Anzeige
Zollhaus: „KUNST, WEIN, MUSIK, FLAIR, WAS WILL MAN MEHR?“
„KUNST, WEIN, MUSIK, FLAIR, WAS WILL MAN MEHR?“ – AUSSTELLUNG UND MUSIK ZUGUNSTEN DES ZOLLHAUSES
Am Sonntag, den 12. September wird das Zollhaus ab 16 Uhr ganz im Zeichen der Kunst stehen. Digitale und analoge Bilder werden im Großen Saal des Zollhauses in ein anderes Licht tauchen und die Musik die Gäste nicht nur zum Sillstehen einladen. Ausstellen wird J.B. Pfeiffer, besser bekannt als the.art.s.y.way auf Instagram, die Interessierten gerne einen Einblick hinter die Kulissen ihrer kreativen Arbeit gibt. Als Highlight wird J.B. Pfeiffer ein speziell für diesen Tag angefertigtes Kunstwerk für eine Versteigerung im Rahmen der Ausstellung zur Verfügung stellen. Um 18 Uhr heisst es dann „Drei, zwei, eins, meins!“. Der Erlös soll zu 100% dem Zollhaus zugute kommen.
Musikalisch wird die Veranstaltung von Oliver Jüchems begleitet. Das stimmgewandte Allround-Talent versteht es seine Zuhörer:innen mit heiserer Stimme und vielfältigen Songs aller Stilrichtungen in den Bann zu ziehen. Oliver Jüchems unterstützt mit seinem Auftritt das Zollhaus und setzt sich für dessen Erhalt ein, damit auch in Zukunft in Krisenzeiten allen Künstler:innen eine Bühne im Zollhaus gegeben werden kann.
Auch für Gaumenfreuden wird an diesem einmaligen Nachmittag gesorgt. Das Team von „WEIN. MAL ANDERS! Weinangentur!“ aus Großefehn versteht es mit seinen Getränkespezialitäten einen Gaumenkitzel der besonderen Art zu bescheren.
Fotografisch und mit einzigartigem Blick unterstützt Akka Olthoff aus Rhauderfehn das Event.
Als weiteres Special wird es eine Interaktion für Gäste durch eine Art virtuelle und grafische stille Post auf der Außenterrasse geben.
Sonntag, 12.09.2021 – Zollhaus (Großer Saal)
Beginn: 16 Uhr
Der Eintritt zu dieser Veranstaltung ist frei!
Die Verantwortlichen des Zollhauses bitten um vorherige Anmeldung
per Mail unter: info@zollhaus-leer.com
Aktuell gilt für alle Gäste des Zollhauses, dass sie bei Einlass einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen müssen. Das gilt auch
für bereits geimpfte und genesene Personen. Sollten sich bis zum Veranstaltungstag grundlegende Änderungen in der Verordnung des Landes Niedersachsen ergeben, wird darüber rechtzeitig informiert.
Anzeige