Politik

Zuwen­dun­gen für Inves­ti­tio­nen in der Tages­be­treu­ung für Kin­der verlängert.

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„Richt­li­nie über die Gewäh­rung von Zuwen­dun­gen für Inves­ti­tio­nen in der Tages­be­treu­ung für Kin­der im Alter von drei Jah­ren bis zur Ein­schu­lung (RIT)” — Frist für den Abschluss der bewil­lig­ten Bau­maß­nah­men soll bis Ende Sep­tem­ber 2023 verlänger

Das Nie­der­säch­si­sche Kul­tus­mi­nis­te­ri­um beab­sich­tigt die Ver­län­ge­rung der Frist zum Abschluss von Maß­nah­men im Rah­men des Kin­der­gar­ten­aus­bau-Pro­gramms „RIT”. Die „Richt­li­nie über die Gewäh­rung von Zuwen­dun­gen für Inves­ti­tio­nen in der Tages­be­treu­ung für Kin­der im Alter von drei Jah­ren bis zur Ein­schu­lung” soll über einen Ände­rungs­er­lass ange­passt und die Frist für den Abschluss der Maß­nah­men bis zum 30.09.2023 ver­län­gert wer­den, wie Kul­tus­mi­nis­ter Grant Hen­drik Ton­ne am (heu­ti­gen) Mitt­woch mit­ge­teilt hat. Aktu­ell müs­sen die Maß­nah­men bis zum 31.07.2022 zum Abschluss gebracht sein.

„Die gemein­sa­me Kraft­an­stren­gung von Land und Kom­mu­nen, den Aus­bau der Kin­der­gär­ten vor­an­zu­trei­ben, wird der­zeit durch die Über­las­tung des Bau­sek­tors aus­ge­bremst. Bau­stoff­man­gel und über­vol­le Auf­trags­bü­cher der Fir­men brin­gen vie­le Zuwen­dungs­emp­fän­ger in die Bre­douil­le, weil die Zeit­plä­ne wackeln. Mit der geplan­ten Frist­ver­län­ge­rung wol­len wir die ört­li­chen Trä­ger dar­in unter­stüt­zen, die bewil­lig­ten Bau­maß­nah­men mit den vor­ge­se­he­nen Mit­teln zu voll­enden. Ich bin mir sehr sicher, dass die­ses Vor­ha­ben auf brei­te Zustim­mung sto­ßen wird”, erläu­tert der Kultusminister. 

Mit dem „RIT-Pro­gramm” wer­den neu geschaf­fe­ne Betreu­ungs­plät­ze geför­dert, die die Gesamt­zahl der Betreu­ungs­plät­ze für Kin­der im Alter von drei Jah­ren bis zur Ein­schu­lung in der Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung erhö­hen. Die Zuwen­dung wird in Höhe von bis zu 7.200 Euro pro neu geschaf­fe­nem Platz gewährt, lan­des­sei­tig sind rd. 30 Mil­lio­nen Euro in der Richt­li­nie ver­an­kert. Damit wer­den rd. 14.900 neue Kin­der­gar­ten­plät­ze gefördert.

Das Anhö­rungs­ver­fah­ren endet am 29.05.2022. Nach Abschluss der sich anschlie­ßen­den Ver­fah­rens­schrit­te kann die Frist­ver­län­ge­rung dann per Ände­rungs­er­lass zeit­nah umge­setzt wer­den, so dass die Zuwen­dungs­emp­fän­ger schnell Pla­nungs­si­cher­heit erhalten.


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