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24.11.: Einigung für Beschäftigte der MEYER WERFT
Nach erneuten Verhandlungen unter Moderation des Landes Niedersachsen haben sich die Geschäftsleitung der MEYER WERFT sowie Gewerkschaft und Betriebsrat auf ein erstes Paket verständigt.
Darin enthalten ist unter anderem eine Beschäftigungsgarantie bis zum 30. Juni 2021. Dies wurde nur möglich durch den Verzicht auf Sonderzahlungen wie z.B. Weihnachtsgeld. Stattdessen erhalten die Mitarbeiter der MEYER WERFT eine einmalige niedrigere Sonderzahlung in Höhe von 1.125 Euro.
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Zudem einigten sich die Parteien auf eine Wiederaufnahme der Verhandlungen zu einem Zukunftstarifvertrages 2021–25 mit dem Ziel, diesen bis zum 31. März 2021 abzuschließen. Bis zum 31. Januar 2021 sollen weitere Verhandlungen Wege finden, Werkverträge in der Fertigung und Konstruktion zu Gunsten der Stammbelegschaft abzubauen, wenn das zu gleichen Kosten möglich ist. Wie die Mehrkosten durch die höheren Stundensätze ausgeglichen werden können, wird Teil der weiteren Verhandlungen sein.
Gleichzeitig wird es eine neutrale Bewertung zum Einsatz von Werkverträgen auf der Werft geben. Damit soll eine neutrale und faktenbasierte Verhandlungsgrundlage geschaffen werden, die von allen Parteien anerkannt wird.
„Wir freuen uns, dass wir eine Einigung erzielt und durch den Kompromiss beim Weihnachtsgeld einen Beitrag der Mitarbeiter zu unserem Einsparziel erreicht haben sowie in weiteren Verhandlungen über die Balance zwischen Eigenfertigung und Partnerunternehmen sprechen – auch bei den Kosten“, sagt Jörg Heidelberg, Mitglied der Geschäftsleitung Produktion.