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Zoll entdeckt fast 20.000 Euro Bargeld und falschen Führerschein an der Grenze
Zoll stoppt Audi an Grenze: 19.765 Euro Bargeld und gefälschter Führerschein entdeckt
Oldenburg/Bunderneuland – Am Dienstagabend, 23. September 2025, kontrollierten Einsatzkräfte der Kontrolleinheit Emden des Hauptzollamts Oldenburg einen Audi A6 mit Bremer Zulassung am Grenzübergang Bunderneuland. Der 32-jährige Fahrer aus Bremen war zuvor allein aus den Niederlanden eingereist.
Schon zu Beginn der Kontrolle fiel den Beamten der vorgelegte polnische Führerschein des Mannes auf. Eine genauere Überprüfung durch hinzugezogene Bundespolizisten bestätigte den Verdacht: Es handelte sich um eine Totalfälschung. Der Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis stand damit im Raum.
Verstecktes Geldbündel in der Mittelkonsole
Die Kontrolle wurde daraufhin ausgeweitet. Auf Fragen nach verbotenen oder anmeldepflichtigen Waren wie Zigaretten oder Drogen verneinte der Fahrer. Auch auf die konkrete Nachfrage nach Bargeld ab 10.000 Euro erklärte er, keine größeren Summen mitzuführen.
Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs entdeckten die Beamten schließlich in einem Staufach unter der Armlehne der Mittelkonsole ein in einem Speisekarten-Flyer eingewickeltes Geldbündel. Die Zählung ergab 471 Geldscheine im Gesamtwert von 19.765 Euro.
Da der Fahrer keine schlüssigen Angaben zur Herkunft und zum Verwendungszweck des Geldes machen konnte, stellten die Zollbeamten das Bargeld sicher.
Ermittlungen und Verfahren
Zur weiteren Klärung wurde ein sogenanntes Clearingverfahren eingeleitet. Dieses Verfahren soll prüfen, ob die sichergestellten Barmittel aus legalen oder möglicherweise aus kriminellen Quellen stammen. Gleichzeitig leiteten die Behörden ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Nichtanmeldung von Barmitteln ein.
Wegen des gefälschten Führerscheins wurde zudem die Autobahnpolizei Leer eingeschaltet. Sie übernahm den Sachverhalt, da hier der Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorliegt.
Hintergrund: Regeln für Bargeld an der Grenze
Reisende, die Bargeld oder gleichgestellte Zahlungsmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr mit sich führen, müssen diese beim Grenzübertritt anmelden:
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Bei Reisen aus oder in Drittländer: schriftlich beim Zoll.
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Innerhalb der EU: mündlich auf Nachfrage.
Können Angaben nicht plausibel belegt werden oder besteht der Verdacht auf Geldwäsche, entscheidet das Clearingverfahren über weitere Ermittlungen. Bei Verstößen gegen die Anmeldepflicht drohen hohe Bußgelder von bis zu 1 Million Euro.
Zu den Barmitteln zählen nicht nur Bargeld, sondern auch Schecks, Aktien oder Sparbücher.
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