht erreich­ten gesetz­li­chen Min­dest-Umsatz­schwel­le nicht mög­lich gewesen.

Ent­schei­dung mit Fol­gen für den regio­na­len Zeitungsmarkt

Mit der Frei­ga­be der Mehr­heits­be­tei­li­gung wird die Zei­tungs­grup­pe Ost­fries­land künf­tig Teil der NOZ/mh Medi­en­grup­pe. Das Bun­des­kar­tell­amt hat dabei mög­li­che Wett­be­werbs­pro­ble­me in ein­zel­nen Regio­nen berück­sich­tigt, sah auf­grund der gesetz­li­chen Umsatz­gren­zen jedoch kei­ne Mög­lich­keit, den Zusam­men­schluss zu untersagen.

Beson­ders im Rhei­der­land ver­än­dert sich die Wett­be­werbs­si­tua­ti­on: Die „Ost­frie­sen-Zei­tung“ und die „Rhei­der­land Zei­tung“, die bis­lang mit­ein­an­der im Wett­be­werb stan­den, gehö­ren künf­tig der­sel­ben Unter­neh­mens­grup­pe an.

Quel­le: Bun­des­kar­tell­amt — Okto­ber 2026.

 
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