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Zuckersteuer ab Juli 2027: Limonade, Eistee und Energydrinks könnten teurer werden
Zuckersteuer ab Juli 2027: Welche Getränke in Deutschland teurer werden könnten
Wer im Supermarkt regelmäßig zu Limonade, Eistee oder Energydrinks greift, muss sich womöglich auf höhere Preise einstellen. Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2026 den Entwurf für eine Zuckergetränkesteuer auf den Weg gebracht. Die Abgabe soll ab dem 1. Juli 2027 greifen, sofern das weitere Gesetzgebungsverfahren wie geplant verläuft.
Die Bundesregierung verfolgt mit dem Vorhaben zwei Hauptziele: Einerseits soll der Zuckerkonsum der Bevölkerung sinken, um gesundheitliche Folgeschäden einzudämmen. Andererseits sollen die Steuereinnahmen dazu beitragen, die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren.
Wie hoch fällt die Zuckersteuer aus?
Die Höhe der geplanten Abgabe richtet sich nach der Zuckermenge im jeweiligen Getränk. Vorgesehen sind zwei gestaffelte Steuerstufen:
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26 Cent pro Liter: bei einem Zuckergehalt von 5 bis unter 8 Gramm pro 100 Milliliter.
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32 Cent pro Liter: ab einem Zuckergehalt von mindestens 8 Gramm pro 100 Milliliter.
Getränke mit einem besonders hohen Zuckeranteil werden somit stärker belastet. Formal handelt es sich um eine Verbrauchsteuer. Hersteller und Handel entscheiden zwar selbst über ihre Verkaufspreise, es ist jedoch davon auszugehen, dass die Steuer zumindest teilweise auf die Kunden umgelegt wird.
Was bedeutet das konkret für den Einkauf?
Auswirkungen auf die Ladenpreise zeigen sich erst, wenn die Unternehmen die Steuer an die Verbraucher weiterreichen. Behält der Handel die Summe eins zu eins ein, ergeben sich folgende Zusatzkosten:
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0,5 Liter: 13 Cent Zusatzbelastung (bei 26 Cent/l) bzw. 16 Cent (bei 32 Cent/l)
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1,0 Liter: 26 Cent Zusatzbelastung (bei 26 Cent/l) bzw. 32 Cent (bei 32 Cent/l)
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1,5 Liter: 39 Cent Zusatzbelastung (bei 26 Cent/l) bzw. 48 Cent (bei 32 Cent/l)
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2,0 Liter: 52 Cent Zusatzbelastung (bei 26 Cent/l) bzw. 64 Cent (bei 32 Cent/l)
Bei diesen Werten handelt es sich um eine rein rechnerische Mehrbelastung und nicht um feste Endpreise im Supermarkt.
Welche Getränke sind betroffen?
Die geplante Abgabe zielt auf gesüßte Getränke ab, die die vorgegebenen Zucker-Schwellenwerte erreichen. Unter die Regelung fallen unter anderem:
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Klassische Limonaden und Colagetränke
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Gesüßte Eistees
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Energydrinks mit entsprechendem Zuckergehalt
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Fruchtnektare und Fruchtsaftgetränke mit zugesetztem Zucker
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Zuckerhaltige Getränkesirups und Konzentrate zur Mischung
Maßgeblich für die Besteuerung ist nicht der Name des Produkts, sondern der tatsächliche Zuckergehalt sowie die rechtliche Einordnung. Daher fällt nicht jedes Fruchtgetränk automatisch unter die gleiche Steuerstufe.
Welche Ausnahmen sind vorgesehen?
Nach den Plänen der Bundesregierung sind bestimmte Produktkategorien von der Abgabe befreit:
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Reine Frucht- und Gemüsesäfte sowie entsprechende Konzentrate
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Ungesüßte Fruchtsaftschorlen
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Milch, Hafer- und Reisdrinks sowie daraus hergestellte Mischgetränke
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Getränke, die ausschließlich mit Süßungsmitteln statt Zucker gesüßt sind
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Alkoholische Getränke, die bereits eigenen Steuern unterliegen
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Alkoholfreie Alternativen auf dieser Basis
Diese Ausnahmen stellen sicher, dass die Steuer zielgerichtet wirkt. Die endgültige steuerliche Bewertung hängt jedoch vom finalen Gesetzestext ab.
Aus welchen Gründen kommt die Steuer?
Die Bundesregierung begründet den Schritt vor allem mit den gesundheitlichen Risiken eines hohen Zuckerkonsums. Übermäßiger Verzehr begünstigt Übergewicht, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Karies und Diabetes.
Die Maßnahme soll insbesondere Kinder und Jugendliche schützen, richtet sich aber ebenso an Erwachsene. Zudem entsteht für die Getränkeindustrie ein Anreiz, Rezepturen anzupassen und den Zuckergehalt zu senken.
Hohe Gesundheitskosten entlasten
Nach Regierungsangaben verursachen Krankheiten infolge hoher Zuckermengen jährlich Behandlungskosten von mehr als zwei Milliarden Euro. Diese Summe belastet das gesamte Gesundheitssystem.
Ein geringerer Zuckerkonsum soll diese Ausgaben langfristig senken und die Beitragsätze der gesetzlichen Krankenkassen stabilisieren. Die erwarteten Einnahmen sollen zudem genutzt werden, um eine Senkung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds abzufedern.
Sonderregeln für kleine Hersteller
Für kleinere Getränkeproduzenten sind gesonderte Bestimmungen vorgesehen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren muss noch geklärt werden, ab wann und unter welchen Voraussetzungen kleinere Betriebe von der Abgabe befreit werden können.
Wie ist der aktuelle Stand des Gesetzes?
Der Beschluss des Bundeskabinetts vom 14. Oktober 2026 ist der erste Schritt im Verfahren. Das Vorhaben wird nun von den Regierungsfraktionen in den Deutschen Bundestag eingebracht und dort beraten. Erst nach dem vollständigen Durchlauf aller parlamentarischen Gremien wird die Regelung rechtskräftig. Als Starttermin ist der 1. Juli 2027 vorgesehen.
Ausblick
Die geplante Steuer soll den Verzehr stark gesüßter Getränke eindämmen und die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung entlasten. Ob das Vorhaben langfristig zu einer besseren Gesundheit der Bevölkerung führt, zeigt sich erst nach der Einführung. Schon jetzt lohnt sich für Verbraucher der Blick auf die Nährwerttabelle auf der Rückseite der Verpackung, um den Zuckergehalt verschiedener Produkte zu vergleichen.
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