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Zoll ent­deckt fast 20.000 Euro Bar­geld und fal­schen Füh­rer­schein an der Grenze

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Zoll stoppt Audi an Gren­ze: 19.765 Euro Bar­geld und gefälsch­ter Füh­rer­schein entdeckt

Oldenburg/Bunderneuland – Am Diens­tag­abend, 23. Sep­tem­ber 2025, kon­trol­lier­ten Ein­satz­kräf­te der Kon­troll­ein­heit Emden des Haupt­zoll­amts Olden­burg einen Audi A6 mit Bre­mer Zulas­sung am Grenz­über­gang Bund­er­neu­land. Der 32-jäh­ri­ge Fah­rer aus Bre­men war zuvor allein aus den Nie­der­lan­den eingereist.

Schon zu Beginn der Kon­trol­le fiel den Beam­ten der vor­ge­leg­te pol­ni­sche Füh­rer­schein des Man­nes auf. Eine genaue­re Über­prü­fung durch hin­zu­ge­zo­ge­ne Bun­des­po­li­zis­ten bestä­tig­te den Ver­dacht: Es han­del­te sich um eine Total­fäl­schung. Der Ver­dacht des Fah­rens ohne Fahr­erlaub­nis stand damit im Raum.

Ver­steck­tes Geld­bün­del in der Mittelkonsole

Die Kon­trol­le wur­de dar­auf­hin aus­ge­wei­tet. Auf Fra­gen nach ver­bo­te­nen oder anmel­de­pflich­ti­gen Waren wie Ziga­ret­ten oder Dro­gen ver­nein­te der Fah­rer. Auch auf die kon­kre­te Nach­fra­ge nach Bar­geld ab 10.000 Euro erklär­te er, kei­ne grö­ße­ren Sum­men mitzuführen.

Bei der Durch­su­chung des Fahr­zeugs ent­deck­ten die Beam­ten schließ­lich in einem Stau­fach unter der Arm­leh­ne der Mit­tel­kon­so­le ein in einem Spei­se­kar­ten-Fly­er ein­ge­wi­ckel­tes Geld­bün­del. Die Zäh­lung ergab 471 Geld­schei­ne im Gesamt­wert von 19.765 Euro.

Da der Fah­rer kei­ne schlüs­si­gen Anga­ben zur Her­kunft und zum Ver­wen­dungs­zweck des Gel­des machen konn­te, stell­ten die Zoll­be­am­ten das Bar­geld sicher.

Ermitt­lun­gen und Verfahren

Zur wei­te­ren Klä­rung wur­de ein soge­nann­tes Clea­ring­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Die­ses Ver­fah­ren soll prü­fen, ob die sicher­ge­stell­ten Bar­mit­tel aus lega­len oder mög­li­cher­wei­se aus kri­mi­nel­len Quel­len stam­men. Gleich­zei­tig lei­te­ten die Behör­den ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wegen vor­sätz­li­cher oder fahr­läs­si­ger Nicht­an­mel­dung von Bar­mit­teln ein.

Wegen des gefälsch­ten Füh­rer­scheins wur­de zudem die Auto­bahn­po­li­zei Leer ein­ge­schal­tet. Sie über­nahm den Sach­ver­halt, da hier der Ver­dacht des Fah­rens ohne Fahr­erlaub­nis vorliegt.

Hin­ter­grund: Regeln für Bar­geld an der Grenze

Rei­sen­de, die Bar­geld oder gleich­ge­stell­te Zah­lungs­mit­tel im Wert von 10.000 Euro oder mehr mit sich füh­ren, müs­sen die­se beim Grenz­über­tritt anmelden:

  • Bei Rei­sen aus oder in Dritt­län­der: schrift­lich beim Zoll.

  • Inner­halb der EU: münd­lich auf Nachfrage.

Kön­nen Anga­ben nicht plau­si­bel belegt wer­den oder besteht der Ver­dacht auf Geld­wä­sche, ent­schei­det das Clea­ring­ver­fah­ren über wei­te­re Ermitt­lun­gen. Bei Ver­stö­ßen gegen die Anmel­de­pflicht dro­hen hohe Buß­gel­der von bis zu 1 Mil­li­on Euro.

Zu den Bar­mit­teln zäh­len nicht nur Bar­geld, son­dern auch Schecks, Akti­en oder Sparbücher.

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