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Abfallentsorgung im Landkreis Leer: Weniger Müll, klare Regeln und angepasste Gebühren
Sperrmüll und Elektrogeräte im Landkreis Leer: Was gehört wohin – und was ist zu beachten?
Im Landkreis Leer wird die Sperrmüllabfuhr durch den Abfallwirtschaftsbetrieb organisiert – bequem und bürgernah: Sperrige Abfälle müssen nicht selbst zum Wertstoffhof gebracht werden, sondern werden nach Anmeldung direkt vor der Haustür abgeholt. Doch viele Bürgerinnen und Bürger stellen sich die Frage: Was gehört eigentlich zum Sperrmüll – und was nicht?
Was ist Sperrmüll?
Als Sperrmüll gelten große, sperrige Haushaltsgegenstände, die wegen ihrer Größe, ihres Gewichts oder ihrer Beschaffenheit nicht in die normalen Abfallsäcke des Landkreises passen. Dazu zählen beispielsweise:
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Sperrige Haushaltsgegenstände ohne Elektroanteile: Möbel, Matratzen, Lattenroste, große Dekorationsartikel, Teppichreste, Gartenmöbel, Fahrräder, Kinderwagen, Kleintierkäfige und ähnliches.
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Elektrogroßgeräte: Fernseher, Waschmaschinen, Herde, Kühl- und Gefriergeräte, Lampen, Mikrowellen, Kaffeemaschinen, Rasenmäher (elektrisch), Stereoanlagen u. v. m.
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Elektrokleingeräte: Radios, Wecker, Rasierer, Mixer, Drucker, elektrische Spielzeuge und sogar Schuhe mit Leuchtdioden.
Wichtig: Elektrogeräte müssen separat vom übrigen Sperrmüll bereitgestellt werden. Beides sollte am Abfuhrtag bis spätestens 7:00 Uhr ordentlich getrennt am Straßenrand stehen – und nicht ineinander verkeilt, damit die Abholung reibungslos erfolgen kann.
Was gehört nicht zum Sperrmüll?
Nicht jeder große Gegenstand ist automatisch Sperrmüll. Folgende Dinge werden nicht mit der Sperrmüllabfuhr mitgenommen:
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Abfälle aus Bau- und Umbauarbeiten wie Fenster, Türen, Ziegel, Paneele, Waschbecken, Duschkabinen
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Farbreste, Lösungsmittel, Lacke
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Altreifen, Kfz-Teile, Dachgepäckträger, Batterien
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Gartenzäune, Betonpflanzkübel, Wäschepfähle
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Hausmüll, Wertstoffe, Altglas, Altkleider, Oberbetten
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Gartenhäuser, Hundehütten, Schaukelgestelle im Außenbereich
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Abfälle aus Gewerbe- oder Großbehältern
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Nicht angemeldeter oder zu viel bereitgestellter Sperrmüll
Ein besonderes Angebot gilt für Nachtspeicheröfen aus Privathaushalten: Diese können gut verpackt in reißfester Folie (mind. 0,4 mm dick) kostenlos im Entsorgungszentrum Breinermoor abgegeben werden.
STOP-Aufkleber gegen Sperrmülldiebstahl
Immer wieder kommt es vor, dass bereitgestellter Sperrmüll von Dritten durchwühlt und geplündert wird – vor allem Metallteile und Elektrogeräte sind begehrt. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch eine Ordnungswidrigkeit. Der Abfallwirtschaftsbetrieb bietet deshalb STOP-Aufkleber zum Selbstausdrucken an, mit denen auf das Diebstahlverbot hingewiesen werden kann.
Entgelte und Änderungen ab Januar 2025
Zum 1. Januar 2025 werden die Gebühren leicht angepasst, um gestiegene Betriebskosten und logistische Herausforderungen – wie die Sperrung der Ledabrücke – auszugleichen:
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Grundentgelt: steigt von 91,86 € auf 93,48 € pro Jahr
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Restabfallsäcke: 50 l = 1,64 € / 30 l = 0,98 €
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Grünabfallsäcke: 20 l = 0,36 € / 40 l = 0,72 €
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Sperrmüll-Sofortabfuhr: 5 m³ = 115 € (zuvor 106 €)
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Normale Sperrmüllabfuhr (nach Anmeldung): bleibt bei 35 € je 5 m³
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Wertstoffhofpreise: Altholz von 6 € auf 10 €/m³, einige Preise wie für Asbest, Dämmmaterial oder Bauschutt wurden gesenkt
Für private Anlieferungen zu den Wertstoffhöfen oder zur Abfallumschlaganlage Borkum gelten je nach Abfallart neue Preise – eine Übersicht finden Sie auf der Website des Abfallwirtschaftsbetriebs.
Gut zu wissen
Wer Sperrmüll anmeldet, sollte nur so viel an die Straße stellen, wie tatsächlich beantragt wurde – andernfalls wird nichts abgeholt. Liegengebliebene oder nicht abgeholte Teile müssen umgehend wieder entfernt werden.
Weitere Informationen
Fragen zur richtigen Entsorgung? Die Abfallberatung hilft kostenlos weiter:
📞 0800 – 9 25 24 23
🌐 www.all-leer.de
Mit einer korrekten Trennung und rechtzeitigen Bereitstellung leisten Sie nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz – Sie vermeiden auch unnötige Zusatzkosten und Ärger. Der Landkreis Leer sorgt dafür, dass Ihr Sperrmüll und Ihre Altgeräte fachgerecht und umweltschonend entsorgt werden.
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