Blaulicht

Poli­zei­mel­dun­gen für den 19.05.2021

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Bunde/ BAB 31 — Verkehrsunfall(Foto)

Am 18.05.2021 kam es um 10:18 Uhr auf der BAB 31, Fahrt­rich­tung Bot­trop zu einem Ver­kehrs­un­fall, bei wel­chem der Fah­rer eines Trans­por­ters gegen den Sat­tel­auf­lie­ger eines vor­aus­fah­ren­den Lkw prall­te. Der 19-jäh­ri­ge Trans­por­ter­fah­rer hat­te die Absicht den Lkw samt Auf­lie­ger zu über­ho­len, unter­schätz­te jedoch dabei den Abstand zum Lkw in Ver­bin­dung mit der eige­nen gefah­re­nen Geschwin­dig­keit. Der jun­ge Mann prall­te mit sei­nem Fahr­zeug auf den Sat­tel­auf­lie­ger des Lkw und ver­letz­te sich dabei schwer. An sei­nem Fahr­zeug ent­stand Total­scha­den, der Auf­lie­ger des Lkw wur­de eben­falls erheb­lich beschä­digt. Die Poli­zei weist in die­sem Zusam­men­hang dar­auf­hin, dass auf­grund der höhe­ren gefah­re­nen Geschwin­dig­kei­ten auf der Auto­bahn auch die ent­spre­chen­den Abstän­de zu ande­ren Fahr­zeu­gen ein­ge­hal­ten wer­den müs­sen. Dies gilt auch beim Über­ho­len. Es ist laut Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung vor­ge­se­hen, den Über­hol­vor­gang recht­zei­tig ein­zu­lei­ten, so das eine Behin­de­rung oder Gefähr­dung ande­rer Ver­kehrs­teil­neh­mer aus­ge­schlos­sen wer­den kann. Dazu gehört auch der Abstand (Sicher­heits­ab­stand) zu dem zu über­ho­len­den Fahr­zeug nach vor­ne. Bei einem vor­aus­fah­ren­den Lkw muss die deut­lich gerin­ge­re gefah­re­ne Geschwin­dig­keit beach­tet wer­den, die dazu führt, dass sich der Abstand zu dem Fahr­zeug schnel­ler verringert.

BAB31/Olle Rheen

Am 18.05.2021 führ­ten Ein­satz­kräf­te der Auto­bahn­po­li­zei Leer eine ver­dachts­un­ab­hän­gi­ge Kon­trol­le auf der BAB 31 durch. Zu die­sem Zweck wur­de der den zu kon­trol­lie­ren­den Pkw mit­tels der Leucht­an­zei­ge des Strei­fen­wa­gens auf einen nahe­ge­le­ge­nen Park­platz gelei­tet. Im Rah­men der fol­gen­den Über­prü­fung stell­ten die Beam­ten der Auto­bahn­po­li­zei fest, dass der 24-jäh­ri­ge Fah­rer des Pkw kei­ne erfor­der­li­che Fahr­erlaub­nis vor­wei­sen konn­te. Eine Über­prü­fung des mit­ge­führ­ten Pkw ergab, dass auch das geführ­te Fahr­zeug bereits seit eini­gen Mona­ten nicht mehr über eine erfor­der­li­che Pflicht­ver­si­chert ver­fügt. Der jun­ge Mann muss sich nun, wie auch der Hal­ter des betrof­fe­nen Fahr­zeu­ges, in einem Straf­ver­fah­ren verantworten.


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